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OLG Karlsruhe, 17.01.1991 - 2 WF 189/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerdebefugnis; Jugendamt; Ehegatten; Einstweilige Anordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1634
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 969
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03
Isoliertes Sorgerechtsverfahren: Beschwerdebefugnis des Jugendamtes als …
Soweit diese verbreitet im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach §§ 620 ff ZPO verneint wurde (KG, Beschluss vom 23.01.1979 - 17 WF 4357 - FamRZ 1979, 740; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.1991 - 2 WF 189/90 - FamRZ 1991, 969;… ohne besondere Erwähnung des § 621 g ZPO neuerdings noch Keidel / Weber, FGG, 15. Aufl., § 64 Rn 37 d), geschah dies ersichtlich deshalb, weil das Verfahren nach §§ 620 ff ZPO nur die Eheleute betreffe und Dritte sich hieran nicht beteiligen könnten (…KG a.a.O.). - OLG München, 26.11.1993 - 12 WF 1049/93 Soweit die Rechtsprechung ausnahmsweise wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit dennoch eine sofortige Beschwerde zuläßt (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 766), setzt dies voraus, daß auch die übrigen Statthaftigkeits- und Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben sind, da an ein ausnahmsweise zugelassenes Rechtsmittel keine geringeren Anforderungen als an ein statthaftes gestellt werden dürfen (OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 969/970).
- OLG Saarbrücken, 11.12.1995 - 9 WF 98/95
Gerichtliche Umgangsregelung während des Getrenntlebens
Fehlt es somit überhaupt an einer notwendigen gerichtlichen Regelung, so bedarf es keines Eingehens auf die von dem beschwerdeführenden Jugendamt aufgeworfene Frage, ob und inwieweit überhaupt - noch - eine Betrauung des Jugendamts mit der Ausführung oder Überwachung einer gerichtlichen Umgangsregelung zulässig ist, nachdem § 48c JWG a.F. seit 1.1.1991 durch die Vorschriften des KJHG bzw. SGB VIII ersetzt wurde (vgl. dazu OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 969 ; Coester, FamRZ 1991, 253, 254;… Palandt, BGB , 54. Aufl., Einf. vor § 1626 RdNr. 43).