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   OLG Hamm, 29.12.1983 - 2 WF 694/83, 2 WF 721/83   

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https://dejure.org/1983,2389
OLG Hamm, 29.12.1983 - 2 WF 694/83, 2 WF 721/83 (https://dejure.org/1983,2389)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.12.1983 - 2 WF 694/83, 2 WF 721/83 (https://dejure.org/1983,2389)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Dezember 1983 - 2 WF 694/83, 2 WF 721/83 (https://dejure.org/1983,2389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs; Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Bewertung eines Anwartschaftsrechts in einen Zugewinnausgleich

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1374, 1375, 1376
    Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Anspruch auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs; Bewertung des Anwartschaftsrechts eines Nacherben im Zugewinnausgleich.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 481
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.1983 - 2 WF 694/83
    Die Anwartschaft des Nacherben ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 882 = BGHF 3, 1136) beim Anfangsvermögen grundsätzlich mit dem gleichen Wert zu veranschlagen wie beim Endvermögen.

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 882, 884 = BGHF 3, 1136).

    Entsprechend der oben angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 882 = BGHF 3, 1136) ist vielmehr davon auszugehen, daß das Nacherbenrecht beim Anfangsvermögen grundsätzlich mit dem gleichen Wert anzusetzen ist wie beim Endvermögen.

  • BFH, 20.09.2010 - II B 7/10

    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige

    a) Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Dezember 1983  2 WF 694/83, 2 WF 721/83 (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1984, 481) betrifft die Bewertung des Anwartschaftsrechts beim Zugewinnausgleich nach §§ 1372 ff. BGB, wenn durch Leistungen des Nacherben eine Wertsteigerung seines Anwartschaftsrechts eingetreten ist.
  • OLG München, 23.12.1992 - 12 UF 999/92

    Wertermittlung des Anfangsvermögens bei unentgeltlicher Überlassung eines zuvor

    Durch diesen Forderungsuntergang wurde das später dem Zugewinnausgleich unterliegende Vermögen geschmälert (vgl. BGH FamRZ 1992, 160 ; OLG Hamm FamRZ 1984, 481/482; Johannsen-Henrich, Eherecht, 2. Auflage, RdNr. 22 zu § 1374 BGB ).
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