Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.05.2000 - 2 WF 105/00 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 20/03
Prozesskostenhilfe für Unterhaltsverfahren: Vorläufige Bewilligung bei …
Wird für eine Stufenklage Prozesskostenhilfe begehrt, ist diese für beide Stufen zu bewilligen, auch wenn der Zahlungsantrag, wie sollte er auch, nicht beziffert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 1984 - 16 WF 140/84; OLG Karlsruhe, 2. ZS. FamRZ 1984, 501 und Beschluss vom 04. September 2000 - 2 WF 105/00; 20. ZS. FamRZ 1997, 98).Möglich ist auch, dass das Gericht für Zwecke der Prozesskostenhilfe den Zahlungsantrag vorläufig beziffert und ausdrücklich oder stillschweigend den Vorbehalt macht, dass nach Bezifferung des Klagantrags erneut über die Prozesskostenhilfe zu entscheiden ist (vgl. OLG Karlsruhe 2. ZS. Beschluss vom 04. September 2000 - 2 WF 105/00; OLG Karlsruhe 20. ZS. FamRZ 1997, 98), sei es durch selbständigen Ergänzungs- bzw. Erstreckungsbeschluss (…20. ZS. a.a.O.), sei es durch klarstellenden Beschluss (…2. ZS. a.a.O.).
- OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 16 WF 2/03
Prozesskostenhilfe: Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage
Wird für eine Stufenklage Prozesskostenhilfe begehrt, ist diese für beide Stufen zu bewilligen, auch wenn der Zahlungsantrag, wie sollte er auch, nicht beziffert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 1984 - 16 WF 140/84; OLG Karlsruhe, 2. ZS. FamRZ 1984, 501 und Beschluss vom 04. September 2000 - 2 WF 105/00; 20. ZS. FamRZ 1997, 98).Möglich ist auch, dass das Gericht für Zwecke der Prozesskostenhilfe den Zahlungsantrag vorläufig beziffert und ausdrücklich oder stillschweigend den Vorbehalt macht, dass nach Bezifferung des Klagantrags erneut über die Prozesskostenhilfe zu entscheiden ist (vgl. OLG Karlsruhe 2. ZS. Beschluss vom 04. September 2000 - 2 WF 105/00; OLG Karlsruhe 20. ZS. FamRZ 1997, 98), sei es durch selbständigen Ergänzungs- bzw. Erstreckungsbeschluss (…20. ZS. a.a.O.), sei es durch klarstellenden Beschluss (…2. ZS. a.a.O.).