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   OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 2 WF 144/01   

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https://dejure.org/2002,6934
OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 2 WF 144/01 (https://dejure.org/2002,6934)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.10.2002 - 2 WF 144/01 (https://dejure.org/2002,6934)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - 2 WF 144/01 (https://dejure.org/2002,6934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzungsbeschluss ; Aufrechnungsvereinbarung als auflösende Bedingung des Vollstreckungsverzichts; Aufrechnung mit Kindesunterhaltsansprüchen

  • Judicialis

    BGB §§ 387 ff.; ; BGB § 394

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 387 ff. § 394
    Kostenfestsetzungsbeschluss; Vollstreckungsverzicht; Aufrechnungsvereinbarung als auflösende Bedingung des Vollstreckungsverzichts; Aufrechnung mit Kindesunterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 695
  • FamRZ 2003, 696
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 2 WF 144/01
    Hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverteidigung liegt vor, wenn das Gericht den Rechtstandpunkt des Beklagten auf Grund seiner Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest vertretbar erhält (BGH, NJW 1994, S. 1161 m.w.N.; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 114 Rn. 19).
  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 84/82

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Voraussetzungen eines familienrechtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 2 WF 144/01
    Im übrigen stand der Ehefrau auch selbst, da sie, soweit kein Unterhalt gezahlt wurde, in Vorleistung getreten ist, nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch zu (Schwab, Handbuch des Familienrechts, 4. Aufl., V Rn. 107, 175; BGH, NJW 1984 S. 2158).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.1998 - 18 WF 44/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 2 WF 144/01
    Eine solche vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung ist möglich, denn der Gläubiger kann sich gegenüber dem Schuldner rechtswirksam verpflichten, von einem Titel ganz oder teilweise keinen Gebrauch zu machen (BGH, NJW 1991, S. 2295 (2296); OLG Karlsruhe, MDR 1998, S. 1433).
  • BGH, 02.04.1991 - VI ZR 241/90

    Berücksichtigung einer nach der letzten Tatsachenverhandlung geschlossenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 2 WF 144/01
    Eine solche vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung ist möglich, denn der Gläubiger kann sich gegenüber dem Schuldner rechtswirksam verpflichten, von einem Titel ganz oder teilweise keinen Gebrauch zu machen (BGH, NJW 1991, S. 2295 (2296); OLG Karlsruhe, MDR 1998, S. 1433).
  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 2 WF 144/01
    Sie konnte vielmehr von der Klägerin - auf ihren Empfängerhorizont kommt es gem. §§ 133, 157 BGB an (BGH, NJW 1992, S. 1446; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 133 Rn. 9) - nur so verstanden werden, dass der Beklagte unter der auflösenden Bedingung auf die Vollstreckung verzichtete, dass die Aufrechnung wirksam sei.
  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 2 WF 144/01
    In einem Aufrechnungsvertrag kann nämlich - unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit - auch dann wirksam eine Aufrechnung vereinbart werden, wenn die Partei über die zur Aufrechnung benutzte Forderung verfügen kann (BGH,WM 1985, S. 696 (697); BGH, ZIP 1985, S. 745 (747); Erman/Westermann, BGB, 10. Aufl., vor § 387 Rn. 4; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 387 Rn. 20; Staudinger/Gursky, BGB, 2000, vor § 387 Rn. 66).
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