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   OLG Hamm, 30.01.2007 - 2 WF 9/07   

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https://dejure.org/2007,7928
OLG Hamm, 30.01.2007 - 2 WF 9/07 (https://dejure.org/2007,7928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2007 - 2 WF 9/07 (https://dejure.org/2007,7928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 2 WF 9/07 (https://dejure.org/2007,7928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe, Zustellung an Prozessbevollmächtigten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 124 Nr. 4, 172 Abs. 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe, Zustellung an Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Prozesskostenhilfebewilligung wegen der Nichtzahlung angeordneter Raten; Aufhebung der Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrages wegen Entscheidung durch das falsche Gericht; Zuständigkeit des Beschwerdegerichts für einen Wiedereinsetzungsantrag; Beginn der ...

  • Judicialis

    ZPO § 124 Nr. 4; ; ZPO § 172 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 124 Nr. 4 § 172 Abs. 1
    Prozesskostenhilfe: Aufhebungsentscheidung ist dem Prozessbevollmächtigen zuzustellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 - 10 Ta 116/06

    Zustellungsadressat eines Prozesskostenhilfeaufhebungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2007 - 2 WF 9/07
    Jedenfalls dann, wenn der Rechtsanwalt - auch - im Prozesskostenhilfeverfahren auftritt, sind die Prozesskostenhilfeentscheidungen in einem noch anhängigen Hauptsacheverfahren gem. § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO dem Prozessbevollmächtigten zuzustellen; der Senat schließt sich darüber hinaus weitergehend der Auffassung des BAG an (Beschluss vom 19.7.2006 - 3 AZB 18/06 - NZA 2006, 1128; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.8.2006 - 10 Ta 116/06 -), wonach gem. § 172 Abs. 1 S. 2 ZPO die Zustellung an den Prozessbevollmächtigen selbst dann zu erfolgen hat, wenn das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist, weil es sich bei Entscheidungen im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren um eine Wiederaufnahme des Verfahrens i.S. § 172 Abs. 1 S. 2 ZPO handelt (a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 9.2.2006 - 14 WF 134/05 - OLGR 2006, 732).
  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2007 - 2 WF 9/07
    Jedenfalls dann, wenn der Rechtsanwalt - auch - im Prozesskostenhilfeverfahren auftritt, sind die Prozesskostenhilfeentscheidungen in einem noch anhängigen Hauptsacheverfahren gem. § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO dem Prozessbevollmächtigten zuzustellen; der Senat schließt sich darüber hinaus weitergehend der Auffassung des BAG an (Beschluss vom 19.7.2006 - 3 AZB 18/06 - NZA 2006, 1128; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.8.2006 - 10 Ta 116/06 -), wonach gem. § 172 Abs. 1 S. 2 ZPO die Zustellung an den Prozessbevollmächtigen selbst dann zu erfolgen hat, wenn das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist, weil es sich bei Entscheidungen im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren um eine Wiederaufnahme des Verfahrens i.S. § 172 Abs. 1 S. 2 ZPO handelt (a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 9.2.2006 - 14 WF 134/05 - OLGR 2006, 732).
  • OLG Naumburg, 09.02.2006 - 14 WF 134/05

    Zustellung unmittelbar an die Partei nach rechtskräftigem Abschluss des

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2007 - 2 WF 9/07
    Jedenfalls dann, wenn der Rechtsanwalt - auch - im Prozesskostenhilfeverfahren auftritt, sind die Prozesskostenhilfeentscheidungen in einem noch anhängigen Hauptsacheverfahren gem. § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO dem Prozessbevollmächtigten zuzustellen; der Senat schließt sich darüber hinaus weitergehend der Auffassung des BAG an (Beschluss vom 19.7.2006 - 3 AZB 18/06 - NZA 2006, 1128; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.8.2006 - 10 Ta 116/06 -), wonach gem. § 172 Abs. 1 S. 2 ZPO die Zustellung an den Prozessbevollmächtigen selbst dann zu erfolgen hat, wenn das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist, weil es sich bei Entscheidungen im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren um eine Wiederaufnahme des Verfahrens i.S. § 172 Abs. 1 S. 2 ZPO handelt (a.A. OLG Naumburg, Beschluss vom 9.2.2006 - 14 WF 134/05 - OLGR 2006, 732).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZB 72/03

    Neubewilligung von Prozesskostenhilfe nach Entziehung wegen Nichtzahlung der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2007 - 2 WF 9/07
    Sollte der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen werden, wobei zu beachten ist, dass die Antragstellerin mittlerweile mit Schriftsatz vom 9.1.2007 einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat (vgl. zu dieser Konstellation: BGH, Beschluss vom 12.7.2005 - VI ZB 72/03 - FamRZ 2005, 2063), ist die Sache dem Senat zur Entscheidung vorzulegen.
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 38/09

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Zustellung an den

    Demgemäß erstrecke sich die von der Partei für das Prozesskostenhilfeverfahren erteilte Prozessvollmacht auch auf das sich anschließende Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren (BAG Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 1426 f.; 2008, 1356, 1357; 2008, 72 und Beschluss vom 1. Februar 2008 - 9 WF 362/07 - juris; OLG Hamm Beschluss vom 30. Januar 2007 - 2 WF 9/07 - juris; LAG Rheinland-Pfalz MDR 2007, 175; LAG Baden-Württemberg DB 2003, 948; Hartmann/Lauterbach/Albers ZPO 69. Aufl. § 120 Rn. 32; MünchKommZPO/Häublein 3. Aufl. § 172 Rn. 19).
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 151/10

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der Zustellung des

    Demgemäß erstrecke sich die von der Partei für das Prozesskostenhilfeverfahren erteilte Prozessvollmacht auch auf das sich anschließende Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren (BAG Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 1426 f.; 2008, 1356, 1357; 2008, 72 und Beschluss vom 1. Februar 2008 - 9 WF 362/07 - juris; OLG Hamm Beschluss vom 30. Januar 2007 - 2 WF 9/07 - juris; LAG Rheinland-Pfalz MDR 2007, 175; LAG Baden-Württemberg DB 2003, 948; Hartmann/Lauterbach/Albers ZPO 69. Aufl. § 120 Rn. 32; MünchKomm/ZPO/Häublein 3. Aufl. § 172 Rn. 19).
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 148/10

    Änderung eines Prozesskostenhilfebeschlusses i.R.d. Prozesskostenhilfeüberwachung

    Demgemäß erstrecke sich die von der Partei für das Prozesskostenhilfeverfahren erteilte Prozessvollmacht auch auf das sich anschließende Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren (BAG Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 1426 f.; 2008, 1356, 1357; 2008, 72 und Beschluss vom 1. Februar 2008 - 9 WF 362/07 - juris; OLG Hamm Beschluss vom 30. Januar 2007 - 2 WF 9/07 - juris; LAG Rheinland-Pfalz MDR 2007, 175; LAG Baden-Württemberg DB 2003, 948; Hartmann/Lauterbach/Albers ZPO 69. Aufl. § 120 Rn. 32; MünchKomm ZPO/Häublein 3. Aufl. § 172 Rn. 19).
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 39/09

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Fortdauer der

    Demgemäß erstrecke sich die von der Partei für das Prozesskostenhilfeverfahren erteilte Prozessvollmacht auch auf das sich anschließende Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren (BAG Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06 - juris; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 1426 f.; 2008, 1356, 1357; 2008, 72 und Beschluss vom 1. Februar 2008 - 9 WF 362/07 - juris; OLG Hamm Beschluss vom 30. Januar 2007 - 2 WF 9/07 - juris; LAG Rheinland-Pfalz MDR 2007, 175; LAG Baden-Württemberg DB 2003, 948; Hartmann/Lauterbach/Albers ZPO 69. Aufl. § 120 Rn. 32; MünchKomm/ZPO/Häublein 3. Aufl. § 172 Rn. 19).
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 40/09

    Richtiger Empfänger für Zustellungen im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren

    Demgemäß erstrecke sich die von der Partei für das Prozesskostenhilfeverfahren erteilte Prozessvollmacht auch auf das sich anschließende Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren (BAG Beschluss vom 19. Juli 2006 3 AZB 18/06 - juris; OLG Brandenburg FamRZ 2009, 1426 f.; 2008, 1356, 1357; 2008, 72 und Beschluss vom 1. Februar 2008 - 9 WF 362/07 - juris; OLG Hamm Beschluss vom 30. Januar 2007 - 2 WF 9/07 - juris; LAG Rheinland- Pfalz MDR 2007, 175; LAG Baden-Württemberg DB 2003, 948; Hartmann/Lauterbach/Albers ZPO 69. Aufl. § 120 Rn. 32; MünchKommZPO/Häublein 3. Aufl. § 172 Rn. 19).
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 4 WF 269/08

    Wirksamkeit der Zustellung der Aufhebung der PKH-Bewilligung an die Prozesspartei

    Bei dem Nachprüfungsverfahren handelt es sich auch nicht um ein Wiederaufnahmeverfahren im Sinne des § 172 Abs. 1 S.2 ZPO (so aber OLG Hamm, 2. FamS, Beschluss vom 30.01.2007 - 2 WF 9/07 - wie hier OLG Naumburg, Beschluss vom 9.02.2006 - 14 WF 134/05 - OLGR 2006, 732).
  • OLG Dresden, 25.01.2008 - 3 W 1382/07

    Zustellung des PKH-Aufhebungsbeschlusses - Rechtsnatur des Verfahrens zur

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Hamm (Beschluss vom 30.01.2007, 2 WF 9/07, Juris; OLG Brandenburg vom 24.07.07, 10 WF 187/07, Juris; bereits BAG NZA 2006, 1128) schließt sich der Senat nicht an.
  • OLG Dresden, 17.11.2009 - 3 W 980/09

    Zustellungsadressat der Entscheidung über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe;

    Die Gegenansicht der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, auf die sich der Beklagte in der Gegenvorstellung bezieht und die auch von einem einzelnen anderen Familiensenat (OLG Hamm [2. FamS] Beschluss vom 30.01.2007 - 2 WF 9/07, juris) sowie höchstrichterlich in arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAG NZA 2006, 1128, Volltext in juris) vertreten wird, vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.
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