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   OLG Bamberg, 19.11.2002 - 2 WF 207/02   

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https://dejure.org/2002,11383
OLG Bamberg, 19.11.2002 - 2 WF 207/02 (https://dejure.org/2002,11383)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.11.2002 - 2 WF 207/02 (https://dejure.org/2002,11383)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. November 2002 - 2 WF 207/02 (https://dejure.org/2002,11383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Bestimmung der Gerichtszuständigkeit in einem Prozesskostenhilfeverfahren in Familiensachen; Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4 § 568; FGG § 14
    Besetzung des Beschwerdesenats im Prozesskostenhilfeverfahren; Voraussetzungen der Abänderung der Prozesskostenhilfebewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1163
  • FamRZ 2003, 1199
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.11.2002 - 2 WF 207/02
    Das Rechtsmittelverfahren - mit Ausnahme der Statthaftigkeit (BayObLG NJW 2002, 2573 ) - richtet sich jedoch nach den §§ 19 ff. FGG (Bumiller/Winkler, FGG , 7. Aufl., § 14 Rdnr. 19), soweit sich aus § 127 ZPO keine Besonderheiten ergeben.
  • OLG Celle, 08.10.1990 - 10 WF 196/90
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.11.2002 - 2 WF 207/02
    Mit diesem Vorbringen kann sie jedoch keinen Erfolg haben, weil das Abänderungsverfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO nicht dazu dient, eine vorangegangene rechtswidrige Entscheidung zu korrigieren, wie dies das Oberlandesgericht Celle in der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung (FamRZ 1991, 207 ) zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Dresden, 18.03.2004 - 22 WF 3/04

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Beschwerdefrist

    Diese Verweisung bedeutet aber nur, dass zur Beurteilung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels die Regelungen der ZPO heranzuziehen sind, wohingegen sich das Verfahren im Übrigen - insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der einzuhaltenden Frist und Form sowie der Beschwerdeberechtigung - nach den Vorschriften des FGG (§§ 19 ff. FGG) richtet (vgl. BayObLG, NJW 2002, 2573; OLG Celle, FGPrax 2003, 30; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 450, 451; OLG Bamberg, NJW-RR 2003, 1163; OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 175; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34 a).
  • OLG Koblenz, 06.03.2006 - 11 WF 217/06

    Prozesskostenhilfebewilligung: Voraussetzungen für die nachträgliche Abänderung

    Die Abänderung des Bewilligungsbeschlusses gemäß § 120 Abs. 4 ZPO setzt eine nachträgliche Veränderung der maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse voraus; die Korrektur einer später als fehlerhaft erkannten Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit rechtfertigt sie nicht (Senatsbeschluss vom 1. März 2006 - 11 WF 212/06 - OLG Bamberg NJW-RR 2003, 1163; Musielak/Fischer, Zivilprozessordnung, 4. Auflage 2005, § 120 Rn. 11, Philippi in: Zöller, 25. Auflage 2005, § 120 Rn. 20; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 62. Auflage 2004, § 120 Rn. 21).
  • LAG Düsseldorf, 29.11.2011 - 3 Ta 597/11

    Prozesskostenhilfe; Umstellung von Raten- auf Einmalzahlung nach Erhalt einer

    Hierbei muss es sich um nachträgliche Veränderungen handeln, d.h. Veränderungen, die im zeitlichen Anschluss an die vorangegangene Prozesskostenhilfeentscheidung eingetreten sind (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., Rz. 382; OLG Bamberg, Beschluss v. 19.11.2002 - 2 WF 207/02, FamRZ 2003, 1199; MünchKom/Motzer, ZPO, 3. Aufl., § 120 Rz. 12, 14; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 120 Rz. 32; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 12.02.2008 - 3 Ta 13/08).
  • LAG Düsseldorf, 06.02.2012 - 3 Ta 52/12

    Prozesskostenhilfe; Anordnung von Ratenzahlung nach VErbesserung der

    Hierbei muss es sich um nachträgliche Veränderungen handeln, d.h. Veränderungen, die im zeitlichen Anschluss an die vorangegangene Prozesskostenhilfeentscheidung eingetreten sind (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., Rz. 382; OLG Bamberg, Beschluss v. 19.11.2002 - 2 WF 207/02, FamRZ 2003, 1199; MünchKom/Motzer, ZPO, 3. Aufl., § 120 Rz. 12, 14; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 120 Rz. 32; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 12.02.2008 - 3 Ta 13/08).
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