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   OLG Brandenburg, 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02   

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https://dejure.org/2002,12547
OLG Brandenburg, 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02 (https://dejure.org/2002,12547)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02 (https://dejure.org/2002,12547)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 2 Ws (Reha) 12/02 (https://dejure.org/2002,12547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßnahmen im Sinne des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes; Beschwerde gegen Beschlüsse der Enteignungskommissionen; Enteignung von Grundstücke auf Grund eines "SMAD-Befehls"; Gesetz der Russischen Föderation "über die Rehabilitierung der Opfer politischer ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1; ; VermG § 1 Abs. 7; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchstabe a; ; VwRehaG § 1; ; VwRehaG § 1 Abs. 1 S. 3; ; StrRehaG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Strafcharakter der Beschlagnahme und Enteignung von Vermögenswerten nach SMAD-Befehl Nr. 124

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97

    Keine Einbeziehung der Opfer des Fürstenenteignungsgesetzes in die Regelungen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02
    Der Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 GG gebiete nicht die strafrechtliche Rehabilitierung der Opfer dieser Enteignungen; denn "die Opfer des Fürstenenteignungsgesetzes unterscheiden sich von den Opfern strafrechtlicher Maßnahmen dadurch, dass sie einer allein an ihren Status anknüpfenden, pauschalen Diskriminierung ohne individuellen Vorwurf ausgesetzt waren, während strafrechtliche Maßnahmen die staatliche Reaktion auf den individuellen Vorwurf eines für strafwürdig erachteten Verhaltens darstellen" (VIZ 1999, 499).
  • OLG Brandenburg, 29.08.1995 - 1 Ws (Reha) 58/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02
    Strafcharakter hat eine Maßnahme dann, wenn ein inhaltlicher und thematischer Zusammenhang zwischen ihr und dem Vorwurf einer nach Recht oder Rechtspraxis der Sowjetzone oder der DDR strafbaren oder wenigstens von den Behörden als strafwürdig angesehenen Handlung bestand (so der 1. Senat in seiner Entscheidung vom 29. August 1995 - 1 Ws (Reha) 58/95 - OLG-NL 1996, 20, mit Hinweis auf frühere Entscheidungen des Senats).
  • LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1995, 679 und Beschluss vom 6.6.2002, 2 Ws (Reha) 12/02, juris; OLG Dresden VIZ 2004, 551 [OLG Dresden 29.04.2004 - 4 Ws 93/03]) kommt eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG nur in Betracht, wenn das jeweils in Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist.

    Wie sich aus dem Wortlaut des Befehls ergibt, belegten diese Maßnahmen das Vermögen ohne Rücksicht darauf mit Beschlag, ob sich die in dem Befehl genannten Personen oder Organisationen strafrechtlich verfolgbarer Handlungen schuldig gemacht hatten (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1995, 254, 255; Beschluss vom 6.6.2002, Az. 2 Ws (Reha) 12/02; juris).

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