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   OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 Ws 109/99   

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https://dejure.org/1999,3080
OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 Ws 109/99 (https://dejure.org/1999,3080)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.1999 - 2 Ws 109/99 (https://dejure.org/1999,3080)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 2 Ws 109/99 (https://dejure.org/1999,3080)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Beistands; Beiordnung; Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Klageerzwingungsverfahren; Gegenvorstellung

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2 S. 1; ; StPO § 304 Abs. 4; ; StPO § 406 g; ; StPO § 406 g Abs. 1; ; StPO § 406 g Abs. 3; ; StPO § 397 a Abs. 1 S. 2; ; StPO § 395 Abs. 1 Nr. 1 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Beistands und Prozeßkostenhilfe für den Verletzten im Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 244
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05

    Bestellung des Verletztenbeistandes nur aufgrund ermittlungsfähigem Tatverdacht

    So hat das OLG Hamm (in NStZ-RR 2000, 244) die Beiordnung eines Beistandes unter Gewährung von Prozeßkostenhilfe abgelehnt, weil nach Abschluß der Ermittlungen die bisherige Beweislage der Annahme hinreichenden Tatverdachtes entgegenstehe und weitere Beweiserhebungen nicht erfolgversprechend seien (ebenso Kurth, a.a.O., § 406g Rdn. 3).
  • OLG Köln, 25.05.2023 - 1 Ws 87/22
    (1) Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass eine vom Senat vorzunehmende vorläufige Schlüssigkeitsprüfung ein ausreichendes Maß an Tatverdacht zum Zeitpunkt der Stellung des Klageerzwingungsantrages ergibt (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 2 Ws 109/99 -, NStZ-RR 2000, 244, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Auflage, § 172 Rn. 21a).

    Insofern erscheint der Klageerzwingungsantrag von vornherein als offensichtlich unbegründet und scheidet eine Beiordnung eines Beistandes unter Gewährung von Prozesskostenhilfe aus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - 2 Ws 109/99 -, juris).

  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

    Falls der Gegenmeinung gefolgt wird, hätten die Antragsteller darlegen und glaubhaft machen müssen, dass sie sich vergeblich bemüht haben, einen zur Übernahme des Mandats bereiten Rechtsanwalt zu finden (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1995, 23; Senatsbeschluss in NStZ-RR 2000, 244).
  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 6/03

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

    Falls der Gegenmeinung gefolgt wird, hätten die Antragsteller darlegen und glaubhaft machen müssen, dass sie sich vergeblich bemüht haben, einen zur Übernahme des Mandats bereiten Rechtsanwalt zu finden (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1995, 23; Senatsbeschluss in NStZ-RR 2000, 244).
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