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   OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15   

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https://dejure.org/2015,27447
OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15 (https://dejure.org/2015,27447)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.08.2015 - 2 Ws 111/15 (https://dejure.org/2015,27447)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. August 2015 - 2 Ws 111/15 (https://dejure.org/2015,27447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Prozesskostenhilfe, rückwirkende Beiordnung

  • Burhoff online

    Nachträgliche Bestellung, Beiordnung, Beistand, Pflichtverteidiger, OLG Celle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 395 Abs. 1 Nr. 5 StPO; § 396 StPO; § 397a Abs. 2 S. 1 StPO; StPO § 304; StPO § 397a Abs. 1; StPO § 397a Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Nebenkläger nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss

  • IWW

    § 395 Abs. 1 Nr. 5 StPO § 396 StPO § 397a Abs. 2 S. 1 StPO StPO § 304 StPO § 397a Abs. 1 StPO § 397a Abs. 2 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Nebenkläger nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Nebenkläger nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine Tür, die sich öffnet, darf man nicht selbst wieder zuschlagen….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nebenklage - und die rückwirkende PKH-Bewilligung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens keine rückwirkende PKH-Bewilligung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.2010 - 5 StR 179/10

    Prozesskostenhilfe für den Adhäsionskläger (Bewilligung jeweils nur für eine

    Auszug aus OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15
    Eine nachträgliche rückwirkende Beiordnung eines Nebenklägervertreters bzw. eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren ist grundsätzlich nicht zulässig (BGH Beschl. v. 13.10.2010, 5 StR 179/10; KK-Senge, 7. Aufl. 2013, § 397a, Rn. 2 und 11).
  • KG, 06.08.2009 - 4 Ws 86/09

    Strafverfahren: Rückwirkende Bestellung eines anwaltlichen Beistandes für den

    Auszug aus OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15
    Die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts würde ausschließlich dem verfahrensfremden Zweck dienen, dem Beistand für ein bereits abgeschlossenes Verfahren einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (§ 45 Abs. 3 RVG), nicht jedoch einen ordnungsgemäßen Rechtsbeistand des Nebenklägers für das Verfahren zu gewährleisten (KG Berlin, Beschl. v. 06.08.2009, 4 Ws 86/09 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung

    Auszug aus OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15
    Soweit eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit einer rückwirkenden Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes oder der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Rechtsprechung dann in Betracht kommt, wenn der Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; BGH aaO; OLG Köln Beschl. v. 01.10.1999, 2 Ws 528/99; KK-Senge aaO), führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerde.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Auszug aus OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15
    Soweit eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit einer rückwirkenden Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes oder der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Rechtsprechung dann in Betracht kommt, wenn der Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; BGH aaO; OLG Köln Beschl. v. 01.10.1999, 2 Ws 528/99; KK-Senge aaO), führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerde.
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 Ws 90/17

    Zulässigkeit der nachträglichen Beiordnung eines Nebenklägers bei rechtzeitiger

    Vorliegend ist nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen allerdings von einer Ausnahme von diesem Grundsatz auszugehen, denn der von der Nebenklägerin bereits am 15.09.2015 gestellte Antrag ist durch die Kammer nicht rechtzeitig beschieden worden und die Antragstellerin hatte mit ihrem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; OLG Köln, Beschluss vom 01.10.1999, 2 Ws 528/99; OLG Celle, Beschluss vom 04.08.2015, 2 Ws 111/15).
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