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   OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01   

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https://dejure.org/2001,6107
OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01 (https://dejure.org/2001,6107)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.11.2001 - 2 WF 91/01 (https://dejure.org/2001,6107)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. November 2001 - 2 WF 91/01 (https://dejure.org/2001,6107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung; Einstellung; Abänderungsklage; Hauptverfahren; Erfolgsaussichten

  • Judicialis

    ZPO § 769; ; ZPO § 323

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 769 § 323
    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Erfolgsaussichten des Hauptverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 556
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 26.01.1987 - 5 WF 63/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01
    Der Erstrichter befindet sich mit der von ihm vertretenen Auffassung zwar im Einklang mit dem OLG Karlsruhe (FamRZ 1999, 1000, 1001) und der Kommentierung von Zöller-Herget (aaO. § 769 Rn. 6); dieser kann sich allerdings zum Beleg nur auf das OLG Karlsruhe (aaO.) stützen und nicht auch auf die von ihm weiter genannten Entscheidungen des KG (NJW 1995, 1035) und des OLG Zweibrücken (5. Zivilsenat; FamRZ 1987, 820, 821); die letztgenannte Fundstelle hat auch der Erstrichter unrichtigerweise zum Beleg seiner Auffassung angeführt.
  • OLG Köln, 08.09.1986 - 2 U 79/86

    Einstellung bei Rechtsmitteln; Einstweilige Einstellung ; Zwangsvollstreckung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01
    Die Einstellung ist dabei aber nur dann von vornherein ausgeschlossen, wenn die Erfolgsaussichten völlig fehlen, während es im Übrigen auf die gegenseitige Abwägung der Schutzbedürfnisse von Gläubiger und Schuldner ankommt (vgl. Wieczorek-Schütze, ZPO 3. Aufl. § 769 Rn. 17; Stein/Jonas, ZPO 21. Aufl. § 769 Rn. 11 und § 707 Rn. 5, MK-ZPO 2. Aufl. § 769 Rn. 16; Musielak, ZPO 2. Aufl. § 769 Rn. 3 und § 707 Rn. 7; Baumbach u.a., ZPO 59. Aufl. § 769 Rn. 6; Thomas-Putzo, ZPO 23. Aufl. § 769 Rn. 8; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 2. Aufl. § 769 Rn. 8; sowie aus der Rechtsprechung neben KG und OLG Zweibrücken aaO.: OLG Hamburg FamRZ 1995, 745; OLG Köln NJW-RR 1987, 189; OLG Stuttgart DAVorm. 1985, 716; OLG Schleswig SchlHA 1977, 204).
  • KG, 22.11.1994 - 5 W 7545/94

    Aktivlegitimation eines Wettbewerbsverbandes; Beschränkung der sofortigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01
    Der Erstrichter befindet sich mit der von ihm vertretenen Auffassung zwar im Einklang mit dem OLG Karlsruhe (FamRZ 1999, 1000, 1001) und der Kommentierung von Zöller-Herget (aaO. § 769 Rn. 6); dieser kann sich allerdings zum Beleg nur auf das OLG Karlsruhe (aaO.) stützen und nicht auch auf die von ihm weiter genannten Entscheidungen des KG (NJW 1995, 1035) und des OLG Zweibrücken (5. Zivilsenat; FamRZ 1987, 820, 821); die letztgenannte Fundstelle hat auch der Erstrichter unrichtigerweise zum Beleg seiner Auffassung angeführt.
  • OLG Zweibrücken, 28.10.1994 - 5 UF 42/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01
    Die Einstellung ist dabei aber nur dann von vornherein ausgeschlossen, wenn die Erfolgsaussichten völlig fehlen, während es im Übrigen auf die gegenseitige Abwägung der Schutzbedürfnisse von Gläubiger und Schuldner ankommt (vgl. Wieczorek-Schütze, ZPO 3. Aufl. § 769 Rn. 17; Stein/Jonas, ZPO 21. Aufl. § 769 Rn. 11 und § 707 Rn. 5, MK-ZPO 2. Aufl. § 769 Rn. 16; Musielak, ZPO 2. Aufl. § 769 Rn. 3 und § 707 Rn. 7; Baumbach u.a., ZPO 59. Aufl. § 769 Rn. 6; Thomas-Putzo, ZPO 23. Aufl. § 769 Rn. 8; Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz 2. Aufl. § 769 Rn. 8; sowie aus der Rechtsprechung neben KG und OLG Zweibrücken aaO.: OLG Hamburg FamRZ 1995, 745; OLG Köln NJW-RR 1987, 189; OLG Stuttgart DAVorm. 1985, 716; OLG Schleswig SchlHA 1977, 204).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.1998 - 2 WF 76/98

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel, Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 2 WF 91/01
    Der Erstrichter befindet sich mit der von ihm vertretenen Auffassung zwar im Einklang mit dem OLG Karlsruhe (FamRZ 1999, 1000, 1001) und der Kommentierung von Zöller-Herget (aaO. § 769 Rn. 6); dieser kann sich allerdings zum Beleg nur auf das OLG Karlsruhe (aaO.) stützen und nicht auch auf die von ihm weiter genannten Entscheidungen des KG (NJW 1995, 1035) und des OLG Zweibrücken (5. Zivilsenat; FamRZ 1987, 820, 821); die letztgenannte Fundstelle hat auch der Erstrichter unrichtigerweise zum Beleg seiner Auffassung angeführt.
  • KG, 24.05.2017 - 13 UF 48/17

    Ausbildungsunterhalt in Berlin: Besuch der Berufsfachschule für Sozialassistenz

    Der entscheidende Maßstab hierfür ist die Erfolgsaussicht des Abänderungsbegehrens bzw., nachdem bereits eine erstinstanzliche Entscheidung vorliegt, des Beschwerdevorbringens (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. November 2001 - 2 WF 91/01, FamRZ 2002, 556 [bei juris LS und Rz. 4]; Büte/Poppen/Menne-Büte, Unterhaltsrecht [3. Aufl. 2015], § 242 FamFG Rn. 6).
  • SG Berlin, 16.10.2017 - S 173 AS 16394/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - prozessualer Kostenerstattungsanspruch gem §§

    Der Schuldner ist jedenfalls dann nicht schutzbedürftig, wenn seine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.11.2001 - 2 WF 91/01; Herget, a.a.O., § 769 Rn. 6; Preuß, in: Vorwerk/Wolf, Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Stand: 01.03.2017, § 769 Rn. 8).

    Im Übrigen kommt es auf die gegenseitige Abwägung der Schutzbedürfnisse von Gläubiger und Schuldner an (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.11.2001 - 2 WF 91/01).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2017 - L 3 KA 87/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nicht in Betracht, wenn die Erfolgsaussichten völlig fehlen; im Übrigen kommt es auf eine gegenseitige Abwägung der Schutzbedürfnisse von Gläubiger und Schuldner an (vgl Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19. November 2001 - 2 WF 91/01, juris Rn 4 - FamRZ 2002, 556; Lackmann aaO, § 769 Rn 3 und § 707 Rn 6 jeweils mwN) .
  • KG, 29.07.2005 - 5 W 93/05

    Unanfechtbare Ablehnung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Bei der Ermessensentscheidung nach § 769 Abs. 1 ZPO sind die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Einstellung/ Fortsetzung der Zwangsvollstreckung und die Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckungsgegenklage abzuwägen (KG, FamRZ 1978, 413; OLG Saarbrücken, FamRZ 2002, 556 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 4/04

    Zur Statthaftigkeit der befristeten Beschwerde nach § 793 ZPO

    Diese dürfen im Rahmen der Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob die Voraussetzungen des § 769 ZPO verkannt wurden, indem der Entscheidung ein falscher Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt (etwa weil das Gericht bei der Prüfung der Erfolgsaussichten zu strenge Anforderungen gestellt hat - vgl. Senat FamRZ 2002, 556) oder das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde (etwa weil der Sach- und Streitstand nicht ausreichend berücksichtigt worden ist).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2004 - 2 WF 5/04

    Verweigerung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich einer Abänderungsklage wegen

    Diese dürfen im Rahmen der Beschwerde nur darauf überprüft werden, ob die Voraussetzungen des § 769 ZPO verkannt wurden, indem der Entscheidung ein falscher Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt (etwa weil das Gericht bei der Prüfung der Erfolgsaussichten zu strenge Anforderungen gestellt hat - vgl. Senat FamRZ 2002, 556) oder das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde (etwa weil der Sach- und Streitstand nicht ausreichend berücksichtigt worden ist).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2014 - L 8 AL 1162/14
    Die Aussicht auf Erfolg im Hauptsacheverfahren gegen die Zwangsvollstreckung ist damit Einstellungsvoraussetzung (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 556 mwN).
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