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   BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02   

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BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02 (https://dejure.org/2002,11967)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2002 - 2 WDB 1.02 (https://dejure.org/2002,11967)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2002 - 2 WDB 1.02 (https://dejure.org/2002,11967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorrätighalten und Anbieten von einer großen Anzahl von Gewaltvideos und Horrorvideos als schwerwiegendes Dienstvergehen; Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts für ein Dienstvergehen bei der Wahrscheinlichkeit einer Aberkennung des Ruhegehalts eines Soldaten; ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 287
  • DVBl 2003, 622 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.09.1993 - 2 WDB 10.93

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Bestechlichkeit und fortgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02
    Die gerichtliche Prüfung des Sachverhalts beschränkt sich auf die Klärung der Frage, ob anhand des bisherigen Ermittlungsergebnisses unter Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel sowie von Rückschlüssen, die durch die allgemeine Lebenserfahrung gerechtfertigt sind, der hinreichend begründete Verdacht eines Dienstvergehens besteht, das mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme zur Folge hat (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. September 1993 - BVerwG 2 WDB 10.93, 12.93 - zu § 120 Abs. 6 Satz 3 WDO a.F. m.w.N.).

    Da im vorläufigen Verfahren gemäß § 126 Abs. 6 Satz 3 WDO, das sich seinem Wesen nach auf summarische Bewertungen und Wahrscheinlichkeitserwägungen beschränken muss (vgl. die ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 2 WDB 5, 90 - m.w.N., vom 19. Oktober 1992 - BVerwG 2 WDB 10.92 - und vom 20. September 1993 - BVerwG 2 WDB 10.93, 12.93 -), für eingehende Beweiserhebungen kein Raum ist, kann sich ein hinreichend begründeter Verdacht bereits durch die Erhebung der öffentlichen Klage im sachgleichen Strafverfahren (§ 170 StPO) und durch die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO) ergeben.

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02
    Bei dieser Auslegung bestehen auch keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 1 BvR 698/89 - <BVerfGE 87, 209, 225 = NJW 1993, 1457>).
  • BVerwG, 19.10.1992 - 2 WDB 10.92

    Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten wegen des Verdachtes des fortgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02
    Da im vorläufigen Verfahren gemäß § 126 Abs. 6 Satz 3 WDO, das sich seinem Wesen nach auf summarische Bewertungen und Wahrscheinlichkeitserwägungen beschränken muss (vgl. die ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschlüsse vom 8. Januar 1991 - BVerwG 2 WDB 5, 90 - m.w.N., vom 19. Oktober 1992 - BVerwG 2 WDB 10.92 - und vom 20. September 1993 - BVerwG 2 WDB 10.93, 12.93 -), für eingehende Beweiserhebungen kein Raum ist, kann sich ein hinreichend begründeter Verdacht bereits durch die Erhebung der öffentlichen Klage im sachgleichen Strafverfahren (§ 170 StPO) und durch die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO) ergeben.
  • BVerwG, 11.07.1968 - I WDB 12.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02
    Für die Prognose der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme genügt die Feststellung, dass der frühere Soldat das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen mit einem hinreichendem Grad von Wahrscheinlichkeit begangen hat (vgl. dazu die mit § 126 Abs. 3 Satz 1 WDO insoweit inhaltsgleiche frühere Vorschrift des § 101 Abs. 2 WDO (u.a. Beschluss vom 11. Juli 1968 - 1 WDB 12.68 - <BVerwGE 33, 171>, Dau, a.a.O. § 120 RdNr. 25).
  • VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

    Dabei ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002 - 2 WDB 1/02 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. August 2005 - 80 SN 1.05 - Bay. VGH, Beschluss vom 11. April 2012 - 16b DCV 11.985 - jeweils juris).
  • Richterdienstgericht Thüringen, 19.01.2023 - DG 1/22

    Nach Anklage wegen Rechtsbeugung: Familienrichter aus Weimar vorläufig vom Dienst

    a) Nachdem ein hinreichend begründeter Verdacht bereits alleine durch die Erhebung der Klage im sachgleichen Strafverfahren (§ 170 StPO) und durch die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO) gefolgert werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.07.2002 2 WDB 1/02, - juris -), stützt die Kammer ihre Prognoseentscheidung zunächst auf die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft Erfurt mit Anklageschrift vom 17.05.2022 und auf die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Landgericht Erfurt vom 04.08.2022.
  • BayObLG, 14.02.2020 - 207 StRR 8/20

    Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung im Falle des Verbreitens des

    Eine solche Tendenz schließt die Vorstellung von der Verfügbarkeit des Menschen als bloßes Objekt ein, mit dem nach Belieben verfahren werden kann (BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1992, 1 BvR 698/89, NJW 1993, 1457, juris Rn. 109; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002, 2 WDB 1/02, NVwZ-RR 2003, 287, juris Rn. 11).
  • VGH Hessen, 24.03.2016 - 28 A 2764/15

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung bestehen, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002 - 2 WDB 1/02 -, juris, Rdnr. 5) offen ist, ob die Anordnung nach § 43 Abs. 1 HDG rechtmäßig oder rechtswidrig ist (Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - 16a D 08.736 -, juris, Rdnr. 31; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Mai 2005 - 3 ZD 1/05 -, juris, Rdnr. 4; Herrmann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht - Beamtenstrafrecht, Rdnr. 981).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 11/08

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten aufgrund der Erhebung einer

    Erhobenen Anklagen kommt damit im Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung eine starke Indizwirkung zu (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002, - BVerwG 2 WDB 1, 02 -, NVwZ-RR 2003, 287).
  • VG Karlsruhe, 01.04.2010 - DL 13 K 1892/09

    Entfernung aus dem Dienst bei einem Gerichtsvollzieher, der dienstlich

    Für die gerichtliche Überprüfung der vorläufigen Dienstenthebung gemäß § 22 Abs. 1 LDG durch das Verwaltungsgericht ist deshalb auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen (vgl. Urteil der Disziplinarkammer vom 07.12.2009 - DL 13 K 598/09 - dies entspricht der Rechtsprechung zu den im Bundesrecht wie den übrigen Landesdisziplinargesetzen normierten Beschlussverfahren; zu § 126 Abs. 3 WDO vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.07.2002 - 2 WDB 1/02 -, NVwZ-RR 2003, 287 f.; zu §§ 38, 63 Abs. 2 BDG vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.09.2009, - 83 DB 1, 09 -, juris; Ganser, a.a.O., § 63 BDG Rn. 12; Weiß, a.a.O., § 63 Rn. 49; zu §§ 89, 93 LDO v. Alberti/Roskamp/Gayer, LDO, § 93 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 19 ZD 6/08

    Polizeibeamte vorläufig des Dienstes enthoben

    Erhobenen Anklagen kommt damit im Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung eine starke Indizwirkung zu ( BVerwG, Beschl.v. 22.7.2002 - BVerwG 2 WDB 1, 02 -, NVwZ-RR 2003, 287).
  • Richterdienstgericht Thüringen, 02.06.2023 - DG 2/23
    a) Nachdem ein hinreichend begründeter Verdacht bereits alleine durch die Erhebung der Klage im sachgleichen Strafverfahren (§ 170 StPO) und durch die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO) gefolgert werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.07.2002 2 WDB 1/02, - juris -), stützt die Kammer ihre Prognoseentscheidung zunächst auf die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft Erfurt mit Anklageschrift vom 17.05.2022 und auf die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Landgericht Erfurt vom 04.08.2022.
  • VG Düsseldorf, 03.04.2019 - 35 L 148/19

    Vorläufige Dienstenthebung der Ersten Beigeordneten der Stadt Haan ausgesetzt

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002 - 2 WDB 1/02 -, juris, Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 19 ZD 11/08 -, juris , Rn. 7; VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 35 L 4054/17.O - Beschluss vom 26. April 2016 - 31 L 972/16.O -.
  • VG Karlsruhe, 07.12.2009 - DL 13 K 598/09

    Dienstenthebung eines Lehrers wegen schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen

    Für die gerichtliche Überprüfung der vorläufigen Dienstenthebung gemäß § 22 Abs. 1 LDG durch das Verwaltungsgericht ist deshalb auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen (dies entspricht der Rechtsprechung zu den im Bundesrecht wie den übrigen Landesdisziplinargesetzen normierten Beschlussverfahren; zu § 126 Abs. 3 WDO vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.07.2002 - 2 WDB 1/02 -, NVwZ-RR 2003, 287 f.; zu §§ 38, 63 Abs. 2 BDG vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.09.2009, - 83 DB 1, 09 -, Juris; Ganser, a. a. O., § 63 BDG Rn. 12; Weiß, in: GKÖD, Bd. 2, DiszR, M § 63 Rn. 49; zu §§ 89, 93 LDO v. Alberti/Roskamp/Gayer, LDO, § 93 Rn. 8). .
  • BVerwG, 07.12.2006 - 2 WDB 3.06

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; vorläufige Einbehaltung der

  • VG Wiesbaden, 04.07.2012 - 28 L 800/11

    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Polizeibeamten gegen das

  • DGH Brandenburg, 30.08.2012 - DGH BbG 5.12

    Beschwerde gegen die Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung eines Richters

  • VG Wiesbaden, 13.07.2021 - 25 L 258/21

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung; Verdacht des

  • BVerwG, 15.11.2005 - 2 WDB 5.05
  • VG Dresden, 01.03.2007 - D 10 K 679/06
  • VG Greifswald, 06.11.2023 - 11 B 855/23

    Untersuchungsgrundsatz im und Voraussetzungen des vorläufigen

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