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   OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01   

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https://dejure.org/2002,5899
OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01 (https://dejure.org/2002,5899)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.11.2002 - 2 WF 125/01 (https://dejure.org/2002,5899)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. November 2002 - 2 WF 125/01 (https://dejure.org/2002,5899)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalt ; Abwesenheitsgelder

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2
    Auswärtiger Rechtsanwalt; Reisekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 940
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00

    Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - Kosten des Unterbevollmächtigten -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01
    Nach der Neufassung von § 78 ZPO wird zum Teil die Auffassung vertreten, Reisekosten eines am Prozessgerichtes nicht zugelassenen Anwaltes seien nur erstattungsfähig, soweit bei Einschaltung eines Unterprozessbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären (OLG Thüringen, MDR 2002, S. 723; OLG Schleswig, MDR 2001, S. 537), oder soweit durch sie andere (fiktive) Parteikosten erspart worden seien (OLG Karlsruhe, MDR 2001, S. 293).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2000 - 2 UF 256/99

    Vaterschaftsfeststellung - eingräumter Mehrverkehr - Verweigerung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01
    Mit Urteil vom 26.10.2000 - AZ.: 2 UF 256/99 - hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Mosbach vom 29.11.2000, in dem die Vaterschaftsfeststellungsklage gegen den Beklagten abgewiesen worden war, ebenfalls zurückgewiesen.
  • OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Abgleich mit Kosten eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01
    Nach der Neufassung von § 78 ZPO wird zum Teil die Auffassung vertreten, Reisekosten eines am Prozessgerichtes nicht zugelassenen Anwaltes seien nur erstattungsfähig, soweit bei Einschaltung eines Unterprozessbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären (OLG Thüringen, MDR 2002, S. 723; OLG Schleswig, MDR 2001, S. 537), oder soweit durch sie andere (fiktive) Parteikosten erspart worden seien (OLG Karlsruhe, MDR 2001, S. 293).
  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01
    Die überwiegende Rechtsprechung geht jedoch dahin, dass Reisekosten grundsätzlich erstattungsfähig sind, wenn der auswärtige Verfahrensbevollmächtigte seinen Kanzleisitz am Sitz der Partei hat und es nicht zur Beauftragung eines weiteren Prozessbevollmächtigten kommt (OLG Dresden, JurBüro, 2002, S. 255; KG Berlin, KGR Berlin 2002, S. 157; OLG Frankfurt, MDR 2000, S. 1215; OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, S. 151 und 485).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 96/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01
    Die überwiegende Rechtsprechung geht jedoch dahin, dass Reisekosten grundsätzlich erstattungsfähig sind, wenn der auswärtige Verfahrensbevollmächtigte seinen Kanzleisitz am Sitz der Partei hat und es nicht zur Beauftragung eines weiteren Prozessbevollmächtigten kommt (OLG Dresden, JurBüro, 2002, S. 255; KG Berlin, KGR Berlin 2002, S. 157; OLG Frankfurt, MDR 2000, S. 1215; OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, S. 151 und 485).
  • OLG Jena, 08.11.2001 - 7 W 203/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01
    Nach der Neufassung von § 78 ZPO wird zum Teil die Auffassung vertreten, Reisekosten eines am Prozessgerichtes nicht zugelassenen Anwaltes seien nur erstattungsfähig, soweit bei Einschaltung eines Unterprozessbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären (OLG Thüringen, MDR 2002, S. 723; OLG Schleswig, MDR 2001, S. 537), oder soweit durch sie andere (fiktive) Parteikosten erspart worden seien (OLG Karlsruhe, MDR 2001, S. 293).
  • KG, 07.02.2002 - 8 W 19/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2002 - 2 WF 125/01
    Die überwiegende Rechtsprechung geht jedoch dahin, dass Reisekosten grundsätzlich erstattungsfähig sind, wenn der auswärtige Verfahrensbevollmächtigte seinen Kanzleisitz am Sitz der Partei hat und es nicht zur Beauftragung eines weiteren Prozessbevollmächtigten kommt (OLG Dresden, JurBüro, 2002, S. 255; KG Berlin, KGR Berlin 2002, S. 157; OLG Frankfurt, MDR 2000, S. 1215; OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, S. 151 und 485).
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