Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.05.2010 - 2 WF 33/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Zahlungen des Mandanten an den beigeordneten Rechtsanwalt auf den Teil der auf die Verfahrensgebühr anzurechnenden Geschäftsgebühr auf den Gebührenanspruch gegenüber der Staatskasse

  • rechtsportal.de

    Anrechnung von Zahlungen des Mandanten an den beigeordneten Rechtsanwalt auf den Teil der auf die Verfahrensgebühr anzurechnenden Geschäftsgebühr auf den Gebührenanspruch gegenüber der Staatskasse

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Zweibrücken vom 11.05.2010, Az.: 2 WF 33/10 (Anrechnung der Geschäftsgebühr beim PKH-Anwalt)" von VorsRiLG Heinz Hansens, original erschienen in: RVGreport 2010, 297 - 299.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Zweibrücken vom 11.05.2010, Az.: 2 WF 33/10 (Anrechnung der Geschäftsgebühr beim Prozesskostenhilfe-Anwalt)" von Heinz Hansens, original erschienen in: ZfS 2010, 518 - 521.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Zweibrücken vom 11.05.2010, Az.: 2 WF 33/10 (Anrechnung der Geschäftsgebühr zuerst auf die Differenz zur Wahlanwaltsvergütung)" von RA Norbert Schneider, original erschienen in: AGS 2010, 331 - 332.

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2011, 138



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Zweibrücken, 16.03.2011 - 6 WF 46/11  

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Jedenfalls in Fällen, die nach dem Inkrafttreten des § 15 a RVG am 4. August 2009 anhängig gemacht wurden, sind Zahlungen, die der beigeordnete Rechtsanwalt von seinem Mandanten oder einem Dritten auf den Teil der Geschäftsgebühr erhalten hat, der auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist, nur insoweit auf seinen Gebührenanspruch gegenüber der Staatskasse anzurechnen, als sie die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung für das konkrete Verfahren übersteigen (PfOLG FamRZ 2011, 138).

    Der Senat beantwortet diese Frage jedenfalls für Fälle, die nach dem Inkrafttreten des § 15 a RVG am 4. August 2009 anhängig gemacht wurden - wie hier -, dahin dass Zahlungen, die der beigeordnete Rechtsanwalt von seinem Mandanten oder einem Dritten auf den Teil der Geschäftsgebühr erhalten hat, der auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist, nur insoweit auf seinen Gebührenanspruch gegenüber der Staatskasse angerechnet werden können, als sie die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung für das konkrete Verfahren übersteigen (PfOLG FamRZ 2011, 138).

  • OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 14 W 88/12  

    Anrechnung gezahlter Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr nach § 49 RVG

    Überwiegend wird demgegenüber aus § 58 Abs. 2 RVG abgeleitet, dass der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr zunächst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen sei (KG Beschluss vom 13.01.2009 - 1 W 496/08; OLG München Beschluss vom 10.12.2009 - 11 W 2649/09; OLG Zweibrücken Beschluss vom 11.05.2010 - 2 WF 33/10; OLG Braunschweig Beschluss vom 22.03.2011 - 2 W 18/11; Hess FG Beschluss vom 10.05.2011 - 13 KO 580/11; OLG Brandenburg Beschluss vom 25.07.2011 - 6 W 55/10; OLG Oldenburg Beschluss vom 01.09.2011 - 13 W 29/11 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung sämtlich zit. n. juris; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe a.a.O., § 58, Rdn. 43).
  • OLG Braunschweig, 22.03.2011 - 2 W 18/11  

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die

    Hiernach kommt ein Abzug von dem gegen die Staatskasse bestehenden Anspruch nur dann in Betracht, wenn die Anrechnung dazu führt, dass die Differenz völlig beglichen ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 10.12.2009 - 11 W 2649/09, FamRZ 2010, 923; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.05.2010 - 2 WF 33/10, NJOZ 2010, 1880; schon nach bisherigem Recht KG, Beschl. v. 13.01.2009 - 1 W 496/08, NJOZ 2009, 1255, Müller-Rabe, NJW 2009, 2913; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., § 58 Rn. 43 f.).
mehr
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11  
    Ob die Staatskasse vorliegend als "Dritter" im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG anzusehen ist (so OLG Braunschweig v. 22.03.2011, 2 W 18/11; OLG Zweibrücken v. 11.05.2010, 2 WF 33/10; Hess. LAG v. 16.10.2009, 13 Ta 530/09; aA: OLG Frankfurt v. 12.02.2010, 18 W 3/10) oder die Vergütung an Stelle des Mandanten schuldet und insoweit im Innenverhältnis an die Stelle des Mandanten tritt, so dass § 15a Abs. 1 RVG eingreift (vgl. FG Sachsen-Anhalt v. 04.05.2010, 4 KO 409/10; OVG Lüneburg v. 27.10.2009, 13 OA 134/09), mag für den vorliegenden Fall dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10  

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    a) Die allgemeinen Vorschriften zur Anrechnung gelten auch für die Vergütung des Rechtsanwaltes, der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.5.2010, 2 WF 33/10, Rn. 19 - zitiert nach juris; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG , 19. A., Rn. 35 zu § 58 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zu § 55 Abs. 5 S. 2 RVG in BT-Drs. 16/12717, S. 59 und m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2011 - 13 W 29/11  

    PKH-Anwaltsvergütung: Anwendbarkeit der Anrechnungsvorschrift für Zahlungen auf

    Erst wenn der anzurechnende Teil der gezahlten Geschäftsgebühr höher ist als diese Differenz, muss der beigeordnete Rechtsanwalt sich den die Differenz übersteigenden Betrag von seinem Anspruch gegen die Staatskasse abziehen lassen (OLG Brandenburg, aaO, Rn. 16; OLG Braunschweig, aaO, Rn. 10; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Mai 2010 - 2 WF 33/10, FamRZ 2011, 138, zitiert nach juris, Rn. 26; vgl. auch Müller-Rabe, aaO, Rn. 43 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 58 Rn. 8).
  • LAG Nürnberg, 10.02.2012 - 2 Ta 20/12  

    Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Anrechnung, Prozesskostenhilfe

    Die allgemeinen Vorschriften zur Anrechnung gelten auch für die Vergütung des Rechtsanwaltes, der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet ist (Brandenburgisches OLG vom 25.07.2011 - 6 W 55/10, Rdnr. 11 zitiert nach JURIS; OLG Zweibrücken vom 11.05.2010, 2 WF 33/10, Rdnr. 19 zitiert nach JURIS; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. Rdnr. 35 zu § 58 RVG m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 4 WF 204/11  

    Anrechnung vorprozessualer Geschäftsgebühr bei beigeordnetem Anwalt

    Zwar gelten die allgemeinen Vorschriften zur Gebührenanrechnung und damit auch Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auch für die Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts durch die Staatskasse (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 12.2.2010, 18 W 3/10, und 12.12.2011, 18 W 214/11, beide zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.7.2011, 6 W 55/10, MDR 2011, 1206 = JurBüro 2011, 580; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.5.2010, 2 WF 33/10, zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., § 15a, Rdnr. 15 m.w.N.).
  • Landesarbeitsgericht, 10.02.2012 - 2 Ta 20/12  
    Die allgemeinen Vorschriften zur Anrechnung gelten auch für die Vergütung des Rechtsanwaltes, der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet ist (Brandenburgisches OLG vom 25.07.2011 - 6 W 55/10, Rdnr. 11 zitiert nach JURIS; OLG Zweibrücken vom 11.05.2010, 2 WF 33/10, Rdnr. 19 zitiert nach JURIS; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. Rdnr. 35 zu § 58 RVG m.w.N.).
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