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   OLG Stuttgart, 06.09.2000 - 2 Ws 109/2000, 2 Ws 109/00   

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https://dejure.org/2000,9209
OLG Stuttgart, 06.09.2000 - 2 Ws 109/2000, 2 Ws 109/00 (https://dejure.org/2000,9209)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.09.2000 - 2 Ws 109/2000, 2 Ws 109/00 (https://dejure.org/2000,9209)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. September 2000 - 2 Ws 109/2000, 2 Ws 109/00 (https://dejure.org/2000,9209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zielsuchlauf; Auskunftsersuchen; Rasterfahndung; Telekoomunikationsdienstleister; Entschädigung

  • Judicialis

    ZSEG § 17 a Abs. 4; ; FAG § 12; ; StPO § 98 a; ; TKG § 90

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 158
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hildesheim, 25.11.1998 - 15 Qs 21/98

    Anforderungen an die Auswertung von bei der Deutschen Telekom gespeicherten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2000 - 2 Ws 109/00
    Die Voraussetzungen der Entschädigungsnorm des § 17 a Abs. 4 ZSEG sind somit tatbestandsmäßig nicht erfüllt (ebenso Landgericht Hildesheim, NJW 2000, 230; LG Heilbronn, Beschluss vom 16. September 1997 - 1 Qs 304/97 - nicht veröffentlicht; LG Stuttgart, Beschluss vom 05. November 1997 - 12 ARs 9/97- nicht veröffentlicht).

    Auch wenn sich der im vorliegenden Fall zur Ermittlung eines Anrufs durchgeführte Zieldurchlauf von einer bloßen Auskunft aus der Kundendatei der Beschwerdeführerin unterscheidet, so zeigt die Vorschrift des § 90 Abs. 3 TKG doch, dass die Betreiber von Fernmeldeanlagen den Ermittlungsbehörden gegenüber in einem besonderen Pflichtenverhältnis stehen (so auch Landgericht Hildesheim, NJW 2000, 230).

  • BGH, 11.03.1999 - 2 AR 13/99

    Übertragung der Bewährungsüberwachung im Verfahren nach Aussetzung der Verhängung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2000 - 2 Ws 109/00
    Geschäftsnummer: 2 Ws 109/2000 2 AR 13/99 Jug.
  • BVerfG, 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07

    Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

    Die Suchabfrage in Dateien derselben Speicherstelle ist keine Rasterfahndung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. September 2000 - 2 Ws 109/00 -, NStZ 2001, S. 158 ; OLG Köln, Beschluss vom 6. Oktober 2000 - 2 Ws 413/00, 2 Ws 414/00 -, NStZ-RR 2001, S. 31; Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 98a Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 98a Rn. 8; Jäger, in: KMR-StPO, Stand: Juni 2008, § 98a Rn. 7; Wohlers, in: SK-StPO, Stand: Mai 2008, § 98a Rn. 4).
  • AG Halle-Saalkreis, 11.03.2007 - 395 Gs 34/07

    Kreditkartenprüfung bei Ermittlungen im Kinderpornographie-Strafrecht

    Die Suchabfrage bei Dateien derselben Speicherstelle (insbesondere der Zielsuchlauf im Rahmen eines Auskunftersuchens) stellt jedoch keine Rasterfahndung dar (OLG Stuttgart, NStZ 2001, 158, 159; OLG Köln, NStZ-RR 2001, 31; Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 98a Rdnr. 5).
  • VerfGH Sachsen, 13.07.2000 - 23-IV-00
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 12. April 2000 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 15. März 2000 (Az.: 2 Ws 109/00), mit dem seine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig mit dem Sitz in Torgau vom 17. Januar 2000 (Az.: II StVK 662/99 Ch-TG) als unbegründet verworfen wurde.
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