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   OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08   

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https://dejure.org/2009,6568
OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08 (https://dejure.org/2009,6568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.01.2009 - 2 WF 205/08 (https://dejure.org/2009,6568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 2 WF 205/08 (https://dejure.org/2009,6568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1; BGB § 1712 Nr. 1
    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das auf Feststellung der Vaterschaft klagende Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • familienrecht-portal.net (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Anwalt bei Nichtannahme der kostenfreie Hilfe des Jugendamts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2897
  • MDR 2009, 390
  • FamRZ 2009, 1614
  • FamRZ 2009, 900
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 27/07

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Nach wohl herrschender Meinung in Schrifttum und Literatur legt bereits die existentielle Bedeutung der Statusfeststellung die Beiordnung eines Rechtsanwalts nahe, so dass grundsätzlich für Statusprozesse Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so BGH FamRZ 2007, 1968 für die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Seiten des Beklagten; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 241 ; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Aufl., § 121 Rn. 11; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. Rn. 547; einschränkend Zöller/Philippi, ZPO , 27. Aufl., § 121 Rn. 6; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl. Rn. 335).

    Der BGH hat deshalb in seiner Entscheidung vom 11.09.2007 dem Beklagten Prozesskostenhilfe für das Vaterschaftsfeststellungsverfahren bewilligt (BGH FamRZ 2007, 1968 ).

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Mutwillig im Sinne des § 114 Abs. 1 ZPO handelt nur, wer von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen beschreitet, von dem von vornherein anzunehmen ist, dass er für ihn der kostspieligere ist (BGH FamRZ 2005, 786 ff).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Kindschaftsprozesse gelten deshalb zu Recht als so schwierig, dass auch aus verfassungsrechtlicher Sicht eine Beiordnung eines Rechtsanwaltes als erforderlich erscheint (vgl. BVerfGE 7, 53 für die Verteidigung im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren).
  • BGH, 20.12.2005 - VII ZB 94/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Zwangsvollstreckung durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Die besseren Argumente sprechen deshalb dafür, einem klagenden Kind, zumindest in den Fällen, in denen es tatsächlich nicht durch ein Jugendamt als Beistand vertreten wird, sondern nur die Möglichkeit einer derartigen Beistandschaft besteht, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen (OLG Köln, FamRZ 2005, 530 ; BGH NJW 2006, 1204 für den Fall der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsforderungen; ebenso MünchKommZPO/Motzer, 3. Aufl., § 121 Rn. 9; Thomas/ Putzo/Reichold, ZPO , 29. Aufl., § 121 Rn. 5; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1936; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 12.06.2003 - 2 WF 101/03

    Prozesskostenhilfebewilligung im Vaterschaftsfeststellungsprozess: Ablehnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Die besseren Argumente sprechen deshalb dafür, einem klagenden Kind, zumindest in den Fällen, in denen es tatsächlich nicht durch ein Jugendamt als Beistand vertreten wird, sondern nur die Möglichkeit einer derartigen Beistandschaft besteht, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen (OLG Köln, FamRZ 2005, 530 ; BGH NJW 2006, 1204 für den Fall der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsforderungen; ebenso MünchKommZPO/Motzer, 3. Aufl., § 121 Rn. 9; Thomas/ Putzo/Reichold, ZPO , 29. Aufl., § 121 Rn. 5; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1936; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rn. 6).
  • OLG Köln, 26.07.2004 - 14 WF 143/04

    Anwaltsbeiordnung zur Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Die besseren Argumente sprechen deshalb dafür, einem klagenden Kind, zumindest in den Fällen, in denen es tatsächlich nicht durch ein Jugendamt als Beistand vertreten wird, sondern nur die Möglichkeit einer derartigen Beistandschaft besteht, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen (OLG Köln, FamRZ 2005, 530 ; BGH NJW 2006, 1204 für den Fall der Zwangsvollstreckung von Unterhaltsforderungen; ebenso MünchKommZPO/Motzer, 3. Aufl., § 121 Rn. 9; Thomas/ Putzo/Reichold, ZPO , 29. Aufl., § 121 Rn. 5; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1936; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 W 247/94

    Abstammungsprozeß; Ehelichkeitsanfechtungsklage; Negative Feststellungsklage;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 2 WF 205/08
    Nach wohl herrschender Meinung in Schrifttum und Literatur legt bereits die existentielle Bedeutung der Statusfeststellung die Beiordnung eines Rechtsanwalts nahe, so dass grundsätzlich für Statusprozesse Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (so BGH FamRZ 2007, 1968 für die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Seiten des Beklagten; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 241 ; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Aufl., § 121 Rn. 11; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. Rn. 547; einschränkend Zöller/Philippi, ZPO , 27. Aufl., § 121 Rn. 6; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl. Rn. 335).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2014 - 2 WF 172/14

    Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem

    Eine besondere Schwierigkeit der Sachlage ergibt sich in der vorliegenden Konstellation auch nicht daraus, dass die Beteiligte zu 2 etwa gezwungen wäre, in besonderen Maße ihre Intim- oder Privatsphäre zu offenbaren, und deshalb ein starkes Interesse hätte, sich eines Verfahrensbevollmächtigten zu bedienen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 900 Rn. 13; OLG Brandenburg, FamRZ 2014, 586 Rn. 9).
  • OLG Rostock, 20.08.2009 - 10 WF 184/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Die Rechtsfrage, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalt im Hinblick auf die mögliche unentgeltliche Interessenwahrnehmung durch das Jugendamt abgelehnt werden kann, ist umstritten (vgl.: für eine Ablehnung: OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 1936, 1937; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. § 121 Rn. 6; dagegen: OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 900 - 902; OLG Köln FamRZ 2005, 530; Musielak/Fischer, ZPO, 6. Auflage § 121 Rn. 13).
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