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   OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 2 WF 239/14   

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https://dejure.org/2014,48368
OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 2 WF 239/14 (https://dejure.org/2014,48368)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2014 - 2 WF 239/14 (https://dejure.org/2014,48368)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 2 WF 239/14 (https://dejure.org/2014,48368)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 ZPO, § 406 Abs 1 ZPO
    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit wegen Überschreitung des Gutachtensauftrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags im Sorgerechtsverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1126
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 23.11.2011 - 5 W 40/11

    Besorgnis der Befangenheit wegen irrtümlich unzutreffender Erfassung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 2 WF 239/14
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit liegt aber dann nicht vor, wenn der Sachverständige lediglich irrtümlich das Beweisthema unzutreffend erfasst (vgl. OLG Oldenburg, MDR 2008, 101; OLG Köln, Beschluss vom 23.11.2011, 5 W 40/11 - in juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2007, 2 WF 319/07- in juris; Zöller/Greger, a.a.O., § 406 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 2 WF 319/07

    Ablehnung eines Sachverständigen: Vorschlag des Sachverständigen, den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 2 WF 239/14
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit liegt aber dann nicht vor, wenn der Sachverständige lediglich irrtümlich das Beweisthema unzutreffend erfasst (vgl. OLG Oldenburg, MDR 2008, 101; OLG Köln, Beschluss vom 23.11.2011, 5 W 40/11 - in juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2007, 2 WF 319/07- in juris; Zöller/Greger, a.a.O., § 406 Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.1994 - 18a W 9/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 2 WF 239/14
    Der Sachverständige macht nicht - wie in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe MDR 1994, 725 - lediglich rechtliche Ausführungen, die zudem in engem Zusammenhang mit der gewählten Begutachtungsmethode stehen.
  • OLG Oldenburg, 13.11.2007 - 5 W 133/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 2 WF 239/14
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit liegt aber dann nicht vor, wenn der Sachverständige lediglich irrtümlich das Beweisthema unzutreffend erfasst (vgl. OLG Oldenburg, MDR 2008, 101; OLG Köln, Beschluss vom 23.11.2011, 5 W 40/11 - in juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2007, 2 WF 319/07- in juris; Zöller/Greger, a.a.O., § 406 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 3 WF 301/12

    Besorgnis der Befangenheit des Psychiatrischen Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 2 WF 239/14
    Eine Entscheidung über die vom Antragsteller und der Antragsgegnerin begehrte Verfahrenskostenhilfe ist folglich nicht erforderlich (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 1241).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 2 WF 239/14
    Ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden (BGH in MDR 2013, 739).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2017 - 6 WF 6/17

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Unabhängig davon ist aber auch die Frage, ob die Überschreitung eines Gutachterauftrags im Einzelfall geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden (BGH MDR 2013, 739; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2014, Az. 2 WF 239/14).

    Maßgeblich ist, ob der Sachverständige sich aus Sicht der Partei gewissermaßen an die Stelle des Gerichts setzt und hierdurch seine Neutralitätspflicht verletzt (OLG Karlsruhe Beschluss vom 18.12.2014, Az. 2 WF 239/14).

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 3 WF 92/19
    Nicht erforderlich ist, dass der Sachverständige tatsächlich befangen ist; entscheidend ist allein, ob aus Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an dessen Unvoreingenommenheit zu zweifeln (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2014, 2 WF 239/14, BeckRS 2015, 3542 Rz. 21).

    Zu berücksichtigen ist nämlich auch in diesem Zusammenhang der für das Ablehnungsrecht allgemein anerkannte Grundsatz, dass ein Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten in der Gutachtenbearbeitung für sich allein genommen nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit rechtfertigen können, insoweit vielmehr der sachliche Behalt des Gutachtens, dessen Verwertbarkeit und Beweiskraft betroffen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2011, X ZR 142/08, NJW-RR 2011, 1555 Rz. 4; Beschluss vom 15.3.2005 - VI ZB 74/04 - NJW 2005, 1869; OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 23.03.2018 - 1 WF 67/18 - BeckRS 2018, 27385 Rz. 23; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2014, 2 WF 239/14, BeckRS 2015, 3542Rz.

  • OLG Jena, 22.08.2016 - 6 W 66/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit aufgrund der

    Es kommt für die Begründetheit eines Befangenheitsgesuchs nicht darauf an, ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist, allein der Anschein der Befangenheit ist ausreichend (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 2 WF 239/14 -, juris mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Dezember 2014, Az. 2 WF 239/14, zitiert nach juris mit weiteren Nachweisen; Thüringer OLG, Beschluss vom 22. August 2016, Az. 6 W 66/16, zitiert nach juris, Rdnr. 20).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 11/19

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen Beratung mit

    Für die Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und der Antragsgegnerin gehört das Beschwerdeverfahren zur Instanz (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVG), die anwaltliche Tätigkeit wird nicht gesondert vergütet (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.01.2013; 3 WF 301/12, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.12.2014 - 2 WF 239/14 -, Rn. 30, juris).
  • AG Obernburg, 12.11.2018 - 2 F 441/18

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Dies kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Sachverständige Maßnahmen ergreift, welche von seinem Gutachtensauftrag nicht gedeckt sind, indem er etwa dem Gericht vorbehaltene Aufgaben wahrnimmt (OLG Karlsruhe, Beschl. V. 18.12.2014 - 2 WF 239/14; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 10.03.2016 - 7WF 15/16).
  • LG Oldenburg, 17.11.2016 - 1 S 230/15

    Ablehnung eines Sachverständigen nach dessen Reaktion auf die Verwendung des

    Es kommt für die Begründetheit eines Befangenheitsgesuchs nicht darauf an, ob der Sachverständige tatsächlich befangen ist, allein der Anschein der Befangenheit ist ausreichend (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Dezember. 2014 - 2 WF 239/14 -, juris mit weiteren Nachweisen).
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