Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 155/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozeßkostenhilfe; Hausbaudarlehen; Ratenzahlung; Einkommensminderung; Gesamtbetrachtung; Alternativberechnung
- Judicialis
ZP0 § 114; ; ZPO § 115
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZP0 § 114; ZPO § 115
Prozeßkostenhilfe; Hausbaudarlehen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 31.08.1999 - 5 WF 60/99
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 155/99
780.- DM abzuziehen, ferner der Erwerbstätigenfreibetrag von 274.- DM (vgl. 5. Senat des OLG Karlsruhe, Beschluß vom 31.8.1999, 5 WF 60/99) sowie der Parteifreibetrag in Höhe von 672.DM (…vgl. Bekanntmachung zu § 115 ZPO vom 6.6.1999, BGBl. 1999 Teil 1, S. 1268). - OLG Karlsruhe, 25.07.1997 - 2 WF 60/97
Eigenheimfinanzierung als berücksichtigungsfähige Belastungen bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 155/99
Der Antragsgegner kann auch die Hausbaudarlehen einkommensmindernd geltend machen, wobei die Frage, ob die Höhe der monatlichen Rückführung im angemessenen Verhältnis zum Einkommen steht, nicht durch eine bloße Gegenüberstellung der monatlichen Zins- und Tilgungsleistung zum Einkommen zu lösen ist, sondern eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Situation der bisherigen Familie vorzunehmen ist (e. Senat in FamRZ 1998, 488 f.).
- LAG Düsseldorf, 06.04.2010 - 3 Ta 168/10
Prozesskostenhilfe für besondere Belastung / Mutwilligkeit
Hat die Partei hingegen die Verbindlichkeiten begründet, ohne von dem bevorstehenden Prozess etwas zu wissen und sind diese zur Rückzahlung fällig, so findet eine Berücksichtigung regelmäßig statt (OLG Köln, Beschluss v. 12.09.1995 - 16 W 46/95, FamRZ 1996, 873; BGH, Beschluss v. 15.11.1989 - IV b ZR 70/89, NJW-RR 1990, 450; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 29.12.1999 - 2 WF 155/99, OLG Report 2000, 353).