Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 07.05.2015

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   OLG Hamburg, 30.06.2014 - 2 Ws 108/14 - 9 OBL 31/14   

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https://dejure.org/2014,57270
OLG Hamburg, 30.06.2014 - 2 Ws 108/14 - 9 OBL 31/14 (https://dejure.org/2014,57270)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.2014 - 2 Ws 108/14 - 9 OBL 31/14 (https://dejure.org/2014,57270)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - 2 Ws 108/14 - 9 OBL 31/14 (https://dejure.org/2014,57270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 172 Abs 1 S 1 StPO, § 172 Abs 2 StPO, § 172 Abs 3 S 1 StPO
    Klageerzwingungsverfahren: Unzulässigkeit eines Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei mangelndem Vortrag der erheblichen Verfahrenstatsachen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerzwinungsantrag - und die Formalia

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.2014 - 2 Ws 108/14
    Jedenfalls ist eine Bezugnahme unstatthaft, wenn sie nicht der näheren Erläuterung des Antragsvorbringens dient, sondern erst durch die Kenntnisnahme von dem Schriftstück die erforderliche geschlossene Sachverhaltsdarstellung erreicht würde (vgl. OLG Celle in NStZ 1997, 406; Schmitt, a.a.O., Rn. 30 m.w.N.).
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   OLG Hamburg, 07.05.2015 - 2 Ws 108/14   

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https://dejure.org/2015,28900
OLG Hamburg, 07.05.2015 - 2 Ws 108/14 (https://dejure.org/2015,28900)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.05.2015 - 2 Ws 108/14 (https://dejure.org/2015,28900)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 2 Ws 108/14 (https://dejure.org/2015,28900)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 29.02.2016 - 2 Ws 60/16

    Unverhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft wegen

    So ist es in Haftsachen keineswegs angängig, dass die Fertigstellung des Protokolls der Hauptverhandlung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, als für die Absetzung des Urteils benötigt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, zitiert nach juris, Rz. 37; BVerfGE Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, zitiert nach juris, Rz. 70, SenE vom 11.05.2001, 2 Ws 186/01; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.05.2015, 2 Ws 108/14, zitiert nach BeckRS 2015, 16306, Rz. 33-37).
  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und

    Ist der Prozess der Fertigstellung des Protokolls mit Urteilsabsetzung nicht abgeschlossen, ist in aller Regel von einer vermeidbaren Verfahrensverzögerung auszugehen (vgl. BVerfG NJW 2006, 1336; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16. März 2006, Az.: 2 BvR 170/06; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Dezember 2005, Az.: 2 BvR 2057/05; Senat, Beschluss vom 7. Mai 2015, Az.: 2 Ws 108/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. September 2018, Az.: 2 Ws 645/18).
  • OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15

    Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten

    Ist der Prozess der Fertigstellung des Protokolls mit Urteilsabsetzung nicht abgeschlossen, ist in aller Regel von einer vermeidbaren Verfahrensverzögerung auszugehen (vgl. nur BVerfG NJW 2006, 1336 f., Rn. 37 (juris); Senat, Beschl. v. 7. Mai 2015, Az.: 2 Ws 108/14).
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