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   BVerwG, 03.09.1992 - 2 WDB 11.92   

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BVerwG, 03.09.1992 - 2 WDB 11.92 (https://dejure.org/1992,9837)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1992 - 2 WDB 11.92 (https://dejure.org/1992,9837)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1992 - 2 WDB 11.92 (https://dejure.org/1992,9837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters im disziplinargerichtlichen Verfahren - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes wegen Mitwirkung in früheren Verfahren - Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - Unterlassen des Rauchens in Diensträumen -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1992 - 2 WDB 11.92
    Durch Beschluß vom 24. März 1992 hat der Senat beide disziplinargerichtlichen Verfahren (BVerwG 2 WD 13.91 und BVerwG 2 WD 7.92) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden; der Vorsitzende des Senats hat durch Verfügung vom 20. Juli 1992 Termin zur Berufungshauptverhandlung auf Dienstag, den 22. September 1992, mit Fortsetzung am Mittwoch, dem 23. September 1992, anberaumt.

    Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts und der Anordnung nach § 21 g Abs. 2 GVG für das Geschäftsjahr 1992 sind der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht H... sowie die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. S... und R... berufen, als berufsrichterliche Mitglieder des 2. Wehrdienstsenats an dem disziplinargerichtlichen Verfahren BVerwG 2 WD 13.91 und 7.92 gegen den Soldaten mitzuwirken; Richter am Bundesverwaltungsgericht W... ist u.a. nach dem Geschäftsverteilungsplan bei Verhinderung eines dieser Richter zu dessen Vertretung berufen.

  • BVerwG, 02.11.1988 - 1 WB 147.88

    Erledigung der Hauptsache - Fortsetzungsfeststellungsantrag - Rechtswidriges

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1992 - 2 WDB 11.92
    Diese hätten in den Beschlüssen BVerwG 1 WB 147.88 (vom 2. November 1988) und BVerwG 1 WB 164.88 (vom 13. Dezember 1989) "in der Frage des Nichtraucherschutzes einseitig den toten Status quo formal gerechtfertigt", ohne seinem "lebendigen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit", das dem gedankenlosen Recht auf Rauchen vorgehe, Geltung zu verschaffen.

    Die gegen diese Richter gerichteten Ablehnungsgesuche des Soldaten, die sich bei Vorsitzendem Richter am Bundesverwaltungsgericht H... und Richter am Bundesverwaltungsgericht R... allein auf deren Mitwirkung in dem Disziplinarbeschwerdeverfahren des Soldaten BVerwG 2 WDB 5, 89 sowie bei den Richtern am Bundesverwaltungsgericht Dr. S... und W... ausschließlich auf deren Mitwirkung in den Wehrbeschwerdeverfahren des Soldaten BVerwG 1 WB 147.88 und BVerwG 1 WB 164.88 stützen, sind unzulässig.

  • BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 164.88

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1992 - 2 WDB 11.92
    Diese hätten in den Beschlüssen BVerwG 1 WB 147.88 (vom 2. November 1988) und BVerwG 1 WB 164.88 (vom 13. Dezember 1989) "in der Frage des Nichtraucherschutzes einseitig den toten Status quo formal gerechtfertigt", ohne seinem "lebendigen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit", das dem gedankenlosen Recht auf Rauchen vorgehe, Geltung zu verschaffen.

    Die gegen diese Richter gerichteten Ablehnungsgesuche des Soldaten, die sich bei Vorsitzendem Richter am Bundesverwaltungsgericht H... und Richter am Bundesverwaltungsgericht R... allein auf deren Mitwirkung in dem Disziplinarbeschwerdeverfahren des Soldaten BVerwG 2 WDB 5, 89 sowie bei den Richtern am Bundesverwaltungsgericht Dr. S... und W... ausschließlich auf deren Mitwirkung in den Wehrbeschwerdeverfahren des Soldaten BVerwG 1 WB 147.88 und BVerwG 1 WB 164.88 stützen, sind unzulässig.

  • BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69
    Auszug aus BVerwG, 03.09.1992 - 2 WDB 11.92
    Dies trifft dann zu, wenn der Ablehnende bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfGE 32, 288 [290]).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    aa) Der rechtliche Ausgangspunkt der Strafkammer, dass ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet sei, einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes gleich stehe, entspricht der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2001 - 1 StR 410/00 -, NStZ-RR 2002, S. 66; Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 1999 - 4 StR 15/99 -, NStZ 1999, S. 311; Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Januar 1989 - 3 StR 398/88 -, BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2; siehe auch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1992 - 2 WDB 11/92 -, veröffentlicht in Juris; Rudolphi, in: Systematischer Kommentar zur StPO, Stand: Juni 2004, § 26 a Rn. 6; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., 2003, § 26 a Rn. 3; Lemke, a.a.O., Rn. 7).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 2 WD 13.16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters i.R.e. Disziplinarverfahrens eines

    a) Der Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes wegen Mitwirkung in früheren Verfahren ist kraft Gesetzes in § 77 Abs. 1 Nr. 1 WDO i.V.m. § 23 StPO sowie in § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c WDO abschließend geregelt (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1992 - 2 WDB 11.92 - juris Rn. 4).

    Dabei kommt es zwar auf den Standpunkt des Ablehnenden an, nicht aber auf seinen - möglicherweise einseitigen - subjektiven Eindruck und auf seine - möglicherweise - unzutreffenden Vorstellungen vom Sachverhalt (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1992 - 2 WDB 11.92 - juris Rn. 5).

    Er kann sich Richter nicht aussuchen oder je nachdem Ablehnungsanträge stellen, weil er ihre ihm ungünstigen Rechtsauffassungen nicht billigt (BVerwG, Beschlüsse vom 3. September 1992 - 2 WDB 11.92 - juris Rn. 5 - und vom 30. November 1992 - 2 WD 11.92 - BA S. 4 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13 - NJW 2014, 2372 ).

  • BVerwG, 24.03.2017 - 2 WD 13.16

    Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes wegen Mitwirkung in

    a) Der Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes wegen Mitwirkung in früheren Verfahren ist kraft Gesetzes in § 77 Abs. 1 Nr. 1 WDO i.V.m. § 23 StPO sowie in § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c WDO abschließend geregelt (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1992 - 2 WDB 11.92 -, juris Rn. 4).

    Dabei kommt es zwar auf den Standpunkt des Ablehnenden an, nicht aber auf seinen - möglicherweise einseitigen - subjektiven Eindruck und auf seine - möglicherweise - unzutreffenden Vorstellungen vom Sachverhalt (BVerwG, Beschluss vom 3. September 1992 - 2 WDB 11.92 - juris Rn. 5).

    Er kann sich Richter nicht aussuchen oder je nachdem Ablehnungsanträge stellen, weil er ihre ihm ungünstigen Rechtsauffassungen nicht billigt (BVerwG, Beschlüsse vom 3. September 1992 - 2 WDB 11.92 - juris Rn. 5 und vom 30. November 1992 - 2 WD 11.92 - Seite 4 BA; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13 - NJW 2014, 2372 ).

  • BVerwG, 05.01.2010 - 2 WD 26.09

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines erkennenden Richters; Besetzungsrüge;

    Das ist dann gegeben, wenn der Ablehnende bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 1966 - 2 BvE 2/65 - BVerfGE 20, 1 und vom 25. Januar 1972 - 2 BvA 1/69 - BVerfGE 32, 288 ; BVerwG, Beschluss vom 3. September 1992 - BVerwG 2 WDB 11.92 -).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91

    Meinungsfreiheit eines Soldaten hinsichtlich der politischen und freiheitlich

    Den Antrag des Soldaten, die Bestellung eines medizinischen Sachverständigen zur Begutachtung seiner Schuldfähigkeit durch den Wehrdisziplinaranwalt im Rahmen des disziplinargerichtlichen Ermittlungsverfahrens für rechtswidrig zu erklären, hat der Senat bereits durch Beschluß vom 5. Dezember 1991 - BVerwG 2 WDB 18.91 - beschieden; das Richterablehnungsgesuch des Soldaten vom 10. August 1992 hat der Senat durch Beschluß vom 3. September 1992 - BVerwG 2 WDB 11.92 - als unzulässig verworfen.
  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99

    Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig (völlig

    Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie ihr Fehlen zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2 und 7; BVerwG Beschluß vom 9. März 1992 - 2 WDB 11/92 - OLG Düsseldorf VRS 85, 339; 87, 344; Wendisch in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 26 a Rdn. 13; Pfeiffer a.a.O. § 26 a Rdn. 3).
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