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   OLG Bamberg, 08.10.1986 - 2 UF 261/86 u.a. (2 WF 238/86)   

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https://dejure.org/1986,6079
OLG Bamberg, 08.10.1986 - 2 UF 261/86 u.a. (2 WF 238/86) (https://dejure.org/1986,6079)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.10.1986 - 2 UF 261/86 u.a. (2 WF 238/86) (https://dejure.org/1986,6079)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Oktober 1986 - 2 UF 261/86 u.a. (2 WF 238/86) (https://dejure.org/1986,6079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1565, 1566; ZPO §§ 114, 613, 623
    Prozeßkostenhilfe für ein Scheidungsverfahren bei einverständlicher Scheidung; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für Folgesachen; Zwangsverbund und Erfolgsaussichten von Folgesachen; Trennung von Eheleuten iSd §§ 1565, 1566 BGB bei Strafhaft eines Ehegatten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 500
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1962 - IV ZR 134/62

    Dreijahresfrist des § 48 Abs. 1 EheG

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.10.1986 - 2 UF 261/86
    Zwar ist dem Antragsgegner zuzugeben, daß die durch die Strafhaft verursachte räumliche Trennung der Eheleute für sich allein noch kein Getrenntleben iSd §§ 1565, 1566 BGB bedeutet; erforderlich ist vielmehr daneben der erkennbare Wille eines Ehegatten, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr fortzusetzen (§ 1567 Abs. 1 S. 1 BGB; OLG Bamberg FamRZ 1981, 52, und ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. auch - zu dem früheren Rechtszustand - BGHZ 38, 266, 269 = FamRZ 1963, 173; ebenso 1. Eherechtsreformgesetz, Rechtsanwenderbroschüre S. 147; Diederichsen in Palandt, BGB 45. Aufl. § 1567 Anm. 2 b; Wolf in MünchKomm, BGB § 1567 Rdn. 19 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 16 WF 91/03

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch bei Zustimmung des

    Wie es schon für das Scheidungsverfahren überwiegende Rechtsprechung ist, dass dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe auch dann zu gewähren ist, wenn er der Scheidung zustimmen oder insoweit keinen Antrag stellen will (OLG Bamberg, Beschluss vom 08. Oktober 1986 - 2 UF 261/86 - 2 WF 238/86 - FamRZ 1987, 500; Beschluss vom 02. März 1994 - 2 WF 32/94 - FamRZ 1995, 370) oder jedenfalls dann, wenn der Antragsgegner ein nach der Prozessordnung vorgesehenes Ziel verfolgt oder seine Lage darin verbessern kann und will (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06. Mai 1985 - 6 WF 33/85 - FamRZ 1995, 723; weitere Nachweise bei Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl. 2003, Rn. 433), muss auch im Verfahren nach § 1666 BGB davon abgesehen werden, die Eltern nur als Antragsgegner anzusehen und nur zu prüfen, ob sie in der Lage sind, sich mit Erfolg dagegen zu wehren, dass das Familiengericht einer Anregung stattgibt, Maßnahmen nach § 1666 BGB zu ergreifen.
  • OLG Bamberg, 02.03.1994 - 2 WF 32/94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren; Feststellung der

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  • OLG Bamberg, 10.08.1989 - 2 W 4/89

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Vielmehr ist ihr Prozeßkostenhilfe ohne Prüfung der Erfolgsaussicht zu bewilligen, sofern die subjektiven Voraussetzungen der §§ 114 ff. ZPO erfüllt sind (vgl. auch OLG Bamberg, JurBüro 80, 765 und 766, FamRZ 87, 500; Beyer, JurBüro 89, 439/444).
  • OLG Brandenburg, 05.09.1995 - 10 WF 32/95

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Antragsgegner im

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