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   BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14   

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BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14 (https://dejure.org/2015,18698)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2015 - 2 WD 7.14 (https://dejure.org/2015,18698)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 (https://dejure.org/2015,18698)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    WDO § 16 Abs. 1... , § 17 Abs. 2 bis 4, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 7, § 62 Abs. 1, § 67 Abs. 3 Satz 1, § 84 Abs. 1 Satz 2, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 116 Abs. 2, § 121 Abs. 2, § 123 Satz 3, § 139 Abs. 2, § 140 Abs. 5 Satz 2 SG § 7, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 12 Satz 2, § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2, § 23; WStG § 2 Nr. 2, § 19 Abs. 1, Abs. 3, § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Abs. 1, 4, § 25 Abs. 3; StPO §§ 327, 331; SVG § 9 Abs. 3 Satz 3
    Maßnahmebeschränkte Berufung; Lösung von bindenden Tatsachen-; feststellungen des Strafgerichts; Bindung des Berufungsgerichts an; disziplinarrechtliche Würdigung und Tat- sowie Schuldfeststellungen des; Truppendienstgerichts; rechtswidriger Befehl; unverbindlicher ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 16 Abs. 1; § 17 Abs. 2 bis 4; § 38 Abs. 1; § 58 Abs. 1
    Ausgangspunkt der Zumessungserwä-; Bindung des Berufungsgerichts an; Dauer des disziplinargerichtlichen Verfahrens; Gefährdung; Loyalität zur Rechtsordnung; Lösung von bindenden Tatsachen-; Maßnahmebeschränkte Berufung; Nachbewährung; Truppendienstgerichts; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 10 Abs 1 SG, § 11 Abs 1 S 1 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 17 Abs 2 S 2 SG
    Wehrstrafrechtlicher Ungehorsam; Alkoholfahrt; Verletzung der Gehorsamspflicht; Degradierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 10 Abs 1 SG, § 11 Abs 1 S 1 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 17 Abs 2 S 2 SG
    Wehrstrafrechtlicher Ungehorsam; Alkoholfahrt; Verletzung der Gehorsamspflicht; Degradierung

  • Wolters Kluwer

    Ungehorsam durch einen Offizier als schwere Verletzung der Gehorsamspflicht bei konkreter Gefährdung von Leib und Leben der Kameraden bzgl. Dienstgradherabsetzung

  • rewis.io

    Wehrstrafrechtlicher Ungehorsam; Alkoholfahrt; Verletzung der Gehorsamspflicht; Degradierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungehorsam durch einen Offizier als schwere Verletzung der Gehorsamspflicht bei konkreter Gefährdung von Leib und Leben der Kameraden bzgl. Dienstgradherabsetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14
    Bei Art und Maß der Disziplinarmaßnahme sind nach § 58 Abs. 7 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des Soldaten zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 61).

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 73, sowie vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 75).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (BVerwG, Urteil vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 76 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11

    Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14
    Soweit es die Gewichtung des faktischen Beförderungsverbots betrifft, muss sich der Soldat zudem entgegenhalten lassen, dass er mit der im April 2014 eingelegten und erfolglosen Berufung zu einer Verlängerung des faktischen Beförderungsverbots selbst beigetragen hat (BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2012 - 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 42).

    Dies darf jedoch nicht dazu führen, die mit einer gesetzlich zulässigen Disziplinarmaßnahme sanktionstypische Auswirkung zu unterlaufen (BVerwG, Urteile vom 16. Februar 2012 - 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 41 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 45).

  • BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12

    Anforderungen an die Herabsetzung des Dienstgrades eines Soldaten wegen sexueller

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14
    Sie liegt vor, wenn durch das Gesamtverhalten eines Soldaten im Laufe des gerichtlichen Disziplinarverfahrens deutlich wird, dass das Verfahren selbst nachhaltig pflichtenmahnend auf ihn gewirkt hat und er durch seine dienstliche Führung dokumentiert, die durch die Pflichtverletzungen begründeten Zweifel an seiner charakterlichen Integrität und fachlichen Eignung durch besonders korrekte Pflichterfüllung ausräumen zu wollen (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 47).

    Dem Soldaten kann auch nicht der Milderungsgrund der einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten zugutegehalten werden (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2013 - 2 WD 11.12 - Rn. 40 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14
    Das Berufungsgericht trifft zwar bei einer maßnahmebeschränkten Berufung nach Maßgabe des § 123 Satz 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 7, § 38 Abs. 1 WDO eine neue, selbstständige Entscheidung über die Bemessung der Disziplinarmaßnahme; auch dann ist es ihm jedoch nur gestattet, Lücken in den tatsächlichen Feststellungen zu schließen und zusätzliche, eigene Tatsachenfeststellungen zu treffen, solange dies weder im Widerspruch zu den Tat- und Schuldfeststellungen des Truppendienstgerichts steht noch dadurch dessen rechtliche Würdigung infrage gestellt wird (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 2009 - 2 WD 28.08 - Rn. 14).

    Soweit der Soldat die Pflichtverletzungen jedenfalls zeitweise in Abrede gestellt hat, ist sein Aussageverhalten nicht maßnahmeerschwerend zu bewerten, weil für ihn keine Verpflichtung besteht, sich selbst zu belasten, und er insoweit von der Wahrheitspflicht gemäß § 13 Abs. 1 SG entbunden ist (BVerwG, Urteile vom 10. September 2009 - 2 WD 28.08 - Rn. 38 m.w.N. und vom 14. Oktober 2009 - 2 WD 16.08 - juris Rn. 73).

  • BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13

    Aberkennung de Ruhegehalts eines früheren Soldaten aufgrund alkoholbedingten

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14
    Ein Soldat ist für Art und Umfang seines Alkoholkonsums grundsätzlich selbst verantwortlich und eine dadurch verminderte Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit bildet nur dann einen Milderungsgrund, wenn diese Verantwortlichkeit unverschuldet - etwa aufgrund einer Alkoholerkrankung - entfällt (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 44).

    Dass der Soldat bislang straf- und disziplinarrechtlich nicht vorbelastet war, ist kein für ihn sprechender Umstand von Gewicht, weil er hiermit nur die Mindesterwartungen des Dienstherrn pflichtgemäß erfüllte (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14
    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - juris Rn. 37).

    Dass das Dienstvergehen bei den Strafverfolgungsorganen bekannt wurde, ist hingegen nicht zu Lasten des Soldaten zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14
    Der Senat hat in der Vergangenheit die Verletzung der Gehorsamspflicht je nach Schwere des Verstoßes mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder auch einer Dienstgradherabsetzung geahndet (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 und vom 22. August 2007 - 2 WD 27.06 - BVerwGE 129, 181 Rn. 85 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14
    Zwar erfordert es nicht den Übergang zur Höchstmaßnahme, weil das Vertrauensverhältnis zwischen dem Soldaten und dem Dienstherrn nicht irreversibel zerstört ist (BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 2 WD 7.13 - juris Rn. 68 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 2 WD 3.13

    Herabsetzung eines früheren Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14
    Dies darf jedoch nicht dazu führen, die mit einer gesetzlich zulässigen Disziplinarmaßnahme sanktionstypische Auswirkung zu unterlaufen (BVerwG, Urteile vom 16. Februar 2012 - 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 41 und vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 WD 7.14
    Bei der Bemessung von Art und Ausmaß der erforderlichen Pflichtenmahnung müssen zwar im Hinblick auf die Zwecksetzung des Wehrdisziplinarrechts in spezialpräventiver Hinsicht sowie im Hinblick auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit die den Soldaten objektiv und subjektiv belastenden bereits eingetretenen und voraussichtlichen künftigen Auswirkungen bei der Maßnahmebemessung Berücksichtigung finden (BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 2 WD 13.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25 Rn. 54).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens u. Verhängung eines

  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

  • BVerwG, 13.03.2014 - 2 WD 37.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei Betankung eines privaten Kfz

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

  • BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12

    Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten aufgrund des Fernbleibens vom

  • BVerwG, 12.02.2015 - 2 WD 2.14

    Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Abwesenheit; Ausgangspunkt der

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Von einem durch Spontaneität und Kopflosigkeit bestimmten Verhalten als Charakteristika der persönlichkeitsfremden Augenblickstat kann angesichts der Dauerhaftigkeit der Pflichtverletzungen und ihrer strukturierten Abfolge ("Dauerdelikt") nicht ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 47, vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 61 und vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 55).

    Sie ist festzustellen, wenn durch das Gesamtverhalten eines Soldaten im Laufe des gerichtlichen Disziplinarverfahrens deutlich wird, dass das Verfahren selbst nachhaltig pflichtenmahnend auf ihn wirkt und er durch seine dienstliche Führung in jeder Hinsicht dokumentiert, dass er die durch die Pflichtverletzungen begründeten Zweifel an seiner charakterlichen Integrität und fachlichen Eignung durch besonders korrekte Pflichterfüllung ausräumen will (BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 44).

    Ihr Eintritt macht die Verhängung der tat- und schuldangemessenen Maßnahme nicht unverhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2011 - 2 WD 10.10 - juris Rn. 48 und vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 48 Rn. 58).

  • BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23

    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von

    So stellt etwa ein wehrstrafrechtlich relevanter Ungehorsam durch einen Offizier, durch den Leib und Leben von Kameraden konkret gefährdet werden, eine schwere Verletzung der Gehorsamspflicht dar, für die Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 48 LS).
  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

    Darüber hinaus hat er die Funktionsvorgesetztenstellung der Zeugin A als UvD missachtet und sie bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe verunsichert (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - Rn. 37).

    Dabei hat er das disziplinare Gewicht eines Ungehorsams umso höher eingestuft, je größer die dadurch drohenden Gefahren für ein bedeutsames Rechtsgut, insbesondere Leib und Leben von Kameraden, sind (BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 48 Rn. 51 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines

    Dabei hat er das disziplinare Gewicht eines Ungehorsams umso höher eingestuft, je größer die dadurch drohenden Gefahren für ein bedeutsames Rechtsgut, insbesondere Leib und Leben von Kameraden, sind (BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 48 Rn. 51 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus

    Dabei ist das disziplinare Gewicht eines Ungehorsams umso höher, je größer die dadurch drohenden Gefahren für ein bedeutsames Rechtsgut, insbesondere Leib und Leben von Kameraden, sind (BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 48 Rn. 51 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

    Dabei hat er das disziplinare Gewicht eines Ungehorsams umso höher eingestuft, je größer die dadurch drohenden Gefahren für ein bedeutsames Rechtsgut, insbesondere Leib und Leben von Kameraden, sind (BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 51 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Dabei steht nach der Senatsrechtsprechung ebenfalls fest, dass die Bindungswirkung einer beschränkt eingelegten Berufung auch die konkreten Straftatbestände erfasst, aus denen das Truppendienstgericht die disziplinarische Relevanz - vorliegend im Sinne des § 17 Abs. 2 SG - abgeleitet hat (zum Verstoß gegen § 7 SG: BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WA 1.17

    Anlass zur Besorgnis; Bemessungsparameter; Berücksichtigung im Stammverfahren;

    Dem entspricht, dass sie bereits in wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren bei der Gewichtung einer unangemessenen Verfahrensdauer eingestellt werden (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 48 Rn. 59 und vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

    cc) Soweit der Soldat die Pflichtverletzungen durch seine nur teilweisen Einlassungen nicht grundsätzlich anerkannt hat, ist sein Aussageverhalten nicht maßnahmeerschwerend zu bewerten, weil für ihn keine Verpflichtung besteht, sich selbst zu belasten, und er insoweit von der Wahrheitspflicht gemäß § 13 Abs. 1 SG entbunden ist (BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Dabei erfasst die Bindungswirkung einer maßnahmebeschränkt eingelegten Berufung auch die konkreten Straftatbestände, aus denen das Truppendienstgericht die ernsthafte Relevanz im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 (a.F.) bzw. 3 (n.F.) SG abgeleitet hat (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 21; zum Verstoß gegen § 7 SG: BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2016 - 3d A 2434/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

  • BVerwG, 11.12.2018 - 2 WD 12.18

    Ansehen der Bundeswehr; Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung; Dienstfahrt;

  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WD 4.17

    Dienstvergehen; Opportunitätsentscheidung; überlanges Verfahren

  • VG Düsseldorf, 14.08.2017 - 35 K 3758/17

    Disziplinarrecht (hier: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis)

  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 03.12.2020 - 2 WD 4.20

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen eigenmächtiger Abwesenheiten,

  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22

    Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten vom Dienst; Vorsätzliche Verletzung der

  • BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung von

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