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   BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18   

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BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18 (https://dejure.org/2019,7670)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2019 - 2 WDB 1.18 (https://dejure.org/2019,7670)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - 2 WDB 1.18 (https://dejure.org/2019,7670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 17a; SG § 17 Abs. 3, § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 und 2; WDO § 75 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 99 Abs. 1 Satz 2, § 107 Abs. 1, § 108 Abs. 4, § 139 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2
    Bindungsumfang der Anschuldigungsschrift; Dienstgradverlust auf andere Weise; Rechtsschutzbedürfnis; Reservesoldat; Verfahrenseinstellung; Verfahrenshindernis; Verzichtserklärung; Werteloyalität; Wiederverwendungsmöglichkeit; früherer Soldat; nachwirkende soldatische ...

  • rewis.io

    Durchführung eines Disziplinarverfahrens wegen der Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung; Altersgrenze 65 Jahre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenseinstellung; Verfahrenshindernis; Wiederverwendungsmöglichkeit; Rechtsschutzbedürfnis; früherer Soldat; Verzichtserklärung; Reservesoldat; Dienstgradverlust auf andere Weise; Werteloyalität; nachwirkende soldatische Pflichten; Bindungsumfang der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 604
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.04.1989 - 8 C 60.87

    Bundeswehr - Dienstgrad - Verzicht - Gelöbnis - Widerruf - Unwirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18
    Zum anderen kann ein von wechselseitigen Treuepflichten geprägtes Soldatenverhältnis nicht durch einseitige Verzichtserklärung des Soldaten jederzeit aufgehoben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 1989 - 8 C 60.87 - Buchholz 448.0 § 37 WPflG Nr. 1; BDH, Beschluss vom 6. Juli 1960 - WDB 6, 60 - BDHE 5, 212 ; Eichen, in: Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 26 Rn. 14; Dau/Schütz, WDO, 7. Aufl. 2017, § 62 Rn. 1; Vogelsang, in: GKÖD, Stand Februar 2007, § 26 SG Rn. 9).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18
    Nichts anderes gilt für die Frage, inwieweit dabei der Grundsatz zu berücksichtigen wäre, dass das Grundgesetz vom Bürger jenseits freiwillig begründeter Sonderstatusverhältnisse keine Werteloyalität abverlangt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 ).
  • BVerwG, 24.02.1981 - 2 WD 72.80

    Wiederverwendung - Vorgesetztendienstgrad - Dienstvergehen - Ausmusterung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18
    Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG, die moralische Integrität des Reserveoffiziers- und Reserveunteroffizierkorps zu gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1981 - 2 WD 72.80 - BVerwGE 73, 148 ).
  • BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 35.09

    Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18
    Daran fehlt es bei dem über 65 Jahre alten Reservisten, weil wegen dessen Alters selbst eine theoretische Wiederverwendungsmöglichkeit ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 2010 - 2 WD 35.09 - NZWehrr 2011, 72 und vom 10. Februar 2016 - 2 WD 4.15 - BVerwGE 154, 163 Rn. 19, 62 ff.).
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11

    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18
    Die erste Alternative beschäftigt sich mit der grundlegenden politischen Treuepflicht, die jedem aktiven Soldaten nach § 8 SG und in geringerem Maße früheren Unteroffizieren und Offizieren nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 52).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12

    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; Umstände der Tatbegehung;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18
    Nur durch sie wird der Prozessstoff, d.h. der Sachverhalt, der allein zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden darf, bestimmt (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 44 Rn. 30).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18
    d) Auf dieser fehlerhaften Auslegung des § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG beruht die angegriffene Entscheidung, weil die in der Anschuldigungsschrift angeführten Tatsachen auch für den Vorwurf einer Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung relevant sein können und weil der frühere Soldat seit Jahren aktiv in führender Stellung in einer Partei aktiv ist, die verfassungswidrige Ziele verfolgt (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 ...).
  • BVerwG, 10.02.2016 - 2 WD 4.15

    Reservist; Betrug; Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung; Wehrübung;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18
    Daran fehlt es bei dem über 65 Jahre alten Reservisten, weil wegen dessen Alters selbst eine theoretische Wiederverwendungsmöglichkeit ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 2010 - 2 WD 35.09 - NZWehrr 2011, 72 und vom 10. Februar 2016 - 2 WD 4.15 - BVerwGE 154, 163 Rn. 19, 62 ff.).
  • Drs-Bund, 23.09.1955 - BT-Drs II/1700
    Auszug aus BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18
    Eine solche Vorgehensweise kann man unbeschadet der Regelung des § 26 Satz 1 SG, nach der ein Soldat seinen Dienstgrad nur kraft Gesetzes oder durch Richterspruch verliert, als zulässig ansehen, wenn man § 26 Satz 1 SG als eine dem Rechtsbestand des Soldaten schützende Norm begreift (vgl. BT-Drs. 2/1700 S. 25), die nach ihrem Schutzzweck bei einem vom freien Willen des Soldaten getragenen Entlassungsantrag nicht eingreift.
  • BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18

    Abgeordneter; Europäisches Parlament; Immunität; Strafe; Strafverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2019 - 2 WDB 1.18
    Wirft die Prüfung der Frage, ob ein Verfahrenshindernis vorliegt, jedoch bislang höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfragen auf, ist darüber wegen der damit verbundenen Grundsatzbedeutung - wie bei der Abweichung von einer höchstrichterlichen Rechtsprechung - in einer Hauptverhandlung durch die gesamte Kammer zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 2 WDB 2, 18 - NZWehrr 2018, 248 ).
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