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   OLG Koblenz, 11.03.2014 - 2 Ws 100/14   

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https://dejure.org/2014,8849
OLG Koblenz, 11.03.2014 - 2 Ws 100/14 (https://dejure.org/2014,8849)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.03.2014 - 2 Ws 100/14 (https://dejure.org/2014,8849)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. März 2014 - 2 Ws 100/14 (https://dejure.org/2014,8849)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 44 StPO, § 45 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Strafsachen: Abhandenkommen des zugestellten Schriftstücks aus einem Gemeinschaftsbriefkasten; Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wiedereinsetzungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    1. Eine Ersatzzustellung in einen Gemeinschaftsbriefkasten ist wirksam, wenn dieser eine eindeutige Zuordnung zum Adressaten ermöglicht, der Adressat typischerweise seine Post über diese Einrichtung erhält und der Kreis der Mitbenutzer überschaubar ist. Die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 3 Ws 3/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist;

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2014 - 2 Ws 100/14
    Vorzutragen ist stets ein Sachverhalt, der ein der Wiedersetzung entgegenstehendes Verschulden ausschließt (BGH StraFo 2013, 458; NStZ-RR 1999, 33; BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2 und 5; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 07.12.2010 - 1 Ws 563, 564/10, vom 14.02.2006 - 2 Ws 96/06 - und vom 09.07.2004 - 1 Ws 413/04; OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2013 - 3 Ws 3/13, juris; NZV 2009, 158; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 169 ; VRS 85, 342 ; OLG Köln NStZ-RR 2009, 112 ; KG StraFo 2007, 244 ; NZV 2002, 47 ; Meyer-Goßner a.a.O. § 45 Rn. 5).

    Erforderlich ist hierzu eine genaue Darstellung der Umstände, die für die Beantwortung der Frage bedeutsam sind, wie und aufgrund welcher Umstände es zu der Versäumung der Frist gekommen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 17.001.2013 - 3 Ws 3/13, juris; NZV 2009, 158; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 169, jeweils m.w.N.).

    Die Antragsbegründung hätte sich zumindest dazu verhalten müssen, wie die Post aus dem Gemeinschaftsbriefkasten entnommen wird, ob und gegebenenfalls wie sie auf die Mietparteien verteilt wird, in welchem Umfang es in der Vergangenheit bereits dazu gekommen ist, dass S. dem Antragsteller Post vorenthalten hat, und ob und gegebenenfalls welche Vorkehrungen der Verurteilte vor diesem Hintergrund getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihn die für ihn bestimmten Postsendungen künftig zuverlässig erreichen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.001.2013 - 3 Ws 3/13, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 349).

  • OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10

    Ersatzzustellung durch Einwurf der Ladung in einen Gemeinschaftsbriefkasten

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2014 - 2 Ws 100/14
    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am 13. August 2013 in einen zur Wohnung des Verurteilten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (Senat, Beschluss vom 19.03.2012 - 2 Ws 122/12; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 349; BVerfG NJW 1992, 225; NJW-RR 2002, 1008).

    Die Antragsbegründung hätte sich zumindest dazu verhalten müssen, wie die Post aus dem Gemeinschaftsbriefkasten entnommen wird, ob und gegebenenfalls wie sie auf die Mietparteien verteilt wird, in welchem Umfang es in der Vergangenheit bereits dazu gekommen ist, dass S. dem Antragsteller Post vorenthalten hat, und ob und gegebenenfalls welche Vorkehrungen der Verurteilte vor diesem Hintergrund getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihn die für ihn bestimmten Postsendungen künftig zuverlässig erreichen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.001.2013 - 3 Ws 3/13, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 349).

  • OLG Hamm, 27.03.2008 - 2 Ws 80/08

    Berufungsverwerfung; Wiedereinsetzung; Entschuldigung; Glaubhaftmachung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.2014 - 2 Ws 100/14
    Vorzutragen ist stets ein Sachverhalt, der ein der Wiedersetzung entgegenstehendes Verschulden ausschließt (BGH StraFo 2013, 458; NStZ-RR 1999, 33; BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2 und 5; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 07.12.2010 - 1 Ws 563, 564/10, vom 14.02.2006 - 2 Ws 96/06 - und vom 09.07.2004 - 1 Ws 413/04; OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2013 - 3 Ws 3/13, juris; NZV 2009, 158; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 169 ; VRS 85, 342 ; OLG Köln NStZ-RR 2009, 112 ; KG StraFo 2007, 244 ; NZV 2002, 47 ; Meyer-Goßner a.a.O. § 45 Rn. 5).

    Erforderlich ist hierzu eine genaue Darstellung der Umstände, die für die Beantwortung der Frage bedeutsam sind, wie und aufgrund welcher Umstände es zu der Versäumung der Frist gekommen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 17.001.2013 - 3 Ws 3/13, juris; NZV 2009, 158; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 169, jeweils m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2023 - 1 Ws 51/23

    (Anforderungen an einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7

    Etwas Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Antragsteller außerstande ist, zur Glaubhaftmachung geeignete sonstige Beweismittel beizubringen (vgl. OLG München NStZ 1988, 377; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149; KG Berlin, Beschluss vom 23. April 2001 - 1 AR 425/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. März 2014 - 2 Ws 100/14 - vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 45 Rdnr. 9).
  • LG Aachen, 29.10.2019 - 86 Qs 16/19

    Zustellung, Übergabe durch Polizei, Heilung

    Ausnahmsweise kann die eigene Erklärung des Antragstellers dann genügen, wenn ihm eine anderweitige Glaubhaftmachung ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist (BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94, NJW 1995, 2545; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1989 - 3 Ws 608/89, NStZ 1990, 149; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.03.2014 - 2 Ws 100/14 -, juris).
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