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OLG Zweibrücken, 29.09.1987 - 2 WF 151/87 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ratenzahlungsanordnung; Anordnung einmaliger Zahlung; Staatskasse; Prozeßkostenhilfe; Verauslagte Kosten
Verfahrensgang
- AG Speyer, 06.04.1987 - 2 F 18/86
- AG Speyer, 25.05.1987 - 2 F 18/86
- OLG Zweibrücken, 29.09.1987 - 2 WF 151/87
Papierfundstellen
- Rpfleger 1988, 281
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 648/02
Unzulässiger Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen
Erfährt eine mit der Prozeßkostenhilfe begünstigte Prozeßpartei nachträglich in der Weise eine Veränderung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, daß ihr einmalig ein erheblicher Vermögenswert zuwächst, so kann die "Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen" gemäß § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO dahingehend geändert werden, daß die von der Staatskasse verauslagten Beträge auf einmal zu erstatten sind (OLG Zweibrücken v. 29.09.1987 - 2 WF 151/87, Rpfleger 1988, 281 [Bratfisch]; OLG Bamberg v. 04.02.1988 - 7 WF 143/87, JurBüro 1988, 905).