Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 20.08.2013

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.05.2013 - 2 Ws 103/12, 2 Ws 104/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12271
OLG Frankfurt, 29.05.2013 - 2 Ws 103/12, 2 Ws 104/12 (https://dejure.org/2013,12271)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.05.2013 - 2 Ws 103/12, 2 Ws 104/12 (https://dejure.org/2013,12271)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 2 Ws 103/12, 2 Ws 104/12 (https://dejure.org/2013,12271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Akteneinsicht im Rechtshilfeverfahren bei Auslandsersuchen auf Erlass eines dinglichen Arrests zur Sicherung des Verfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 47; IRG § 61
    Umfang der Akteneinsicht im Rechtshilfeverfahren bei Auslandsersuchen auf Erlass eines dinglichen Arrests zur Sicherung des Verfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2013 - 2 Ws 103/12
    Der dingliche Arrest zur Sicherung des Verfalls von Vermögensteilen fügt den Betroffenen indes einen erheblichen Nachteil zu, so dass eine dem Betroffenen nachteilige Gerichtsentscheidung jedenfalls in der Beschwerdeinstanz nur auf der Grundlage solcher Tatsachen und Beweismittel getroffen werden kann, über die dieser zuvor sachgemäß unterrichtet wurde und zu denen er sich äußern konnte (vgl. BVerfG, NJW 2004, 2443 f., 2006, 1048 ff.) Diese Grundsätze gelten über § 61 Abs. 1 S. 3 IRG bei sinngemäßer Anpassung an die Besonderheiten des Rechtshilfe- bzw. Vorlageverfahrens jedoch nur eingeschränkt, da im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens die Voraussetzungen des dinglichen Arrests lediglich auf der Basis des von dem ersuchenden Staat mitgeteilten Tatverdachts beurteilt werden, ohne dass die ihm zugrunde liegenden Beweismittel nachzuprüfen sind.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.08.2013 - 2 Ws 104/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25740
OLG Frankfurt, 20.08.2013 - 2 Ws 104/12 (https://dejure.org/2013,25740)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.08.2013 - 2 Ws 104/12 (https://dejure.org/2013,25740)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. August 2013 - 2 Ws 104/12 (https://dejure.org/2013,25740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anforderungen an US-amerikanisches Rechtshilfeersuchen (hier Durchsuchung) wegen Urheberrechtsverletzung durch Betreiber von Internetseiten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an US-amerikanisches Rechtshilfeersuchen (hier Durchsuchung) wegen Urheberrechtsverletzung durch Betreiber von Internetseiten

  • rechtsportal.de

    IRG § 61

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 22.10.1997 - AuslA 635/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2013 - 2 Ws 104/12
    Die Möglichkeit der Vorlage an das Oberlandesgericht nach dieser Vorschrift steht aber auch dem Landgericht zu, da dieses als Rechtsmittelgericht auch über die rechtshilferechtliche Zulässigkeit der Beschlagnahme entscheidet (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2011, 146 f; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 1 Ausl S 184/11 - Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 61 IRG Rdn. 5, 6, 15; a.a.O. KG JR 1998, 83).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 2 Ausl II 8/99

    Internationale Rechtshilfe für Israel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2013 - 2 Ws 104/12
    Der mitgeteilte Sachverhalt ist auch hinreichend konkret und substantiiert, um zumindest summarisch eine Schlüssigkeitsprüfung vornehmen zu können (vgl. zu den Anforderungen an ein Rechtshilfeersuchen bei Durchsuchung und Beschlagnahme OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 156 f).
  • OLG Dresden, 30.11.2010 - Ausl 74/10

    Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen Vornahmehandlungen im Rechtshilfeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2013 - 2 Ws 104/12
    Die Möglichkeit der Vorlage an das Oberlandesgericht nach dieser Vorschrift steht aber auch dem Landgericht zu, da dieses als Rechtsmittelgericht auch über die rechtshilferechtliche Zulässigkeit der Beschlagnahme entscheidet (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2011, 146 f; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 1 Ausl S 184/11 - Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 61 IRG Rdn. 5, 6, 15; a.a.O. KG JR 1998, 83).
  • KG, 25.08.2014 - 4 Ws 71/14

    Hosting-Provider macht sich für unerkannte, strafbare Inhalte seiner Kunden auf

    Die Geltung der verantwortungsbeschränkenden Norm auch im Strafrecht ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt (vgl. BTDrucks. 14/6098 S. 23; BTDrucks. 16/3078 S. 15) und wird deshalb in Rechtsprechung und Literatur mit Recht ohne Weiteres angenommen (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. August 2013 - 2 Ws 104/12 - [juris]; OLG Stuttgart MMR 2006, 387; LG Frankfurt am Main CR 2012, 478; LG Stuttgart NStZ-RR 2002, 241; AG München NStZ 1998, 518; Mitsch, Medienstrafrecht, S. 209 f.; Malek, Strafsachen im Internet, S. 40 f.; Fischer, StGB 61. Aufl., § 184 Rn. 31; Eisele in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 184 Rn. 70 ff., 84 ff.; Wolters in SK-StGB, § 184 Rn. 16; Eschelbach in Matt/Renzikowski, StGB, § 184 Rn. 81; Ziethen/Ziemann in AnwK-StGB, § 184 Rn. 23; Hörnle in MüKo-StGB 2. Aufl., § 184 Rn. 52; Altenhain in MüKo-StGB, Erl.
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