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   OLG Karlsruhe, 14.05.2001 - 2 WF 130/00   

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https://dejure.org/2001,4137
OLG Karlsruhe, 14.05.2001 - 2 WF 130/00 (https://dejure.org/2001,4137)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.05.2001 - 2 WF 130/00 (https://dejure.org/2001,4137)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 2 WF 130/00 (https://dejure.org/2001,4137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfeverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Erstattung von Fahrt- und Reisekosten; Einwilligung; Bedingungsbeschränkung

  • Judicialis

    ZPO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121
    Prozesskostenhilfeverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Erstattung von Fahrt- und Reisekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1315
  • FamRZ 2002, 761
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 29.11.1989 - 16 WF 184/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2001 - 2 WF 130/00
    Ohne sein Einverständnis bzw. gegen seinen zum Ausdruck gebrachten Willen können ihm gesetzlich vorgesehene Vergütungstatbestände nicht vorenthalten werden (vgl. von Eicken, a.a.O., vor § 121, Rn. 27; Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 121 Rn. 13, m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 348; Riedel-Sußbauer/Chemnitz, BRAGO, 6.Aufl., § 126 Rn.16ff).

    Diese Meinung muß sich dennoch die Gefahr der unnötigen Überinterpretation des Antrags entgegenhalten lassen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 348; Thalmann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen, § 121 ZPO, Rn.28 m.w.N.).

  • OLG München, 25.09.2000 - 11 WF 1174/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen des beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2001 - 2 WF 130/00
    Nach Auffassung des Senats hat RA A. jedenfalls nach Erhalt des mit der besagten beschränkten Beiordnung versehenen PKH-Bewilligungsbeschlusses konkludent in diese Beschränkung eingewilligt, indem er sie über die gesamte Dauer des Hauptsacheverfahrens über gut dreieinhalb Jahre hinweg nicht nur nicht gerügt, sondern das Verfahren in Kenntnis seiner konkret erfolgten eingeschränkten Beiordnung aktiv betrieben hat (so auch Thalmann, a.a.O; Kalthoener, a.a.O.; jeweils m.w.N.; OLG Hamm, MDR 1983, 61; siehe auch OLG München, FamRZ 2001, S. 511 f.).

    Schließlich ist es auch nicht gerechtfertigt, die geltend gemachten Reisekosten und Abwesenheitsgelder mit der alternativen Überlegung vermiedener Reisekosten der Partei bzw. vermiedener Kosten eines Korrespondenzanwalts durch bewilligte Prozeßkostenhilfe zumindest anteilig zu erstatten, da ersparte Reisekosten der Partei nicht als Vergütung des Rechtsanwalts festgesetzt werden können (OLG München, FamRZ 2001, S. 511 f.).

  • OLG München, 05.01.1998 - 11 WF 1365/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2001 - 2 WF 130/00
    Dies gilt aber nach ersichtlich überwiegender Meinung dann nicht, wenn dem beigeordneten Rechtsanwalt gesetzlich vorgesehene (§ 126 Abs. 1 BRAGO) Vergütungsansprüche ohne sein Einverständnis abgesprochen wurden (vgl. von Eicken, a.a.O., § 128 Rn. 9 f.; Philippi a.a.O., § 121 Rn. 40; OLG München, MDR 1998, 439; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 819; Chemnitz, a.a.O., Rn.18; a.A. wohl Zimmermann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen, 2.Aufl., Rn.331 unter Hinweis auf OLG Hamm [richtig: OLG Düsseldorf], FamRZ 1993, 819 ).
  • OLG Hamm, 25.08.1982 - 6 WF 416/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2001 - 2 WF 130/00
    Nach Auffassung des Senats hat RA A. jedenfalls nach Erhalt des mit der besagten beschränkten Beiordnung versehenen PKH-Bewilligungsbeschlusses konkludent in diese Beschränkung eingewilligt, indem er sie über die gesamte Dauer des Hauptsacheverfahrens über gut dreieinhalb Jahre hinweg nicht nur nicht gerügt, sondern das Verfahren in Kenntnis seiner konkret erfolgten eingeschränkten Beiordnung aktiv betrieben hat (so auch Thalmann, a.a.O; Kalthoener, a.a.O.; jeweils m.w.N.; OLG Hamm, MDR 1983, 61; siehe auch OLG München, FamRZ 2001, S. 511 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1993 - 3 WF 13/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2001 - 2 WF 130/00
    Dies gilt aber nach ersichtlich überwiegender Meinung dann nicht, wenn dem beigeordneten Rechtsanwalt gesetzlich vorgesehene (§ 126 Abs. 1 BRAGO) Vergütungsansprüche ohne sein Einverständnis abgesprochen wurden (vgl. von Eicken, a.a.O., § 128 Rn. 9 f.; Philippi a.a.O., § 121 Rn. 40; OLG München, MDR 1998, 439; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 819; Chemnitz, a.a.O., Rn.18; a.A. wohl Zimmermann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen, 2.Aufl., Rn.331 unter Hinweis auf OLG Hamm [richtig: OLG Düsseldorf], FamRZ 1993, 819 ).
  • LAG München, 07.01.2010 - 6 Ta 1/10

    Prozesskostenhilfe-Erfolgsaussichten, Reisekosten

    OLG Brandenburg v. 20.1.2000 - 9 WF 189/99 und 9 WF 36/00, Rpfleger 2000, 279 [konkludente Zustimmung jedenfalls im Anwaltsprozess]; OLG Celle v. 14.4.2000 - 18 WF 90/00 und 18 WF 91/00, JurBüro 2000, 480; OLG Hamburg v. 15.2.2000 - 12 WF 25/00, FamRZ 2000, 1227; OLG Hamm v. 25.8.1982 - 6 WF 416/82, MDR 1983, 61; OLG Hamm v. 31.8.1999 - 7 WF 275/99, FamRZ 2000, 1227; OLG Karlsruhe v. 14.5.2001 - 2 WF 130/01, FamRZ 2002, 761; LAG Thüringen v. 21.7.1997 - 8 Ta 100/97, JurBüro 1998, 91; LG Braunschweig v. 2.12.1985 - 7 T 88/85, JurBüro 1986, 772; Künzl/Koller , Prozesskostenhilfe, 2. Aufl., Rz. 503; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs , Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rz. 674).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07

    Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer

    Dem Festsetzungsbeamten ist auch nicht die Prüfung aufzuerlegen, ob der beigeordnete Rechtsanwalt sich vor der Beiordnungsentscheidung mit der Einschränkung einverstanden erklärt hat (so OLG Karlsruhe MDR 2001, 1315f) oder ob bereits der Beiordnungsantrag im Sinne eines Einverständnisses einschränkend ausgelegt werden kann (so für den nicht zugelassenen Anwalt: BGH NJW 2006, 3783f).

    Vor diesem Hintergrund erübrigt sich auch die Prüfung, ob man das Tätigwerden des Anwalts trotz der ihm bekannt gewordenen Einschränkung als nachträgliche konkludente Einwilligung auslegen kann (so wiederum OLG Karlsruhe MDR 2001, 1315f).

  • OLG Köln, 28.04.2005 - 14 WF 35/05

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines

    Ob ein Rechtsanwalt, der trotz der ihm bekannten Einschränkung der Beiordnung rügelos weiter im Verfahren tätig wird, dadurch nachträglich konkludent sein Einverständnis mit der Beschränkung erklärt (in diesem Sinne OLG Karlsruhe MDR 2001, 1315 = FamRZ 2002, 761), kann dahinstehen, weil ein solcher Sachverhalt hier nicht gebeben ist.
  • OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Ws 586/08

    Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Erstattung von Reisekosten

    Darauf hat die Strafvollstreckungskammer zu recht hingewiesen (vgl auch OLG Karlsruhe MDR 2001, 1315).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2006 - 16 WF 135/06

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines Rechtsanwalts "unter Ausschluss der

    Selbst wenn Rechtsanwältin M. mangels Einwilligung nicht an die Beschränkung gebunden wäre (vergl. zu einer Beschränkung bei den Reisekosten OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 348), müsste eine Genehmigung angenommen werden, weil Rechtsanwältin M. bis zum Abschluss der Sache durch Urteil vom 2. Juni 2005 tätig geworden ist, ohne die Beschränkung zu beanstanden (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 761).
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