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   OLG Bamberg, 01.03.2000 - 2 WF 26/00   

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https://dejure.org/2000,8480
OLG Bamberg, 01.03.2000 - 2 WF 26/00 (https://dejure.org/2000,8480)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.03.2000 - 2 WF 26/00 (https://dejure.org/2000,8480)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. März 2000 - 2 WF 26/00 (https://dejure.org/2000,8480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe im vereinfachten Kindschaftsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2 § 645
    Beiordnung eines Rechtsanwalts für das vereinfachte Verfahren zur Festsetzung des Kindesunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1225 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 03.11.1998 - 16 WF 1249/98

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Antrag auf Festsetzung von

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.03.2000 - 2 WF 26/00
    Zum einen wird die Auffassung vertreten, dass die Beiordnung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht geboten ist, weil der Antrag nur mit Hilfe eines eingeführten Vordrucks gestellt werden kann und das Formular so übersichtlich und eindeutig gestaltet ist, dass das Ausfüllen auch einer rechtlich ungewandten Person keine Schwierigkeiten bereitet (vgl. OLG München, FamRZ 1999, 1355).
  • OLG München, 16.11.1998 - 12 WF 1302/98

    Verweigerung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antrag auf Festsetzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.03.2000 - 2 WF 26/00
    Zum anderen wird die Meinung vertreten, dass es jeweils einer Einzelfallbeurteilung bedarf (vgl. OLG München, FamRZ 1999, 792 ff.).
  • OLG Hamm, 26.09.2013 - 2 WF 176/13

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

    Letztlich wird vertreten, dass es jeweils einer Einzelfallbeurteilung bedarf (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 01. März 2000 - 2 WF 26/00 - EzFamR aktuell 2000, 218; OLG München, Beschluss vom 16. November 1998 - 12 WF 1302/98 - FamRZ 1999, 792).

    Soweit das Amtsgericht darauf verweist, dass eine Beratung durch die Jugendämter bzw. die Erlangung einer Beistandschaft der Antragstellerin offen gestanden hätten, ist beachtlich, dass eine Beratung durch die Jugendämter keineswegs mit der Beratung durch einen Rechtsanwalt qualitativ vergleichbar ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 01. März 2000 - 2 WF 26/00 - EzFamR aktuell 2000, 218).

  • OLG Brandenburg, 21.01.2002 - 10 WF 149/01

    Entscheidung über die Anwaltsbeiordnung bei Antragsrücknahme erfolgt entsprechend

    Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ist mit Rücksicht darauf, dass der Gesetzgeber das amtliche Merkblatt zum Ausfüllen des Antrags mit dem Hinweis auf anwaltliche Beratung versehen hat, ein Anwalt beizuordnen (OLG Schleswig, MDR 2000, 706; Schulz, FuR 1998, 385; Sommerfeldt, DAVorm 1999, 169, 184; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 274; a.A. KG, FamRZ 2000, 762 mit kritischer Anmerkung Kuhnigk; OLG München., FamRZ 1999, 1355 mit ablehnender Anmerkung van Els; Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 121, Rz. 6; Zöller/Philippi, a.a.O., § 646, Rz. 1; Niepmann, MDR 2000, 613, 619; für eine Einzelfallprüfung OLG Bamberg, FamRZ 2000, 1225 sowie OLG München, FamRZ 1999, 792, 793).
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