Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.04.2007 - 2 WF 78/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13839
OLG Zweibrücken, 30.04.2007 - 2 WF 78/07 (https://dejure.org/2007,13839)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.04.2007 - 2 WF 78/07 (https://dejure.org/2007,13839)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. April 2007 - 2 WF 78/07 (https://dejure.org/2007,13839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,13839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für ein Verfahren auf Aufhebung einer Ehe; Zahlung eines vor Ehe erhaltenen Geldbetrages zum Bestreiten der Prozesskosten für Ehescheidung oder Eheaufhebung; Rechtsmissbräuchliche Schließung einer Ehe gegen Entgelt; Rechtsmissbräuchlichkeit der ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 115
    Keine Prozesskostenhilfe für Scheidung einer rechtsmissbräuchlich gegen Entgelt geschlossenen Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.04.2007 - 2 WF 78/07
    Das Familiengericht hat - im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung - zu Recht ausgeführt, dass eine Partei, die rechtsmissbräuchlich eine Ehe geschlossen und hierfür ein Entgelt erhalten hat, grundsätzlich die Verpflichtung trifft, hiervon Rücklagen zu bilden, um die Kosten eines - absehbaren - Ehescheidungs- bzw. Eheaufhebungsverfahren finanzieren zu können (siehe hierzu BGH NJW 2005, 2781, 2782).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht