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   OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 155/99   

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https://dejure.org/1999,8449
OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 155/99 (https://dejure.org/1999,8449)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.12.1999 - 2 WF 155/99 (https://dejure.org/1999,8449)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Dezember 1999 - 2 WF 155/99 (https://dejure.org/1999,8449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozeßkostenhilfe; Hausbaudarlehen; Ratenzahlung; Einkommensminderung; Gesamtbetrachtung; Alternativberechnung

  • Judicialis

    ZP0 § 114; ; ZPO § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZP0 § 114; ZPO § 115
    Prozeßkostenhilfe; Hausbaudarlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 31.08.1999 - 5 WF 60/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 155/99
    780.- DM abzuziehen, ferner der Erwerbstätigenfreibetrag von 274.- DM (vgl. 5. Senat des OLG Karlsruhe, Beschluß vom 31.8.1999, 5 WF 60/99) sowie der Parteifreibetrag in Höhe von 672.DM (vgl. Bekanntmachung zu § 115 ZPO vom 6.6.1999, BGBl. 1999 Teil 1, S. 1268).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.1997 - 2 WF 60/97

    Eigenheimfinanzierung als berücksichtigungsfähige Belastungen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 155/99
    Der Antragsgegner kann auch die Hausbaudarlehen einkommensmindernd geltend machen, wobei die Frage, ob die Höhe der monatlichen Rückführung im angemessenen Verhältnis zum Einkommen steht, nicht durch eine bloße Gegenüberstellung der monatlichen Zins- und Tilgungsleistung zum Einkommen zu lösen ist, sondern eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Situation der bisherigen Familie vorzunehmen ist (e. Senat in FamRZ 1998, 488 f.).
  • LAG Düsseldorf, 06.04.2010 - 3 Ta 168/10

    Prozesskostenhilfe für besondere Belastung / Mutwilligkeit

    Hat die Partei hingegen die Verbindlichkeiten begründet, ohne von dem bevorstehenden Prozess etwas zu wissen und sind diese zur Rückzahlung fällig, so findet eine Berücksichtigung regelmäßig statt (OLG Köln, Beschluss v. 12.09.1995 - 16 W 46/95, FamRZ 1996, 873; BGH, Beschluss v. 15.11.1989 - IV b ZR 70/89, NJW-RR 1990, 450; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 29.12.1999 - 2 WF 155/99, OLG Report 2000, 353).
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