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   OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 2 Ws (B) 366/01 OWiG   

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https://dejure.org/2001,4690
OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 2 Ws (B) 366/01 OWiG (https://dejure.org/2001,4690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.10.2001 - 2 Ws (B) 366/01 OWiG (https://dejure.org/2001,4690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 2 Ws (B) 366/01 OWiG (https://dejure.org/2001,4690)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 Anl 1 Nr 5.3.6 BKatV, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 BKatV, § 24 Abs 1 S 1 StVG
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei Dunkelheit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreitung; Fahrverbot; Geldbuße; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschwindigkeitsmessung

  • Wolters Kluwer

    (Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei Dunkelheit)

  • Judicialis

    OWiG § 46 I; ; OWiG § 79 III; ; StPO § 473 I; ; BKatVO § 1; ; BKatVO § 2 Abs. 1 Nr. 1

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsmessung: Tachometervergleich durch nachfahrendes Polizeifahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 19
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 2 Ws (B) 291/01

    Höchstgeschwindigkeit ; Überschreitung; Fahrverbot; Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.10.2001 - 2 Ws (B) 366/01
    Die tatsächlichen Bedingungen, nach denen infolge der Möglichkeit von Fehlerquellen und ungenauer Ergebnisse bei diesem Verfahren der Vorwurf einer schuldhaften Geschwindigkeitsüberschreitung noch mit Sicherheit gerechtfertigt ist, sind nach den getroffenen Feststellungen des Amtsgerichts noch gewahrt (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.M. - 2 Ws (B) 684/93 OWiG - - 2 Ws (B) 291/01 OWiG -).

    Die Anforderung, der Abstand dürfe nicht zu groß sein, dient lediglich dem Zweck, daß die Beurteilung der Länge des Abstands durch die Zeugen noch hinreichend sicher möglich sein muß (vgl. OLG Frankfurt a.M:, Beschluß vom 8.8.2001 - 2 Ws (B) 291/01 OWiG -).

  • OLG Köln, 03.12.2021 - 1 RBs 254/21

    Ordnungswidrigkeitenrecht; Straßenverkehrsrecht

    Im Falle der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren in einem Polizeifahrzeug mit nicht justiertem Tachometer entspricht dieser Toleranzabzug der Rechtsprechung der meisten Oberlandesgerichte, die sich zu dieser Frage bislang geäußert haben (angegeben ist jeweils die jüngste zugängliche Entscheidung: KG B. v. 23.03.2019 - 3 Ws (B) 278/19 - 122/19 = VRS 137, 81; OLG Rostock B. v. 28.03.2007 - 2 Ss (OWi) 311/06 I 171/06 = VRS 113, 309; OLG Celle B. v. 25.08.2005 - 222 Ss 196/05 (OWi) - Juris; OLG Hamm B. v. 07.02.2013 - III-1 RBs 5/13 - Juris; OLG Schleswig B. v. 25.07.2003 - 1 Ss OWi 66/03 (42/03) = SchlHA 2004, 265; OLG Jena B. v. 26.05.2009 - 1 Ss 124/09 = VRS 117, 348; BayObLG B. v. 07.05.1999 - 2 ObOWi 198/99 - Juris; s. a. OLG Bamberg B. v. 04.02.2010 - 2 Ss OWi 77/10 = DAR 2010, 278; OLG Frankfurt B. v. 10.10.2001 - 2 Ws (B) 366/01 OWiG = NStZ 2001, 19).
  • OLG Celle, 16.03.2004 - 211 Ss 34/04

    Geldbuße und Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb

    Diese Faktoren reichen für eine zuverlässige gleichbleibende Abstandsangabe aus, wenn etwaige Ungenauigkeiten bei der Messung und Schätzung durch den in Höhe von 20 % der gemessenen Geschwindigkeit vorgenommenen Toleranzabzug ausgeglichen werden (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt a.a.O., Entscheidung vom 10.10.2001 - 2 Ws (B) 366/01 OWiG; diese Entscheidung bezieht sich ausdrücklich auf eine Strecke, die sich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet).
  • OLG Hamm, 18.06.2007 - 1 Ss OWi 265/07

    Formelle Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht;

    Bei nur ca. 100 m Abstand und der Orientierung an den Leitpfosten sowie den Rücklichtern des gemessenen Fahrzeugs ist auch auf einer unbeleuchteten Straße eine zuverlässige Schätzung eines gleichbleibenden Abstands durch geübte Polizeibeamte möglich (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 19; OLG Celle, NZV 2004, 419; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 4 Ss OWi 444/06 - ; Hentschel a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.07.2006 - 4 Ss OWi 444/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Hinterherfahren, Messung durch

    Bei nur ca. 100 m Abstand und der Orientierung an den Leitpfosten sowie den Rücklichtern des gemessenen Fahrzeugs ist auch auf einer unbeleuchteten Straße - die Hälfte der Messstrecke lag sogar innerorts - eine zuverlässige Schätzung eines gleichbleibenden Abstands durch geübte Polizeibeamte möglich (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 19; Hentschel a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.03.2003 - 4 Ss OWi 110/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messen durch Nachfahren, Nachtzeit; erforderliche

    Die erhebliche Länge der Verfolgungsdistanz insgesamt mit mehr als 5 km, innerhalb derer bei ständigem Sichtkontakt nahezu durchgängig eine Geschwindigkeit von 170 km/h abgelesen und auf zwei ausreichend langen Teilstrecken "offiziell" gemessen worden ist, mindert nach Auffassung des Senats die Gefahr einer Fehlmessung infolge eventueller Abstandsverringerungen unter Berücksichtigung des großzügig bemessenen Toleranzabzugs von 52 km/h so weit herab, dass im Ergebnis, zumal die Schätzung des gleichbleibenden Abstandes von lediglich 100 m von zwei geübten Polizeibeamten vorgenommen worden ist, hier ein durchgreifender Fehler zum Nachteil des Betroffenen ausgeschlossen werden kann (so auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19; Hentschel a. a. O. Rn. 62 und in NJW 2003, 720: Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 2002).
  • OLG Hamm, 18.03.2003 - 4 Ss OWi 10/03

    Zu den Grundsätzen zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch

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