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   OLG Karlsruhe, 03.08.2000 - 2 WF 98/00   

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https://dejure.org/2000,7032
OLG Karlsruhe, 03.08.2000 - 2 WF 98/00 (https://dejure.org/2000,7032)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.08.2000 - 2 WF 98/00 (https://dejure.org/2000,7032)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. August 2000 - 2 WF 98/00 (https://dejure.org/2000,7032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehelichkeitsanfechtung; Anfechtungsfrist; Anderweitiger Geschlechtsverkehr ; Nichtvaterschaft; Fristbeginn; Zweifel

  • Judicialis

    BGB § 1600 b Abs. 1; ; BGB § 1600 b Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600 b Abs. 1, Abs. 2
    Ehelichkeitsanfechtung; Anfechtungsfrist; Fristbeginn; Zweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei der Vaterschaftsanfechtung Frist beachten!

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 702
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89

    Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2000 - 2 WF 98/00
    Der Anfechtungsberechtigte muß nicht persönlich aus den ihm bekannten Tatsachen die Oberzeugung gewinnen, daß das Kind nicht von ihm abstammt, es genügt vielmehr der objektive Verdacht, d.h. daß aus der Sicht eines verständigen, medizinisch-naturwissenschaftlich nicht vorgebildeten Laien die Vaterschaft ernstlich in Frage gestellt ist bzw. die Nichtvaterschaft nicht gänzlich fern liegt (BGH NJW 1990, 2813, 2814; OLG Hamm NJW-RR 1995, 643 f.; Palandt/Diederichsen, aaO., Rn. 9).
  • OLG Hamm, 18.10.1994 - 29 U 45/94

    Anfechtungsfrist; Ehelichkeit; Kind; Zweifel; Schlußfolgerungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2000 - 2 WF 98/00
    Der Anfechtungsberechtigte muß nicht persönlich aus den ihm bekannten Tatsachen die Oberzeugung gewinnen, daß das Kind nicht von ihm abstammt, es genügt vielmehr der objektive Verdacht, d.h. daß aus der Sicht eines verständigen, medizinisch-naturwissenschaftlich nicht vorgebildeten Laien die Vaterschaft ernstlich in Frage gestellt ist bzw. die Nichtvaterschaft nicht gänzlich fern liegt (BGH NJW 1990, 2813, 2814; OLG Hamm NJW-RR 1995, 643 f.; Palandt/Diederichsen, aaO., Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 30.08.1984 - 11 UF 35/84

    Zweifel an der ehelichen Geburt; Kenntnis von Tatsachen; Nichteheliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2000 - 2 WF 98/00
    Die Behauptung der Mutter, er sei nicht der Vater und sie werde ihn nicht auf Unterhalt in Anspruch nehmen, läßt die Kenntnis nicht entfallen (OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1129, 1130; OLG Zweibrücken FamRZ 1984, 81).
  • OLG Jena, 20.03.2012 - 1 WF 643/11

    Vaterschaftsanfechtung: Beginn der Anfechtungsfrist

    Die für den Fristbeginn maßgebliche Kenntnis liegt vor, wenn dem Anfechtungsberechtigten Tatsachen bekannt werden, die bei sachlicher Beurteilung geeignet sind, Zweifel an der eigenen Vaterschaft zu wecken und die nicht ganz fern liegende Möglichkeit der Vaterschaft eines Dritten zu begründen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 702).
  • OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 WF 150/01

    Beginn der Frist für die Anfechtung der Vaterschaft

    Der Anfechtungsberechtigte muss nicht persönlich aus den ihn bekannten Tatsachen Überzeugung gewinnen, dass das Kind nicht von ihm abstammt; es genügt vielmehr der objektive Verdacht, d. h., dass aus der Sicht eines verständigen, medizinisch-naturwissenschaftlich nicht vorgebildeten Laien die Vaterschaft ernstlich in Frage gestellt ist bzw. die Nichtvaterschaft nicht gänzlich fern liegt (BGH, FamRZ 1990, 507; OLG Hamm, NJW-RR. 1995, 643; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 702, 703).
  • OLG Rostock, 02.06.2003 - 11 UF 14/03

    Anforderungen an die Kenntnis der die Nichtvaterschaft begründenden Umstände

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