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OLG München, 28.10.2020 - 2 Ws 1108/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 121 Abs. 1, Abs. 2, § 122 Abs. 4
Fortdauer sehr langer Untersuchungshaft bei vorübergehender Überlastung der Strafkammer
Verfahrensgang
- LG München II, 08.09.2020 - 1 KLs 50 Js 307/20
- OLG München, 28.10.2020 - 2 Ws 1108/20
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2128/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch unzureichend begründeten …
Auszug aus OLG München, 28.10.2020 - 2 Ws 1108/20
Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Angeschuldigten, der sich nunmehr weitere 3 Monate in Untersuchungshaft befindet, ohne dass ein Urteil ergangen ist, mit zunehmender Dauer der Freiheitsentziehung gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates vergrößert hat und daher die Anforderungen an die Zugigkeit der Bearbeitung des Verfahrens nunmehr strenger sind als bei der vorangegangenen Haftprüfung (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.09.2001, NJW 2002, 207), ist die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft weiterhin gerechtfertigt.
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2128/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …