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OLG München, 01.10.2001 - 2 Ws 1070/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftanordnung wegen Steuerhinterziehung und Fluchtgefahr; Unbeschränkte Steuerpflicht des Beschuldigten; Eintritt einer Verfolgungsverjährung; Erhöhter Fluchtanreiz wegen drohender Freiheitsstrafe ohne Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 16.07.2001 - 6 Qs 16/01
- OLG München, 01.10.2001 - 2 Ws 1070/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80
Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.05.1992 - StB 9/92
Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Hamburg, 14.12.1993 - 625 Qs 19/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 03.11.1989 - RReg. 4 St 135/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 07.02.1984 - 3 StR 413/83
Zur Notwendigkeit eines Härteausgleichs bei der Bemessung der neu zu erkennenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
Haftbefehl: Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs im …
Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Unterlassen läuft die Verjährungsfrist, die vorliegend 5 Jahre beträgt (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i. V. m. § 370 AO), von dem Zeitpunkt an, zu dem die Jahresanmeldung abzugeben war (vgl. BGH wistra 1991, 215;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 78 a Rdnr. 15 m. w. N., Erbs-Kohlhaas/Senge a.a.O. Rdnr. 108; a. A. OLG München Beschluss vom 1.10.2001 Az.: 2 Ws 1070/01 zitiert nach juris).