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   BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11   

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BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11 (https://dejure.org/2012,9927)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2012 - 2 WD 9.11 (https://dejure.org/2012,9927)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2012 - 2 WD 9.11 (https://dejure.org/2012,9927)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 10 Abs 1 SG, § 23 Abs 1 SG, § 58 Abs 2 Nr 4 WDO 2002
    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich begrenztes Fehlverhalten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten als disziplinarrechtliche Maßnahme; Anforderungen an die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme

  • rewis.io

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich begrenztes Fehlverhalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten als disziplinarrechtliche Maßnahme; Anforderungen an die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11
    Die festgestellte Verletzung der in § 7 und § 17 Abs. 2 Satz 1 SG normierten Pflichten wiegt äußerst schwer, weil sie zum einen mit der Verwirklichung kriminellen, zum Ausspruch einer Freiheitsstrafe führenden Unrechts verbunden war und zum anderen der Verstoß gegen die Rechtsordnung nicht nur durch zahlreiche, sondern auch durch Handlungen erfolgte, die den originären dienstlichen Pflichtenkreis betrafen und zu einem beträchtlichen, jenseits der so genannten "Bagatellgrenze" liegenden Schaden führten (Urteil vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 1 S. 2 f.).

    Dass er jedenfalls zunächst die Absicht gehabt hat, das veruntreute Geld wieder zu ersetzen, ändert nichts daran, dass er gleichwohl Veruntreuungstatbestände verwirklicht und er es nicht vor Aufdeckung der Taten freiwillig zurückgezahlt hat (vgl. dazu Urteil vom 6. Mai 2003 a.a.O. S. 164 bzw. S. 3).

    Dass dies erst nach Aufdeckung der Pflichtverletzungen erfolgte, stand der Würdigung als mildernder Umstand in den Umständen der Tat entgegen (Urteil vom 6. Mai 2003 a.a.O. S. 164 bzw. S. 3).

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11
    Beide Tatmilderungsgründe liegen jedoch nicht vor (vgl. Urteil vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 25 und 30 f.).

    Zum anderen setzt der Milderungsgrund der mangelnden Dienstaufsicht nach der Rechtsprechung des Senats eine Überforderungssituation voraus, in der ein hilfreiches Eingreifen der Dienstaufsicht erforderlich ist (Urteil vom 10. September 2009 a.a.O. Rn. 30.).

  • BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95

    Strafgerichtliche Verurteilung eines Beamten (Paketzusteller eines Postamts)

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11
    Der Senat schließt sich insoweit der für das Beamtendisziplinarrecht maßgeblichen Rechtsprechung an (vgl. Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 29.95 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11
    Vergreift sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich an Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, so indiziert ein solches schweres Fehlverhalten regelmäßig eine Dienstgradherabsetzung (Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11
    Erfolgt der vorsätzliche Zugriff jedoch auf Vermögensgüter, die dem Soldaten dienstlich anvertraut sind, ist in der Regel die Entfernung aus dem Dienstverhältnis Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (Urteil vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29).
  • BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09

    Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11
    Er hat das Geld auch nicht etwa zugunsten eines anderen, in Not geratenen Soldaten mit der konkreten Chance einer Rückführung entzogen (vgl. Urteil vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 28 und 36).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11
    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichwertig neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, so dass gravierende Defizite an der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen, auch nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - NVwZ-RR 2012, 114 ).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11

    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die

    Fehlt es hieran, ist die Schuld des Soldaten nicht allein dadurch gemildert, dass eine fehlende Kontrolle das Dienstvergehen begünstigte (Urteile vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 31 und vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - juris Rn. 23).

    Eine solche Situation liegt dann nicht mehr vor, wenn dies über einen längeren Zeitraum in dem Sinne geschieht, dass eine weitere Einkunftsquelle verwertet wird (Urteil vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 3d A 2395/17
    - 2 WD 9.11 -, juris, Rn. 20.
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

    Eine solche Situation liegt dann nicht mehr vor, wenn dies über einen längeren Zeitraum in dem Sinne geschieht, dass eine weitere Einkunftsquelle verwertet wird (BVerwG, Urteil vom 15. März 2012 - 2 WD 9.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 10 Rn. 20 m.w.N.).

    Von einer Ausweglosigkeit der Lage kann nur gesprochen werden, wenn vor dem Zugriff wenigstens der Versuch unternommen wurde, sich wegen der Verschuldung in sachverständige Beratung oder auf den Weg einer geordneten Privatinsolvenz zu begeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2012 - 2 WD 9.11 - DokBer 2012, 275 Rn. 22 ).

  • VG Magdeburg, 29.01.2013 - 8 A 5/11

    Disziplinarklage Gerichtsvollzieherin mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst

    Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut in dem Urteil vom 15.03.2012 (2 WD 9.11; juris) ausgeführt, dass sich eine unzureichend ausgeübte Dienstaufsicht mildernd auswirken kann.
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene

    Eine solche Situation liegt dann nicht mehr vor, wenn dies über einen längeren Zeitraum in dem Sinne geschieht, dass eine weitere Einkunftsquelle verwertet wird (Urteil vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 14.08.2017 - 35 K 3758/17

    Disziplinarrecht (hier: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis)

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2012 - 2 WD 9/11 -, juris, Rn. 20.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 3d A 1686/12
    Im Übrigen ist der Milderungsgrund der wirtschaftlichen Notlage nur auf zeitlich begrenztes Fehlverhalten anwendbar - s. BVerwG, Urteil vom 15. März 2012 - 2 WD 9.11 -, DokBer 2012, 275, 276 f. m.w.N. -, das hier angesichts der sich über rund sechs Jahre erstreckenden Veruntreuungen ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

    Hinsichtlich des Zumessungskriteriums "Maß der Schuld" ist neben der Schuldform und der Schuldfähigkeit das Vorliegen von Erschwerungs- und Milderungsgründen in den Tatumständen in Betracht zu ziehen (Urteil vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 10).
  • BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Fortführung der Berufung mit geänderten Ziel

    Hinsichtlich des Zumessungskriteriums "Maß der Schuld" ist neben der Schuldform und der Schuldfähigkeit das Vorliegen von Erschwerungs- und Milderungsgründen in den Tatumständen in Betracht zu ziehen (Urteil vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 10 Rn. 28).
  • TDG Süd, 03.02.2022 - S 8 VL 33/21

    Fahrerlaubnis, Hauptverhandlung, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

    Eine solche Situation liegt dann nicht mehr vor, wenn - wie hier - dies über einen längeren Zeitraum in dem Sinne geschieht, dass eine weitere Einkunftsquelle erschlossen wird (BVerwG, Urteil vom 15. März 2012, - 2 WD 9.11 -, Rn. 20 m.w.N.).

    Von einer Ausweglosigkeit der Lage könnte gesprochen werden, wenn vor dem Zugriff wenigstens der Versuch unternommen wurde, sich wegen der Verschuldung in sachverständige Beratung oder auf den Weg einer geordneten Privatinsolvenz zu begeben (BVerwG, Urteil vom 15. März 2012, - 2 WD 9.11 -, Rn. 22).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 32.11

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Maßnahmebemessung; Beförderungsverbot

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den

  • VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16

    Disziplinarverfahren; Entfernung eines Gerichtsvollziehers aus dem Dienst wegen

  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

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