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   OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20   

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OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20 (https://dejure.org/2020,2222)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20 (https://dejure.org/2020,2222)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 2 Ws 1/20 (https://dejure.org/2020,2222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafbarkeit von exhibitionistischen Handlungen gegenüber Kindern

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20
    Dabei ist bereits aus der Regelung des § 183 Abs. 4 Nr. 2 StGB zu schließen, dass nach dem gesetzgeberischen Willen auch exhibitionistische Handlungen von § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB erfasst werden oder zumindest erfasst werden können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10.01.2019 - 1 StR 463/18 -, juris Rn. 23; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 183 Rn. 4).

    Angesichts der Tatsache, dass ein Onanieren über der Hose und unter der vorgehaltenen Stofftasche in der S-Bahn gegenüber einem zehnjährigen Jungen bereits eine erhebliche sexuelle Handlung darstellt (BGH - 1 StR 463/18 -, a.a.O.), war auch hier die Erheblichkeit zu bejahen.

    Im Hinblick auf eine erhoffte erfolgreiche Behandlung nimmt der Gesetzgeber damit für einen längeren Zeitraum in Kauf, dass auch nach der rechtskräftigen Verurteilungen weitere Straftaten nach § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB begangen werden (BGH - 1 StR 463/18 - a.a.O., Rn 23).

    Dementsprechend können exhibitionistische Handlungen vor Kindern nicht generell als erhebliche, für die Allgemeinheit gefährliche Straftaten angesehen und damit eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB angeordnet werden (BGH - 1 StR 463/18 - a.a.O., Rn 23; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.02.2014 - 1 Ws 340/13 - juris Rn. 13).

    So hat der Bundesgerichtshof bei einer Anlasstat, bei der der Täter in einer Kirche vor drei dreizehnjährigen Mädchen am entblößten Glied onanierte, nicht beanstandet, dass die Vorinstanz die Erwartung weiterer erheblicher Straftaten verneint hat (BGH - 1 StR 463/18 - a.a.O.).

  • BGH, 21.09.2016 - 2 StR 558/15

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der sexuellen Handlung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20
    Nur bei äußerlich mehrdeutigen Handlungen kommt es maßgeblich darauf an, ob der Täter sexuell motiviert handelt oder nicht (BGH, Urteil vom 21.09.2016 - 2 StR 558/15 - juris Rn. 12; Ziegler a.a.O.).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20
    Durch § 176 StGB wird die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern geschützt, weshalb sie von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freigehalten werden sollen (BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - 3 StR 427/18 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20
    Die wegen Wiederholungsgefahr (§ 112 a StPO) angeordnete Untersuchungshaft stellt kein Mittel der Verfahrenssicherung dar, sondern ist eine vorbeugende Maßnahme zum Schutze der Rechtsgemeinschaft vor weiteren erheblichen Straftaten dar, ist somit präventiv-polizeilicher Natur (vgl. BVerfGE 19, 342).
  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20
    Aus verfassungsrechtlichen Gründen sind deshalb strenge Anforderungen an den Haftgrund der Wiederholungsgefahr zu stellen (BVerfGE 35, 185; OLG Karlsruhe - Senat -, Die Justiz 2011, 73; OLG Jena StraFo 2009, 21; OLG Bremen NStZ-RR 2001, 220).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20
    Dazu rechnen im Allgemeinen Straftaten, für die das Gesetz im Höchstmaß Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr androht, wobei es jedoch einer Betrachtung des Gewichts im Einzelfall bedarf (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24.7.2013 - 2 BvR 298/12; juris; vom 12.12.2013 - 2 BvR 1690/13, juris und vom 22.8.2017 - 2 BvR 2039/16, juris; BGH NJW 2013, 3383 und Beschluss vom 16.6.2014 - 4 StR 111/14, juris - alle zu § 63 StGB).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20
    Dazu rechnen im Allgemeinen Straftaten, für die das Gesetz im Höchstmaß Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr androht, wobei es jedoch einer Betrachtung des Gewichts im Einzelfall bedarf (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24.7.2013 - 2 BvR 298/12; juris; vom 12.12.2013 - 2 BvR 1690/13, juris und vom 22.8.2017 - 2 BvR 2039/16, juris; BGH NJW 2013, 3383 und Beschluss vom 16.6.2014 - 4 StR 111/14, juris - alle zu § 63 StGB).
  • BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20
    Dazu rechnen im Allgemeinen Straftaten, für die das Gesetz im Höchstmaß Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr androht, wobei es jedoch einer Betrachtung des Gewichts im Einzelfall bedarf (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24.7.2013 - 2 BvR 298/12; juris; vom 12.12.2013 - 2 BvR 1690/13, juris und vom 22.8.2017 - 2 BvR 2039/16, juris; BGH NJW 2013, 3383 und Beschluss vom 16.6.2014 - 4 StR 111/14, juris - alle zu § 63 StGB).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2010 - 2 Ws 35/10

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr gemäß § 112 a Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20
    Aus verfassungsrechtlichen Gründen sind deshalb strenge Anforderungen an den Haftgrund der Wiederholungsgefahr zu stellen (BVerfGE 35, 185; OLG Karlsruhe - Senat -, Die Justiz 2011, 73; OLG Jena StraFo 2009, 21; OLG Bremen NStZ-RR 2001, 220).
  • KG, 30.03.2010 - 4 Ws 38/10

    Untersuchungshaft: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20
    Im Übrigen bestehen zwar Unterschiede in der Auslegung des in § 112a Abs. 1 StPO verwendeten Erheblichkeitsbegriffs; Einigkeit besteht jedoch insoweit, dass dafür er nicht durch solche Straftaten erfüllt wird, die nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (KG NStZ-RR 2010, 291; LR-Lind, StPO, 27. Aufl., § 112a Rn. 63; KK-Graf, StPO, 8. Aufl., § 112a Rn. 18; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 112a Rn. 12; MK-Böhm, StPO, § 112a Rn. 52; SK-Paeffgen, StPO, 5. Aufl., § 112a Rn. 17; HK-Posthoff, StPO, 6. Aufl., § 112a Rn. 18; Krauß in Graf, StPO, 3. Aufl., § 112a Rn. 14).
  • OLG Jena, 11.03.2014 - 1 Ws 83/14
  • OLG Bremen, 25.08.2000 - Qs 74/00

    Anordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

  • OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 1 Ws 340/13

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BVerfG, 12.12.2013 - 2 BvR 1690/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

  • BGH, 29.01.2019 - 2 StR 490/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit einer sexualbezogenen Handlung)

  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Als zusätzliche tatbestandliche Voraussetzung zur Begehung einer oder mehrerer der in § 112a Abs. 1 Nr. 1 StPO aufgeführten Anlasstaten geht der damit erforderliche Schweregrad über die für den Begriff der sexuellen Handlungen nach § 184h Nr. 2 StGB vorausgesetzte Erheblichkeit hinaus (siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20, juris Rn. 35).

    Spezifisch für den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB ist zu beachten, dass diesem Tatbestand unterfallende Taten im Hinblick auf die gesetzgeberische Wertentscheidung, die der Sonderregelung des § 183 Abs. 3 und 4 Nr. 2 StGB hinsichtlich der Frage der Bewährungsaussetzung zugrunde liegt, nicht stets und ohne weiteres als erhebliche Straftaten anzusehen sind (so BGH, Urteil vom 29.11.1994 - 1 StR 689/94, juris Rn. 13, NStZ 1995, 228; Urteil vom 24.03.1998 - 1 StR 31/98, juris Rn. 11, NStZ 1998, 408; Beschluss vom 25.02.1999 - 4 StR 690/98, juris Rn. 6, NStZ-RR 1998, 298; Urteil vom 06.02.2004 - 2 StR 266/03, juris Rn. 16, NStZ-RR 2005, 11; Beschluss vom 22.08.2007 - 2 StR 263/07, juris Rn. 5, NStZ 2008, 92; Urteil vom 10.01.2019 - 1 StR 463/18, juris 23, NStZ-RR 2019, 140 (Ls.); siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20, juris Rn. 39).

    Diese Wertung ist auch im Rahmen des § 112a Abs. 1 Nr. 1 StPO zu beachten: Soweit Taten demnach nicht das Gewicht haben, trotz schlechter Prognose und damit bestehender Wiederholungsgefahr in jedem Fall zur Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung zu führen, können sie auch nicht pauschal die Inhaftierung wegen Wiederholungsgefahr vor einer rechtskräftigen Verurteilung rechtfertigen (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20, juris Rn. 40).

    Demgegenüber ist in Bezug auf solche Fälle, in denen die Tat über ein kurzes Herzeigen des entblößten Penis und ein baldiges Entfernen des Täters nicht hinausgeht, die Erheblichkeit im vorliegenden Sinne verneint worden (siehe BGH, Urteil vom 29.11.1994 - 1 StR 689/94, juris Rn. 15, NStZ 1995, 228; Urteil vom 06.02.2004 - 2 StR 266/03, juris Rn. 16, NStZ-RR 2005, 11; Urteil vom 07.02.2006 - 1 StR 384/05, juris Rn. 7, NStZ-RR 2006, 203; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20, juris Rn. 41).

  • OLG Bamberg, 18.04.2023 - 1 Ws 209/23

    Voraussetzungen für auf Wiederholungsgefahr gestützten Haftbefehl nach Vornahme

    Im Gegensatz zur früheren Rechtslage bedarf es einer näheren Begründung nurmehr dann, wenn das Merkmal der Erheblichkeit ausnahmsweise entfällt (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20 bei juris = BeckRS 2020, 1561; OLG Bremen, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 Ws 44/20 bei juris = OLGSt StPO § 112a Nr. 7 = BeckRS 2020, 12058; BGH, Urt. v. 10.01.2019 - 1 StR 463/18 bei juris = BeckRS 2019, 2164).

    d) Vor diesem Hintergrund geht der Hinweis der Verteidigung auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2020 - 2 Ws 1/20 = BeckRS 2020, 1561) fehl.

  • KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr: Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Dabei sind auch Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, wie Vorstrafen des Angeklagten und die zeitlichen Abstände zwischen ihnen sowie seine Persönlichkeitsstruktur und Lebensumstände (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.Januar 2020 - 2 Ws 1/20 -, juris m.w.N.; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 Ws 44/20 -, juris m.w.N.; Thür. OLG StV 2013, 773; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 112a Rdn. 14 m.w.N; Graf in KK-StPO 8. Aufl., § 112a Rdn. 19).
  • KG, 27.06.2023 - 2 Ws 17/23

    Aufbewahrung und Datenkontrolle von in einer Justizvollzugsanstalt

    Zur Fortbildung des Rechts ist eine Rechtsbeschwerde zulässig, wenn der Einzelfall Anlass gibt, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (std. Rspr., vgl. BGHSt 24, 15, 21; Senat, Beschlüsse vom 28. April 2022 - 2 Ws 56/22 Vollz -, 22. Januar 2020 - 2 Ws 1-2/20 Vollz - und vom 8. Januar 2018 - 2 Ws 215/17 Vollz - jeweils mwN).
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