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   BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98   

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BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98 (https://dejure.org/1999,8346)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1999 - 2 WD 31.98 (https://dejure.org/1999,8346)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1999 - 2 WD 31.98 (https://dejure.org/1999,8346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer früheren Mitarbeit bei den Sicherheitsdiensten der DDR - Wahrheitswidrige schriftliche Angaben zu einer früheren Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98
    Trotz dieser Bewertung des ehemaligen MfS hat das Bundesverfassungsgericht zur (außerordentlichen) Kündigung eines aus der DDR übernommenen Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes festgestellt, daß Verstöße gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, oder die Tätigkeit für das ehemalige MfS - wie sie in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. (5) des Einigungsvertrages genannt worden sind - im "Einzelfall festgestellt werden (müssen) und die Kündigung nur dann rechtfertigen, wenn deshalb ein Festhalten am Arbeitsvertrag unzumutbar erscheint" (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 139/93 - <BVerfGE 92, 140 [154]>).

    Die innere Einstellung eines Menschen kann sich ändern und die Erfahrungen und Einsichten, die gerade Bürgern der DDR mit dem Beitritt und der nachfolgenden Entwicklung zuteil geworden sind, können eine solche Änderung herbeigeführt haben" (BVerfG DVBl 1996, 985; BVerfGE 92, 140 [155 f.]).

    "Das Ziel, die Arbeitsverhältnisse der übernommenen Arbeitnehmer nachträglich zu beenden, wenn sich Eignungsmängel im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG herausstellen, ist legitim (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    ... Positionen in Staat und Partei, die der Mitarbeiter seinerzeit innehatte, können nach Maßgabe ihres Ranges und des mit ihnen verbundenen Einflusses Anhaltspunkte für einen besonders hohen Identifikationsgrad mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik sein, machen aber eine Würdigung seines gesamten Verhaltens einschließlich seiner Entwicklung nach dem Beitritt nicht entbehrlich (vgl. BVerfGE 92, 140 ).".

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98
    Die Kammer habe schließlich in Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - und die des Bundesverwaltungsgerichts 2 WD 54.96 vom 3. September 1997 geprüft, ob im vorliegenden Falle auf Grund der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Kriterien aus Gründen, die in der Person des Soldaten lagen, nicht ausnahmsweise von der disziplinaren Höchstmaßnahme habe abgesehen werden können.

    Nach der Rechtsprechung des Senats können bei der Würdigung einer arglistigen Täuschung des Dienstherrn über eine frühere Zusammenarbeit mit dem ehemaligen MfS die Art der konspirativen Tätigkeit sowie besondere Umstände oder die Hintergründe der Anwerbung durchaus dazu führen, von der Entfernung aus dem Dienstverhältnis abzusehen (Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 -).

    Unter Zugrundelegung der Erkenntnisse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 -) berücksichtigt der erkennende Senat u.a. nachstehende Alternativen konspirativer Tätigkeit eines Soldaten für das ehemalige MfS als Zumessungsgründe in der Person (Urteil vom 3. September 1997 a.a.O.):.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98
    Die Kammer habe schließlich in Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - und die des Bundesverwaltungsgerichts 2 WD 54.96 vom 3. September 1997 geprüft, ob im vorliegenden Falle auf Grund der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Kriterien aus Gründen, die in der Person des Soldaten lagen, nicht ausnahmsweise von der disziplinaren Höchstmaßnahme habe abgesehen werden können.

    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - hervorgehoben:.

    Unter Zugrundelegung der Erkenntnisse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 -) berücksichtigt der erkennende Senat u.a. nachstehende Alternativen konspirativer Tätigkeit eines Soldaten für das ehemalige MfS als Zumessungsgründe in der Person (Urteil vom 3. September 1997 a.a.O.):.

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluß vom 21. Mai 1996 - 2 BvR 1.95 - <DVBl 1996, 985>) war hier zu berücksichtigen, daß das ehemalige MfS ein zentraler Bestandteil des totalitären Machtapparates der DDR war.

    Die innere Einstellung eines Menschen kann sich ändern und die Erfahrungen und Einsichten, die gerade Bürgern der DDR mit dem Beitritt und der nachfolgenden Entwicklung zuteil geworden sind, können eine solche Änderung herbeigeführt haben" (BVerfG DVBl 1996, 985; BVerfGE 92, 140 [155 f.]).

  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98
    Wenngleich dem hier gegebenen Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [21]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] - NZWehrr 1996, 255 [257] - NVwZ 1997, 579>).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98
    Die Weitergabe von Informationen, die bei Gelegenheit privater oder beruflicher Zusammenkünfte gewonnen werden, ist weniger vorwerfbar als die Weitergabe solcher Erkenntnisse, die auf Ausforschung beruhen (vgl. BVerfG NJW 1996, 709, 712).
  • BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98
    Wenngleich dem hier gegebenen Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [21]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] - NZWehrr 1996, 255 [257] - NVwZ 1997, 579>).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98
    Wenngleich dem hier gegebenen Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [21]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] - NZWehrr 1996, 255 [257] - NVwZ 1997, 579>).
  • BVerwG, 19.06.1996 - 2 WD 3.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch eines

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98
    Wenngleich dem hier gegebenen Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [21]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <BVerwGE 103, 349 [353] - NZWehrr 1996, 255 [257] - NVwZ 1997, 579>).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98
    Ebenso wie die vorsätzliche Falschbeantwortung der Frage nach einer früheren Tätigkeit für das ehemalige MfS durch einen in den öffentlichen Dienst übernommenen Arbeitnehmer regelmäßig dessen mangelnde persönliche Eignung für eine Weiterbeschäftigung offenbart (BAG, Urteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - <NZA 1996, 202 [204]>, vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - <NJW 1996, 668 [670]>), ist regelmäßig auch ein Soldat in der Bundeswehr untragbar, der seine übernähme als Berufs- oder Zeitsoldat arglistig durch wahrheitswidrige Angaben herbeigeführt hat.
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BGH, 13.10.1995 - 3 StR 431/95

    Zwei Vorverurteilungen - Gesamtstrafenfähig - Gesamtstrafenbildung

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Zudem ist die während der Probezeit begangene arglistige Täuschung des Dienstherrn über eine frühere Tätigkeit für das MfS ein schweres Dienstvergehen, das im Disziplinarverfahren grundsätzlich zur Entlassung aus dem Dienst führt (vgl. Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 14 S. 57 ff. und vom 16. März 1999 - BVerwG 2 WD 31.98 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 26 S. 5 ff.).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 13.99

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Fall der Verpflichtung eines

    Der Verstoß gegen die Wahrheitspflicht begründet regelmäßig die mangelnde persönliche Eignung eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - <BVerwGE 108, 64 = Buchholz 111 Art. 20 Nr. 4 = NJW 1999, 2536> m.w.N. und vom 16. März 1999 - BVerwG 2 WD 31.98 - <ZBR 1999, 350> m.w.N.).
  • ArbG Potsdam, 07.02.2017 - 3 Ca 2019/16

    Arzt, der Stasi-Tätigkeit verschwieg, kann nicht gekündigt werden

    Nach der Entscheidung des 2. Wehrdienstsenats des BVerwG vom 16.03.1999 (2 WD 31/98 - juris; ebenso BVerwG vom 24.08.1999 - 2 WD 8/99 - BVerwGE 113, 376 - 391) sind als Zumessungsgründe in der Person des Betreffenden zu berücksichtigen ( BVerwG vom 16.03.1999, Rdz. 21 bis 25 der Gründe):.
  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - und vom 16. März 1999 - BVerwG 2 WD 31.98 -) können bei der Würdigung einer arglistigen Täuschung des Dienstherrn durch den Soldaten über seine Zusammenarbeit mit dem ehemaligen MfS entweder die Art der konspirativen Tätigkeit, besondere Umstände oder die Hintergründe der Anwerbung dazu führen, von der Entfernung aus dem Dienstverhältnis abzusehen.
  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine

    Nach der Rechtsprechung des Senats können bei der Würdigung einer arglistigen Täuschung des Dienstherrn über eine frühere Zusammenarbeit mit dem ehemaligen MfS die Art der konspirativen Tätigkeit sowie besondere Umstände oder die Hintergründe der Anwerbung durchaus dazu führen, von der, Entfernung aus dem Dienstverhältnis abzusehen (Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - und vom 16. März 1999 - BVerwG 2 WD 31.98 -).
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