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   OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 2 WF 37/98   

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OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 2 WF 37/98 (https://dejure.org/1998,6092)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.04.1998 - 2 WF 37/98 (https://dejure.org/1998,6092)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 (https://dejure.org/1998,6092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117, § 127 Abs. 2 S. 2
    PKH; Bewilligungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 578
  • FamRZ 1999, 305
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 2 WF 37/98
    Ist der Antrag vor Ende der Instanz gestellt, sind aber die Belege gemäß § 117 ZPO - wie hier - erst nach Instanzende eingereicht worden, so kann Prozeßkostenhilfe grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden (Thalmann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen, Rn. 36 zu § 114; vgl. auch Senatsbeschluß vom 21.12.1993, FamRZ 1994, 1123 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2013 - 21 Ta 1249/13

    Faires Verfahren - Prozesskostenhilfe - Rückwirkung auf Zeitpunkt der

    Durch die Gewährung rechtlichen Gehörs soll verhindert werden, dass eine ablehnende Entscheidung ergeht, gleichwohl im Fall einer Fristsetzung oder des Abwartens einer angemessenen Zeit eine positive Entscheidung grundsätzlich noch rechtzeitig möglich wäre (vgl. Hessisches LAG vom 02.04.2007 - 8 Ta 49/07 -, juris; LAG Hamm vom 25.11.2002 - 4 Ta 180/02 -, AR-Blattei ES 1290 Nr. 33; vom 19.11.2002 - 4 Ta 220/02 -, juris; OLG Karlsruhe vom 22.04.1998 - 2 WF 37/98 -, NJW-RR 1999, 578).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03

    Prozesskostenhilfe: Keine PKH-Bewilligung nach Instanzende bei Versäumung der

    Ist der Antrag vor Ende der Instanz gestellt, sind aber die Belege, wie hier, erst nach Instanzende eingereicht worden, so kann Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden (OLG Karlsruhe - 2. ZS., Familiensenat - Beschluss vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 - FamRZ 1999, 305).

    Prozesskostenhilfe kann ausnahmsweise auch dann noch nach Instanzende mit Rückwirkung gewährt werden, wenn der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen mit Zustimmung des Gerichts erst nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens nachgebracht hat (OLG Karlsruhe Beschluss vom 22. April 1998 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10

    Prozesskostenhilfe; keine PKH für PKH-Beschwerde; PKH-Beschwerde nur gegen

    Eine solche Bewilligungsfähigkeit des Antrags verlangt vom Antragsteller nicht nur die Abgabe der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck (§ 117 Abs. 2 und Abs. 4 ZPO), sondern auch, dass er die zur Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit erforderlichen aussagekräftigen Belege im Sinne des § 117 Abs. 2 ZPO einreicht (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 -, FamRZ 2004, 122 und Beschluss vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 -, FamRZ 1999, 305; LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, a.a.O., Rn. 6; Neumann in: Sodan/ Ziekow, a.a.O., § 166 Rn. 156; Bork in: Stein/Jonas, a.a.O., § 117 Rn. 19 und § 119 Rn. 28 m.w.N.; offen lassend, ob sämtliche Belege vorliegen müssen: Sächsisches LSG, a.a.O., Rn. 10; einschränkend Geimer in: Zöller, a.a.O., § 119 Rn. 39); denn das Gericht kann erst nach Eingang dieser Unterlagen sachgerecht darüber entscheiden, ob die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Person des Antragstellers vorliegen.

    Soweit allerdings vertreten wird, eine rückwirkende Prozesskostenhilfebewilligung ab Antragstellung komme auch dann in Betracht, wenn das Gericht zur Glaubhaftmachung zusätzliche Unterlagen verlange und der Antragsteller diese innerhalb der ihm gesetzten Frist beibringe (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. September 2001 - 10 WF 2815/01 -, FamRZ 2002, 759, juris Rn. 5; wohl auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. April 1998, a.a.O.; Neumann in: Sodan/Ziekow, a.a.O., Rn. 156; wohl auch Bork in: Stein/Jonas, a.a.O., § 119 Rn. 28), erscheint dies zweifelhaft.

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2006 - 16 WF 37/06

    Prozesskostenhilfe in Familiensache: Antragstellung in der letzten mündlichen

    Dies ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn ihm die vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und die in § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorgesehenen Belege beigefügt sind (vgl. bereits zum Armenrecht BGH, Beschluss vom 30. September 1981 - VIo MO 694/80 [richtig: IVb ZR 694/80 - d. Red.] - NJW 1982, 446; zum Recht der Prozesskostenhilfe BGH, Beschluss vom 24. November 1999, XII ZB 134/99 - NJW-RR 2000, 879; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - IX ZA 8/03 - FamRZ 2004, 99; Beschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - FamRZ 2005, 1901; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 2 WF 65/93 - FamRZ 1994, 1123, 1125 und vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 - FamRZ 1999, 305; Beschluss vom 26. Juni 2003 - 18 WF 182/02 - FamRZ 2004, 122).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18

    Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe:

    Dies kann nicht zu ihren Lasten gehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98 - juris Rn. 13 ff.; VGH München, Beschluss vom 6. August 1996 - 7 C 96.1262 - NVwZ-RR 1997, 501; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 - juris Rn. 7; zu Hinweispflichten im PKH-Verfahren vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2018 - OVG 3 S 6.18/OVG 3 M 5.18 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. August 2006 - 2 PA 1148/06 - juris Rn. 2).
  • LAG Köln, 10.12.2013 - 4 Ta 326/13

    Ablehnung Prozesskostenhilfe

    Das Arbeitsgericht muss die bedürftige Partei zwar nicht unverzüglich, wohl aber so rechtzeitig unter Fristsetzung auf die Mängel des Prozesskostenhilfegesuchs hinweisen, dass diese vor dem nächsten Termin, der je nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Prozesskostenhilfegesuchs der Güte- oder Kammertermin sein kann, und damit vor der möglichen Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (so bei Nichtvorlage des Formulars insbesondere LAG Hamm 30.12.2005 - 4 Ta 555/05 - Rn. 8; Saarländisches OLG 27.10.2011 - 9 WF 85/11; OLG Karlsruhe 02.04.1998 - 2 WF 37/98; im Ergebnis ähnlich LAG Nürnberg 03.01.2011 - 5 Ta 185/10; und bei unvollständiger Ausfüllung des Formulars: LAG Hamm 08.11.2001 - 4 Ta 708/01; LAG Hamm 19.11.2002 - 19 Ta 220/02; OVG Lüneburg 25.06.2006 - 2 PA 1148/06; vgl. ferner LAG Berlin - Brandenburg 20.02.2007 - 6 Ta 324/07 - Rn. 3; LAG Thüringen 13.11.2002 - 8 Ta 92/02 - Rn. 14; LAG Hamm 08.10.2007 - 18 Ta 509/07 - Rn. 15 - sämtliche in juris; LAG Köln 30.09.2013 - 11 Ta 177/13 - das den Hinweis zu Recht auch aus verfassungsrechtlichen Gründen wegen des Gebots des fairen Verfahrens für notwendig hält, sowie Zöller/ Geimer § 117 ZPO Rn. 17; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck Rn. 134).
  • OLG Celle, 08.10.2002 - 6 W 119/02

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zeitpunkt der Bewilligungsreife

    Wird deshalb die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach Abschluss der Instanz vorgelegt, so kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht (OLG Celle, OLGR 1997, 33, 34; KG a. a. O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 305; Zöller, a. a. O., Rdnr. 2 b).
  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 W 12/00

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren

    Ob und ggf. auf welchen Zeitpunkt abweichend von diesem Grundsatz Prozesskostenhilfe zu gewähren gewesen wäre, weil das Landgericht möglicherweise den Beklagten hätte auf die fehlenden Antragsunterlagen hinweisen und ihm zur Beibringung eine Frist nach § 118 II 4 ZPO hätte setzen müssen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 578), braucht vorliegend nicht abschließend entschieden zu werden, weil die Bewilligung auch aus einem anderen Grund zu versagen ist.
  • OLG Schleswig, 25.06.2007 - 13 WF 135/07

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des

    Zu einer Fristsetzung ist das Gericht indessen dann nicht verpflichtet, wenn die zu setzende Frist, wie hier, über das Ende der Instanz hinausreichen würde (vgl. OLG Karlsruhe v. 21, 12.1993 - 2 VJF 65/93, FamRZ 1994, 1123; v. 22.4.1998 - 2 WF 37/98, OLGReport Karlsruhe 1999, 38 = FamRZ 1999, 305).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2019 - 20 W 171/19

    Zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei Einreichung der Erklärung zu den

    Denn jedenfalls müsste dafür die verspätete Einreichung durch das Verhalten des Gerichts veranlasst sein (vgl. dazu im Einzelnen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.04.1998, Az. 2 WF 37/98, zitiert nach juris Rn. 7).
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