Rechtsprechung
   KG, 12.05.2014 - 2 Ws 112/14 - 141 AR 118/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14603
KG, 12.05.2014 - 2 Ws 112/14 - 141 AR 118/14 (https://dejure.org/2014,14603)
KG, Entscheidung vom 12.05.2014 - 2 Ws 112/14 - 141 AR 118/14 (https://dejure.org/2014,14603)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2014 - 2 Ws 112/14 - 141 AR 118/14 (https://dejure.org/2014,14603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,14603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 67d Abs 2 StGB, § 67d Abs 3 StGB, § 67e Abs 2 StGB, § 463 Abs 3 S 4 StPO
    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Umfang der gerichtlichen Prüfungspflicht; Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der gerichtlichen Prüfungspflicht und Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der Entscheidung über den (weiteren) Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderung an die Sachaufklärung vor Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach 10 Jahren Vollzugsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 236 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 3 Ws 281/09

    Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Erforderlichkeit der

    Auszug aus KG, 12.05.2014 - 2 Ws 112/14
    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist mithin nach zehnjähriger Sicherungsverwahrung zur Vorbereitung jeder Entscheidung zwingend erforderlich, nicht nur dann wenn die Strafvollstreckungskammer eine Aussetzung der Maßregel in Erwägung zieht (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. - bei juris Rdn. 33; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 221 - bei juris Rdn. 6).
  • KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung

    In den Fällen des § 67d Abs. 3 S. 1 StGB ist an den Sachverständigen indes eine dem bereits erörterten Regel-Ausnahme-Verhältnis entsprechende Fragestellung zu richten (vgl. [zur Sicherungsverwahrung] KG, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 2 Ws 112/14 -, juris Rz. 10).

    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (st. Rspr.; KG, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 2 Ws 112/14 -, juris Rz. 13; Senat, Beschluss vom 12. August 2016 - 5 Ws 107/16 - OLG Jena, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 1 Ws 426 - 427/08 -, juris Rz. 17; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 Ws 167/03 -, juris Rz. 14;; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 1 Ws 247/11 -, juris Rz. 16).

  • OLG Hamburg, 19.03.2020 - 2 Ws 16/20

    Maßregelvollstreckung: Entpflichtung des Pflichtverteidigers nach Abschluss des

    Die Beiordnung eines notwendigen Verteidigers in Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahren analog § 140 Abs. 2 StPO oder gemäß § 463 Abs. 4 Satz 8 StPO betrifft immer nur das konkrete Überprüfungsverfahren und nicht die gesamte Straf- oder Maßregelvollstreckung bis zur Entlassung des Verurteilten oder Untergebrachten (Senat, Beschluss vom 31. Juli 2018, Az.: 2 Ws 115/18; Beschluss vom 30. Juni 2014, Az.: 2 Ws 112/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2011, Az.: III-1 Ws 205-206/11, StraFo 2011, 371; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Januar 2010, Az.: 1 Ws 17/10, NStZ 2010, 470 f.; OLG München, Beschluss vom 15. Oktober 2009; Az.: 1 Ws 943/09, StraFo 2009, 527; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Mai 2003, Az.: 3 Ws 618/03, NStZ-RR 2003, 252; KG, Beschluss vom 3. August 2001, Az.: 5 Ws 380/01, NStZ-RR 2002, 63; Meyer-Goßner/Schmitt, § 140 Rn. 33a ; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Mai 2000, NJW 2000, 3367; LR/Lüderssen, § 141 Rn. 28).

    Eine generelle Bestellung für den gesamten Zeitraum der Prüfung verträgt sich kaum mit dem - gerade beim Maßregelvollzug - oft lang andauernden und wechselhaften Verlauf der Vollstreckung (Senat, Beschluss vom 30. Juni 2014, Az.: 2 Ws 112/14).

  • OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 1 Ws 4/20

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach 67d Abs. 2 StGB, also vor Erreichen der in § 67d Abs. 3 StGB normierten 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung, ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben musste (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2019, 1 Ws 110/19, zit. n. juris, dort Rn. 22; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017, 1 Ws 328/17, zit. nach juris, dort Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, in: NStZ-RR 2013, 27; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2014, 2 Ws 112/14, zit. nach juris, dort Rn. 9, jeweils m.w.N.), wobei sich diese Auslegung mit dem Wortlaut des § 454 Abs. 2 StPO der auf § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO deckt.
  • OLG Brandenburg, 15.06.2021 - 1 Ws 43/21

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollziehung der wegen schwerer

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach 67d Abs. 2 StGB, also vor Erreichen der in § 67d Abs. 3 StGB normierten 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung, ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben musste (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2019, 1 Ws 110/19, zit. n. juris, dort Rn. 22; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017, 1 Ws 328/17, zit. nach juris, dort Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, in: NStZ-RR 2013, 27; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2014, 2 Ws 112/14, zit. nach juris, dort Rn. 9, jeweils m.w.N.), wobei sich diese Auslegung mit dem Wortlaut des § 454 Abs. 2 StPO, auf den § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO verweist, deckt.
  • KG, 01.07.2014 - 2 Ws 250/14

    Fortdaueranordnung für die Sicherungsverwahrung: Einholung eines

    Mit Rücksicht auf das in § 67d Abs. 3 StGB aufgestellte Regel-/Ausnahmeverhältnis gilt für die gerichtliche Prognose (und damit auch für die an den Gutachter zu richtende Fragestellung) zudem ein strengerer Prüfungsmaßstab: Während die Fortdauerentscheidungen bis zu zehn Jahren Unterbringungsdauer nur voraussetzen, dass eine positive Prognose nicht getroffen werden kann (weitere Straftaten also nicht auszuschließen sind), ist eine entsprechende Anordnung bei über zehnjähriger Sicherungsverwahrung nur im Falle einer ausdrücklich negativen Prognose (bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine entgegen der gesetzlichen Regelvermutung fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten) zulässig (vgl. OLG Düsseldorf RuP 2011, 40 - bei juris Rdn. 34; Senat, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 2 Ws 112/14 - mit weit. Nachweisen; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 57. Aufl., § 463 Rdn. 6b mit weit. Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 17.11.2017 - 1 Ws (s) 328/17

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Prüfung der

    Sie wird ferner bestätigt durch § 463 Abs. 4 StPO, der im Rahmen der Überprüfungen nach § 67 e StGB nur im Falle der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bestimmte Fristen für die Einholung externer Gutachten vorschreibt, sowie die Gesetzesmaterialien (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.04.2009, 3 Ws 281/09, Rn. 5-7, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2013, 27; jeweils m.w.N.; KG Berlin, Beschl. v. 12.05.2014, 2 Ws 112/14 - 141 AR 118/14, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • KG, 26.05.2015 - 2 Ws 104/15

    Statthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde bei fortdauernder Freiheitsentziehung

    Auf die Beschwerde des Sicherungsverwahrten hob der Senat durch Beschluss vom 12. Mai 2014 - 2 Ws 112/14 - die folgende Fortdauerentscheidung der Strafvollstreckungskammer vom 19. Februar 2014 auf, da entgegen § 463 Abs. 3 Satz 4 StPO versäumt worden war, ein (ergänzendes) Sachverständigengutachten einzuholen.
  • OLG Brandenburg, 31.07.2019 - 1 Ws 110/19

    Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Zwar vertritt der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung die Auffassung, dass für eine Entscheidung nach 67d Abs. 2 StGB, also vor Erreichen der in § 67d Abs. 3 StGB normierten 10-Jahresgrenze der Maßregelvollstreckung, ein Sachverständiger zwingend nur dann heranzuziehen ist, wenn das Vollstreckungsgericht die Aussetzung der Sicherungsverwahrung erwägt oder zu erwägen Veranlassung haben musste (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017, 1 Ws 328/17, zit. nach juris, dort Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Mai 2012, 3 Ws 422/12, in: NStZ-RR 2013, 27; KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2014, 2 Ws 112/14, zit. nach juris, dort Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • KG, 26.06.2015 - 2 Ws 133/15

    Verfahrensverzögerung als Vollstreckungshindernis; Gestaltung von

    Auf die Beschwerde des Sicherungsverwahrten hob der Senat durch Beschluss vom 12. Mai 2014 - 2 Ws 112/14 - die folgende Fortdauerentscheidung der Strafvollstreckungskammer vom 19. Februar 2014 auf, da entgegen § 463 Abs. 3 Satz 4 StPO versäumt worden war, ein (ergänzendes) Sachverständigengutachten einzuholen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht