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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.07.2018 - 2 Ws 106/18   

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https://dejure.org/2018,24203
OLG Brandenburg, 05.07.2018 - 2 Ws 106/18 (https://dejure.org/2018,24203)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2018 - 2 Ws 106/18 (https://dejure.org/2018,24203)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 2 Ws 106/18 (https://dejure.org/2018,24203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Die Gebühren des Verteidigers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 23.03.2017 - 29 Qs 5/17

    Nachträgliches Gesamtstrafenverfahren, Verfahrensgebühr, Verteidiger des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2018 - 2 Ws 106/18
    Die vom Landgericht Bonn hierzu vertretene abweichende Auffassung, die in dem dort zu Grunde liegenden Einzelfall auch nicht entscheidungserheblich geworden ist (Beschluss vom 13. März 2017 - 29 Qs 5/17, zitiert nach juris), vermag aus den von der Strafkammer in dem angefochtenen Beschluss zutreffend dargestellten Gründen nicht zu überzeugen.
  • OLG Bamberg, 11.06.2019 - 1 Ws 265/19

    Pflichtverteidigervergütung für nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Einem Verteidiger steht für seine Tätigkeit im Verfahren über die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach §§ 460, 462 StPO eine Vergütung nach Nrn. 4204, 4205 VV-RVG zu (Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2018 - 2 Ws 106/18 = JurBüro 2019, 23 = AGS 2018, 494).

    Ob einem Pflichtverteidiger für seine Tätigkeit im Verfahren der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§§ 460, 462 StPO) ein Honorar nach Nrn. 4204, 4205 RVG-VV zusteht, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (bejahend: OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2018 - 2 Ws 106/18 = JurBüro 2019, 23 = AGS 2018, 494; Riedel/Sußbauer RVG 10. Aufl. Rn. 4 zu RVG-VV ...4204; Schneider/Volpert/Fölsch Gesamtes Kostenrecht 2. Aufl. Rn. 11 zu RVG-VV ...4200 - 4207; Burhoff in: Gerold/Schmidt RVG 23. Aufl. Rn. 4 zu RVG-VV ...4200 - 4207; verneinend: LG Bonn, Beschluss vom 23.03.2017 - 29 Qs 5/17 bei juris).

  • LG Bonn, 31.08.2021 - 29 Qs 6/21

    Gesamtstrafenverfahren, Verteidiger des Erkenntnisverfahrens, Verfahrensgebühr

    Im Beschwerdeverfahren hat das Brandenburgisches Oberlandesgericht (Beschluss vom 05. Juli 2018 - 2 Ws 106/18 -, Rn. 2, juris) diese Auffassung bestätigt.
  • LG Osnabrück, 02.06.2020 - 2 Qs 26/20

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung, Verfahrensgebühren

    Zuletzt hat das Oberlandesgericht Bamberg mit Beschluss vom 11.06.2019 - 1 Ws 265/19 - einem Verteidiger für seine Tätigkeit im Verfahren über die nachträgliche Gesamtstrafenbildung eine Vergütung nach Nr. 4204, 4205 VV-RVG zugesprochen (Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2018 - 2 Ws 106/18 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 106/18   

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https://dejure.org/2018,27546
OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 106/18 (https://dejure.org/2018,27546)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.06.2018 - 2 Ws 106/18 (https://dejure.org/2018,27546)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 2 Ws 106/18 (https://dejure.org/2018,27546)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 106/18
    Für die Frage der Schutzwürdigkeit eines etwaigen Vertrauens des Verurteilten sind auch Art, Schwere und Häufigkeit der neuerlichen Taten zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 2595/12 -, juris).
  • OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16

    Rechtsbehelfe gegen den rechtskräftigen Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 106/18
    Die dagegen gerichteten sofortigen Beschwerden der beteiligten Staatsanwaltschaften, mit denen eine Ergänzung der Beschlussformel dahin angestrebt wurde, dass ein Widerruf nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens noch möglich sei, hatte vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg (Beschluss vom 18. Juli 2016 - 2 Ws 339/16), weil über die begehrte Ergänzung durch die Strafvollstreckungskammer zu entscheiden war.
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Die Verfügungen und Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18) verletzen den Beschwerdeführer in seinen.

    Mit seiner am 19. Juli 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse und Verfügungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18), mit denen die durch das Landgericht Dresden und durch das Amtsgericht Dresden gewährte Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Strafvollstreckungsverfahren abgelehnt wurde.

    Mit Beschluss vom gleichen Tag (2 Ws 106/18) hob das Oberlandesgericht auch den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 10. Januar 2018 auf und widerrief die mit Beschluss des Landgerichts Dresden vom 10. Dezember 2009 gewährte Strafaussetzung zur Bewährung.

    1. Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18) verletzen den Beschwerdeführer in der in Art. 15 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verankerten Unschuldsvermutung.

  • VerfGH Sachsen, 25.07.2018 - 74-IV-18

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren; Widerruf einer gewährte

    Mit seiner am 19. Juli 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse und Verfügungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18), mit denen die durch das Landgericht Dresden und durch das Amtsgericht Dresden gewährte Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Strafvollstreckungsverfahren abgelehnt wurde.

    Mit Beschluss vom gleichen Tag (2 Ws 106/18) hob das Oberlandesgericht auch den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 10. Januar 2018 auf und widerrief die mit Beschluss des Landgerichts Dresden vom 10. Dezember 2009 gewährte Strafaussetzung zur Bewährung.

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