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   OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 WF 146/97   

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OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 WF 146/97 (https://dejure.org/1998,5669)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.03.1998 - 2 WF 146/97 (https://dejure.org/1998,5669)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. März 1998 - 2 WF 146/97 (https://dejure.org/1998,5669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 97 Abs. 2, § 114
    PKH; Mutwilligkeit; Kostenentscheidung; Kostenverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 712
  • FamRZ 1999, 726
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1988 - IVb ZB 177/88

    Gesetzeswidrigkeit - Berufungsgericht - Rechtsmittelbeklagter -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 WF 146/97
    Wenn jedoch erstmals in der Rechtsmittelinstanz über entscheidungsrelevanten Parteivortrag zu befinden ist, so kann dies auch für den Rechtsmittelgegner zu einer notwendigen Sachprüfung seiner Erfolgsaussicht und damit zur Versagung von Prozeßkostenhilfe führen (vgl. für den Fall einer wesentlichen Änderung der Sachlage: Wendl/Thalmann, a.a.O., § 8 Rn. 45, BLAH/Hartmann, a.a.O., § 119 Rn. 59; BGH, FamRZ 1989, 265, 266).
  • OLG Köln, 08.11.1972 - 2 U 45/72

    Schriftlich übernommene Verpflichtung; Beweis; Schriftvertrag; Kostenbelastung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 WF 146/97
    Der auch im Prozeßrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben gebietet es, ihm dann die Rechtswohltat des § 97 Abs. 2 ZPO zu versagen (so auch OLG Köln, MDR 1973, 324 Nr. 72; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1982, 806, 807; Zöller/Herget, ZPO , 20. Aufl., § 97 Rn. 11; BLAH/Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 97 Rn. 65), wobei im Rahmen der sodann erforderlichen Ermessensentscheidung alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und abzuwägen sind (vgl. BLAH/Hartmann, a.a.O., Rn. 69).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 WF 146/97
    Sie ist als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung zu werten, zumal kein Zweifel daran bestehen kann, daß ein Unterhaltsgläubiger regelmäßig auch zur Annahme von Minderleistungen bereit ist (vgl. Wendl/Gerhardt, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 6 Rn. 122; BGH, FamRZ 1983, 352, 355).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1982 - 1 UF 46/82

    Zur Beschwer, wenn ein Urteil nur in Zinsausspruch angefochten ist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 WF 146/97
    Der auch im Prozeßrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben gebietet es, ihm dann die Rechtswohltat des § 97 Abs. 2 ZPO zu versagen (so auch OLG Köln, MDR 1973, 324 Nr. 72; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1982, 806, 807; Zöller/Herget, ZPO , 20. Aufl., § 97 Rn. 11; BLAH/Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 97 Rn. 65), wobei im Rahmen der sodann erforderlichen Ermessensentscheidung alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und abzuwägen sind (vgl. BLAH/Hartmann, a.a.O., Rn. 69).
  • OLG Hamm, 15.12.2014 - 5 U 67/14

    Eigentum

    Auch erfährt die in § 97 Abs. 2 ZPO normierte Ausnahme von dem Grundsatz der Haftung des unterliegenden Gegners eine Einschränkung dann, wenn dem Prozessgegner bzgl. des in zweiter Instanz neuen Vortrages in der Vorinstanz ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO zur Last fällt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.1998 - 2 WF 146/97 = BeckRS 1998, 06430; BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache ZPO § 97 Rn. 26; MüKoZPO/Schulz ZPO § 97 Rn. 25; Musielak ZPO/Lackmann ZPO § 97 Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 12 U 286/01

    Prozesskostenhilfe: Prüfung der Erfolgsaussicht in einem höheren Rechtszug bei in

    Sie hindert das Versagen von Prozesskostenhilfe dann nicht, wenn - was hier nicht angenommen werden kann - das angegriffene Urteil offensichtlich falsch ist (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2004, 581), oder wenn der Antragsteller in vorwerfbarer Weise ein Urteil herbeigeführt hat (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 726), wovon hier ebenfalls nicht die Rede sein kann.
  • OLG Bamberg, 27.01.2014 - 2 WF 52/13

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren für ein nichteheliches Kind: Rückwirkende

    Die verspätete Geltendmachung des Umzugs des Antragstellers zu ihm hat der Antragsgegner verschuldet (vgl. Auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 726, OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1549).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen

    Es ist anerkannten Rechts, daß ein Rechtsmittel als prozeßkostenhilferechtlich mutwillig zu bewerten ist, dessen Erfolgsaussicht auf Vorbringen beruht, das bereits in erster Instanz möglich gewesen wäre, dort aber sorgfaltswidrig unterblieben ist (vgl. etwa Zöller28Geimer, ZPO § 119 Rz. 54a a.E.. OLG Karlsruhe - Beschluß vom 5. März 1998 - 2 WF 146/97 - FamRZ 1990.726 f. - Leitsatz 2. OLG Jena - Beschluß vom 17. August 1998 - 7 U 461/98 - MDR 1999, 257.
  • OLG Zweibrücken, 03.09.2008 - 2 UF 99/08

    Betreuungsunterhalt: Vollschichtige Erwerbsobliegenheit bei möglicher ganztägiger

    Die Ehe der Parteien dauerte bis zur Zustellung des Scheidungsantrages als dem für die Dauer der Ehe im Sinne des § 1579 Nr. 1 ZPO maßgeblichen Endzeitpunkt (BGH FamRZ 1995, 1405) nahezu vier Jahre und dürfte daher bereits nicht mehr als kurz anzusehen sein (vgl. hierzu BGH aaO sowie FamRZ 1999, 712).
  • OLG Stuttgart, 05.10.2005 - 13 U 214/04

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit bei erst in der Berufungsinstanz vorgelegter

    Demgemäß kann ihr Prozesskostenhilfe für die Berufung nicht bewilligt werden (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 726; OLG Jena MDR 1999, 257; OLG Frankfurt MDR 2002, 843).
  • OLG Celle, 15.03.2013 - 10 WF 86/13

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung gegen die Geltendmachung von

    Sie entspricht gefestigter Auffassung in Literatur und Rechtsprechung für die vergleichbare Situation, daß eine Berufung/Beschwerde zwar Aussicht auf Erfolg aufweist, dies aber allein auf neuem Vorbringen beruht, das bereits erstinstanzlich möglich und geboten war, und in der die in § 97 Abs. 2 ZPO enthaltene Kostensanktion ebenfalls eine VKH-Bewilligung ausschließt (vgl. etwa Zöller 29 -Geimer, ZPO § 119 Rz. 54a a.E.; OLG Karlsruhe - Beschluß vom 5. März 1998 - 2 WF 146/97 - FamRZ 1990.726 f. - Leitsatz 2; OLG Jena - Beschluß vom 17. August 1998 - 7 U 461/98 - MDR 1999, 257; OLG Bamberg - Beschluß vom 10. Mai 1999 - 7 UF 48/99 - FamRZ 2000, 1024 - Leitsatz; OLG Frankfurt - Beschluß vom 17. Januar 2002 - 1 UF 98/01 - MDR 2002, 843 f. - Leitsatz ; OLG Stuttgart - Beschluß vom 5. Oktober 2005 - 13 U 214/04 - Justiz 2006, 229 - Leitsatz; OLG Brandenburg - Beschluß vom 22. März 2006 - 9 UF 243/05 - FamRZ 2006, 1549 - Leitsatz).
  • LG Stuttgart, 19.04.2011 - 19 T 106/10

    Nachlassinsolvenzverfahren: Nachweis der Eröffnungsvoraussetzungen durch den

    Prozesskostenhilfe kann angesichts dessen nicht gewährt werden, da die Rechtsverfolgung des Antragstellers in der Rechtsmittelinstanz jedenfalls mutwillig gewesen wäre (OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.01.2002 - 1 UF 98/01, MDR 2002, 843; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 05.03.1998 - 2 WF 146/97, FamRZ 1999, 726 - jeweils zitiert nach juris; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Auflage 2010, § 119, Rn. 54a m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 16 WF 39/02

    Prozesskostenhilfe: Keine Mutwilligkeit des Antrags auf gerichtliche

    1 KostO die Gerichtskosten und gemäß § 13 a FGG die außergerichtlichen Kosten des anderen Elternteils auferlegt werden müssen (Unterform der Mutwilligkeit; vergl. zur Prozesskostenhilfe für ein mit neuem § 97 ZPO unterfallendem Sachvortrag zu begründendem Rechtsmittel OLG Karlsruhe 2. Zivilsenat - Familiensenat, Beschluss vom 5. März 1998 - 2 WF 146/97 FuR 1998, 376).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2002 - 1 UF 98/01

    PKH, Mutwilligkeit, Rechtsmittelinstanz, neues Vorbringen

    Kann ein Rechtsmittel nur aufgrund neuen Vorbringens, das der Rechtsmittelführer auch in der Vorinstanz hätte geltend machen können, Aussicht auf Erfolg haben, so ist die Rechtsverfolgung in der zweiten Instanz unnötig kostspielig und deshalb mutwillig; denn die Rechtsmittelinstanz hätte bei sorgfältiger Prozeßführung vermieden werden können (ebenso: OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 726, 727; Thüringisches OLG Jena, MDR 1999, 257; Zöller, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage 2001, § 114 Randnummer 34a; Kalthoehner - Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage 1999, Randnumer 460).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2011 - 6 M 23.09

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Ausbildungsförderung; Rückforderung;

  • OLG Jena, 10.03.2004 - 1 UF 87/01

    Vortäuschen von wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen zweck Erlangung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 6 M 16.13

    Wohngeld; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Beschwerde;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2004 - L 8 (5) VG 22/00

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Prüfung der

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