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   OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 WF 6/09   

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https://dejure.org/2009,10849
OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 WF 6/09 (https://dejure.org/2009,10849)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.2009 - 2 WF 6/09 (https://dejure.org/2009,10849)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 2 WF 6/09 (https://dejure.org/2009,10849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltspflicht eines nach Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) seines Kindes arbeitslos gewordenen Elternteils bei unterlassener Stellung eines erneuten Antrags durch das Kind; Differenzierung zwischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit der Inanspruchnahme von BaFöG durch ein in der Ausbildung befindliches volljähriges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindesunterhalt
    Der Kindesunterhalt im Einzelnen
    Unterhaltsbedarf
    Volljährige Kinder
    Bedürftigkeit des Kindes
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 8
  • MDR 2009, 810
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 WF 6/09
    Da es sich bei der Leistungsfähigkeit um eine Einwendung handelt, ist der Unterhaltsverpflichtete darlegungs- und beweispflichtig, dass er trotz ausreichender ernsthafter Bemühungen keine geeignete Beschäftigung finden konnte (BGH FamRZ 1985, 143 ).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 WF 6/09
    Die Leistungsfähigkeit wird dabei zunächst durch das tatsächlich vorhandene Einkommen und Vermögen, dann aber auch durch das zumutbare Einkommen bestimmt, das der Unterhaltsverpflichtete sich in unterhaltsrechtlich vorwerfbarer Weise zu beschaffen unterlässt (BGH FamRZ 1985, 158 ; BVerfG FamRZ 2007, 273 ).
  • OLG Schleswig, 24.08.2005 - 15 UF 75/05

    Berücksichtigung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 WF 6/09
    Stellt das Kind den Antrag bewusst nicht, ist ein entsprechendes fiktives Einkommen des Kindes anzusetzen (FAFamR/Gerhardt, 6. Auflage, 6. Kapitel, Rn. 163; OLG Schleswig FamRZ 2006, 571; Palandt/Diederichsen, BGB , 68. Auflage, Einf. § 1601 Rn. 60).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 WF 6/09
    Die Meldung beim Arbeitsamt zum Zwecke der Arbeitsvermittlung reicht hierzu nicht aus (BGH FamRZ 1994, 372 ; FamRZ 1996, 345 ; FamRZ 2000, 1358).
  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 WF 6/09
    Die Leistungsfähigkeit wird dabei zunächst durch das tatsächlich vorhandene Einkommen und Vermögen, dann aber auch durch das zumutbare Einkommen bestimmt, das der Unterhaltsverpflichtete sich in unterhaltsrechtlich vorwerfbarer Weise zu beschaffen unterlässt (BGH FamRZ 1985, 158 ; BVerfG FamRZ 2007, 273 ).
  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98

    Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 WF 6/09
    Die Meldung beim Arbeitsamt zum Zwecke der Arbeitsvermittlung reicht hierzu nicht aus (BGH FamRZ 1994, 372 ; FamRZ 1996, 345 ; FamRZ 2000, 1358).
  • OLG Hamm, 27.09.2013 - 2 WF 161/13

    Kein Anspruch auf Unterhalt, soweit BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf decken

    BAföG-Leistungen sind nach Ziffer 2.4 der Hammer Leitlinien hinsichtlich der Bedürftigkeit unterhaltsrechtliches Einkommen, soweit sie nicht Vorausleistungen nach § 36 BAföG darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1985 - IVb ZR 30/84 - FamRZ 1985, 916; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 UF 45/09 - FamRZ 2011, 1303; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 2 WF 6/09 - NJW-RR 2010, 8; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Januar 2008 - 10 UF 95/97; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 10. September 2012 - 4 UF 94/12 - FamRZ 2013, 1050; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. August 2005 - 15 UF 75/05 - FamRZ 2006, 571; OLG Köln, Beschluss vom 10. November 2004 - 27 WF 219/04 - OLGR Köln 2005, 204; OLG Köln, Urteil vom 23. August 1985 - 4 UF 93/85 - FamRZ 1985, 1166; Clausius in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 1577 BGB Rn. 16; OLG Hamm, Urteil vom 07. Dezember 1993 - 9 UF 130/93 - FamRZ 1994, 1343; vgl. zum Stipendium: OLG Bamberg, Beschluss vom 03. Januar 1986 - 7 UF 102/85 - FamRZ 1986, 1028).

    Vorliegend ist die Inanspruchnahme von BAföG-Leistungen zumutbar (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 2 WF 6/09 - NJW-RR 2010, 8).

    Da die Zumutbarkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem BAföG im vorliegenden Fall zu bejahen ist, ist der Antragstellerin, da sie es bewusst unterlassen hat, einen BAföG-Antrag zu stellen, in Höhe der BAföG-Leistungen ein fiktives Einkommen zu unterstellen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 2 WF 6/09 - NJW-RR 2010, 8).

    Die Antragstellerin ist aber für ihre Bedürftigkeit und nicht umgekehrt der Antragsgegner für das Fehlen der Bedürftigkeit darlegungs- und beweisbelastet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 2 WF 6/09 - NJW-RR 2010, 8).

    Dass die Leistungen nach dem BAföG nicht ausreichend gewesen wären, um ihren Mindestbedarf zu decken, wird von der Antragstellerin selbst nicht behauptet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 2 WF 6/09 - NJW-RR 2010, 8).

  • OLG Brandenburg, 03.05.2018 - 10 UF 101/17

    Ausbildungsunterhalt: Wechsel des Studiengangs; Bemessung des Unterhaltsbedarfs

    Ändert sich nach einer vorangegangenen Ablehnung allerdings die finanzielle Situation der Eltern, kann das Kind auf Verlangen der Eltern verpflichtet sein, eine Abänderung des zunächst ablehnenden BAföG-Bescheides nach § 53 BAföG zu beantragen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 8, 9; Wendl/Dose, a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 13.08.2009 - 10 UF 360/09

    Unterhalt aus Anlass der Geburt: Unterhaltsanspruch einer Studentin nach

    Anzurechnen auf den Bedarf der Klägerin sind ferner BAföG-Leistungen, auch soweit sie als Darlehen bezogen wurden (vgl. BGH NJW 1985, 2331) oder hätten bezogen werden können (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2009, 810).
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