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   BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13   

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BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13 (https://dejure.org/2014,10149)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2014 - 2 WD 4.13 (https://dejure.org/2014,10149)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 (https://dejure.org/2014,10149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens u. Verhängung eines Beförderungsverbots gegen einen Soldaten wegen sexuell anzüglicher Bemerkungen gegenüber einer Soldatin

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13
    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteile vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12, S. 46 = NZWehrr 1997, 259; vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. - und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Wegen seiner herausgehobenen Stellung ist ein Vorgesetzter in besonderem Maße für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Dienstpflichten verantwortlich und unterliegt damit im Falle einer Pflichtverletzung einer verschärften Haftung, da Vorgesetzte in ihrer Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben sollen (§ 10 Abs. 1 SG) (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 30).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13
    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteile vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12, S. 46 = NZWehrr 1997, 259; vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. - und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Wegen seiner herausgehobenen Stellung ist ein Vorgesetzter in besonderem Maße für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Dienstpflichten verantwortlich und unterliegt damit im Falle einer Pflichtverletzung einer verschärften Haftung, da Vorgesetzte in ihrer Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben sollen (§ 10 Abs. 1 SG) (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 30).

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13
    Es handelt sich auch hier nicht um eine bloße Nebenpflicht, vielmehr um eine Pflicht mit funktionellem Bezug zur Erfüllung des grundgesetzmäßigen Auftrages der Streitkräfte und zur Gewährleistung des militärischen Dienstbetriebes (Urteil vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 2 WD 1.08 - juris Rn. 105).

    Die in § 10 Abs. 6 SG von jedem Offizier und Unteroffizier bei dienstlichen und außerdienstlichen Äußerungen verlangten Beschränkungen (Achtung der Rechte anderer; Besonnenheit, Toleranz und Sachlichkeit) sind für einen Vorgesetzten nach der vom Gesetzgeber getroffenen Regelung unerlässlich, um seine dienstlichen Aufgaben erfüllen und seinen Untergebenen im Sinne von § 10 Abs. 1 SG in Haltung und Pflichterfüllung Vorbild sein zu können (Urteil vom 22. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 33).

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13
    Ein Vorgesetzter, der die Rechte seines Kameraden verletzt, untergräbt den dienstlichen Zusammenhalt, stört den Dienstbetrieb und kann damit letztlich auch die Einsatzbereitschaft der Truppe beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 1. März 2007 - BVerwG 2 WD 4.06 - Rn. 46 m.w.N. ).

    Die Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG) gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu den vornehmlichsten Pflichten eines Vorgesetzten gegenüber seinen Untergebenen, die das berechtigte Gefühl haben müssen, dass sie von diesem nicht nur als Befehlsempfänger betrachtet werden, sondern dass dieser von den ihm eingeräumten Befehls- und sonstigen Befugnissen nur unter angemessener Berücksichtigung ihrer persönlichen Belange Gebrauch macht, dass er sich bei allen Handlungen und Maßnahmen von Wohlwollen gegenüber dem jeweiligen Untergebenen leiten lässt und dass er stets bemüht ist, ihn vor Schäden und unzumutbaren Nachteilen zu bewahren (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 1. März 2007 - BVerwG 2 WD 4.06 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 56 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13
    Aus der Warte eines objektiven Beobachters war der Alarmruf als Befehl zu entsprechendem Verhalten zu verstehen (Urteil vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 45) und ist auch so verstanden worden.

    Auch die Erteilung eines Befehls zu nichtdienstlichen Zwecken ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen eine zentrale Dienstpflicht eines Vorgesetzten (Urteile vom 20. Mai 2010 - BVerwG 2 WD 12.09 - Rn. 26 und vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 68).

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13
    Zu der in § 7 SG normierten Pflicht zum treuen Dienen gehört insbesondere die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der geltenden Rechtsordnung (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 Rn. 33 m.w.N.).

    Wegen seiner herausgehobenen Stellung ist ein Vorgesetzter in besonderem Maße für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Dienstpflichten verantwortlich und unterliegt damit im Falle einer Pflichtverletzung einer verschärften Haftung, da Vorgesetzte in ihrer Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben sollen (§ 10 Abs. 1 SG) (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Rn. 30).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13
    Auch ehrverletzende und diffamierende Äußerungen sind jedenfalls "Äußerungen", die gegen die Pflicht zur Zurückhaltung verstoßen (vgl. Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 2 WD 6.07 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 59 Rn. 86 m.w.N.).

    Er verpflichtet Unteroffiziere als Vorgesetzte, ihre Meinung unter Achtung der Rechte anderer besonnen, tolerant und sachlich zu vertreten (vgl. Urteil vom 13. März 2008 - a.a.O. Rn. 87 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13
    Milderungsgründe in den Umständen der Tat, die die Schuld des früheren Soldaten mindern könnten (vgl. z.B. Urteil vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N.), hat das Truppendienstgericht zutreffend verneint.
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

  • BVerwG, 20.05.2010 - 2 WD 12.09

    Achtungswürdiges Verhalten; Bagatellschaden; Befehlsbefugnis; Beförderungsverbot;

  • BVerwG, 22.04.2009 - 2 WD 12.08

    Ausbilder (Feldwebel); Dienstvorschriften zum Umgang mit der Schusswaffe; Richten

  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09

    Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Unzulässigkeit von

  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot;

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

    Zur Rechtsordnung gehört auch die Pflicht aus § 7 Abs. 2 SoldGG (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 34).

    Das für eine disziplinarische Relevanz hinreichende Gewicht folgt daraus, dass der Gesetzgeber dem Verstoß gegen das Unterlassungsgebot durch § 7 Abs. 2 SoldGG ausdrücklich die Qualität einer Pflichtverletzung und damit disziplinarische Relevanz zuweist (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 35).

    Eine beleidigende oder entwürdigende Behandlung eines Untergebenen - hier in der Form einer sexuellen Belästigung - verstößt gegen die Pflicht aus § 10 Abs. 3 SG, für Untergebene zu sorgen (vgl. Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 9. Aufl. 2013, § 10 Rn. 23 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 36).

    Dies ist bei einer sexuellen Belästigung durch einen Vorgesetzten der Fall (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 41).

    Diese Voraussetzungen sind hier durch die sexuelle Belästigung einer Untergebenen in einer dienstlichen Anlage erfüllt (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 43).

    Vorliegend ist vom Truppendienstgericht mit Recht die Dienstgradherabsetzung in den Blick genommen worden: Bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen durch Vorgesetzte im Dienst ist regelmäßig eine nach außen sichtbare Maßnahme, also eine Herabsetzung im Dienstgrad, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N., vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 - Rn. 61 und vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 72).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16

    Verbale sexuelle Belästigung während einer Dienstfahrt und einem Abendessen

    Dass der frühere Soldat der Zeugin seine sexuellen Fantasien aufdrängt und sie darin einbezieht, verletzt sie in ihrer Würde, dokumentiert dieses Verhalten doch die fehlende Achtung vor der Intimsphäre der Geschädigten (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 32).

    Dies ist bei einer sexuellen Belästigung durch einen Vorgesetzten typischerweise der Fall (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 41 und vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - NZWehrr 2017, 77 = juris Rn. 58).

    Da § 58 Abs. 2 WDO auch ein Beförderungsverbot gegen Soldaten im Ruhestand nicht mehr zulässt, ist der Übergang zur Kürzung des Ruhegehalts als nächstmildere und angemessene Disziplinarmaßnahmeart gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 WDO geboten (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 75).

    Die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils resultiert allein aus der durch das Dienstzeitende bewirkten Veränderung im dienstlichen Status (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 79).

  • BVerwG, 27.03.2017 - 2 WD 11.16

    Beweiswürdigung der Aussagen einer Zeugin hinsichtlich der sexuellen Belästigung

    Das für eine disziplinarische Relevanz hinreichende Gewicht folgt daraus, dass der Gesetzgeber dem Verstoß gegen das Unterlassungsgebot durch § 7 Abs. 2 SoldGG ausdrücklich die Qualität einer Pflichtverletzung und damit disziplinarische Relevanz zuweist (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 35).

    Eine beleidigende oder entwürdigende Behandlung von Untergebenen - hier in der Form einer sexuellen Belästigung - verstößt gegen die Pflicht aus § 10 Abs. 3 SG, für Untergebene zu sorgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 36, Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 9. Aufl. 2013, § 10 Rn. 23 m.w.N.).

    Dies ist bei einer sexuellen Belästigung durch einen Vorgesetzten der Fall (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 41 und vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - juris Rn. 58).

    Diese Voraussetzungen sind hier durch die sexuelle Belästigung von Untergebenen in dienstlichen Anlagen erfüllt (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 43).

    Diese bildet bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen durch Vorgesetzte im Dienst regelmäßig eine Herabsetzung im Dienstgrad (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N., vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 - Rn. 61, vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 72 und vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - juris Rn. 80).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

    Dabei muss es sich um einen Rechtsverstoß von Gewicht handeln, der zudem in einem Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (Urteile vom 24. April 2007 - BVerwG 2 WD 9.06 - BVerwGE 128, 319 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 57, jeweils Rn. 41, vom 25. September 2008 - BVerwG 2 WD 19.07 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 42 Rn. 32 = NZWehrr 2009, 73 und vom 13. Februar 2014 - BVerwG 2 WD 4.13 - Rn. 34).

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht einen Spielraum eröffnet (vgl. Urteil vom 13. Februar 2014 - BVerwG 2 WD 4.13 - Rn. 73).

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Dass der frühere Soldat der Zeugin seine sexuellen Fantasien aufgedrängt hat und sie darin einbezogen hat, verletzt sie in ihrer Würde (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 32 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 85).

    Vom Spektrum möglicher Belästigungsformen aus betrachtet sind zwar rein verbale Belästigungen häufig im unteren Bereich anzusiedeln (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - Rn. 75 und vom 6. April 2017 - 2 WD 13.16 - juris Rn. 109).

    Mit den Möglichkeiten, sich gegen Fehlverhalten von Vorgesetzten zur Wehr zu setzen, sind sie noch nicht vertraut und vor allem durch die Sorge über etwaige nachteilige Folgen einer Meldung leicht einzuschüchtern (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 58 und vom 23. Juni 2016 - 2 WD 21.15 - juris Rn. 35).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Wegen der hohen Bedeutung der hier geschützten Grundrechte und den durch den technischen Fortschritt gestiegenen Gefahren des Einsatzes von vergleichsweise leicht zugänglichen Überwachungsmitteln auch durch Kameraden ist es nicht zuletzt aus generalpräventiven Erwägungen geboten, die Herstellung heimlicher Filmaufnahmen unter Verstoß gegen § 201a StGB nicht geringer zu sanktionieren als die entwürdigende Behandlung von Untergebenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - juris Rn. 72 f.) oder eine sexuelle Belästigung (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N. und vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 Rn. 72).
  • BVerwG, 24.08.2018 - 2 WD 3.18

    Beleidigungen von Amtswaltern; Beweiswürdigung; Fußball-Fans;

    Liegt kein mittlerer, sondern ein höherer bzw. niedrigerer Schweregrad vor, ist gegenüber dem Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die zu verhängende Disziplinarmaßnahme nach "oben" bzw. nach "unten" zu modifizieren (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - BVerwG 2 WD 4.13 - juris Rn. 73).
  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Die Norm verpflichtet Vorgesetzte, ihre Meinung unter Achtung der Rechte anderer besonnen, tolerant und sachlich zu vertreten (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - a.a.O. Rn. 87 m.w.N. und vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

    Mit den Möglichkeiten, sich gegen Fehlverhalten von Vorgesetzten zur Wehr zu setzen (Meldung, Wehrbeschwerde, etc.), waren sie noch nicht vertraut und durch die Sorge über etwaige nachteilige Folgen einer Meldung eingeschüchtert (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 58).

    Bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen durch Vorgesetzte im Dienst, wie sie vorliegend durch das Truppendienstgericht festgestellt worden sind, bildet eine Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N. und vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 72).

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 73 sowie vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 75).
  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14

    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

  • VG München, 11.07.2022 - M 13L DK 20.1800

    Zurückstufung wegen sexuell anzüglicher Bemerkungen und Belästigung gegenüber

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