Rechtsprechung
OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Zulässigkeit von Weisung i.R.d. Führungsaufsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Zulässigkeit von Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht
Verfahrensgang
- LG Dresden, 21.01.2010 - 2 StVK 3231/08
- OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07
Auflage; Therapie; Alkohol
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10
Dabei liegt Rechtswidrigkeit einer Weisung unter anderem vor, wenn diese im Gesetz nicht vorgesehen, sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rechtsprechung; OLG Dresden NStZ-RR 2008, 27; StV 2008, 317;… Appl in KK- StPO , 6. Aufl., § 453 Rdnr. 13;… Meyer-Goßner StPO , 52. Aufl., § 453 Rdnr. 12).Es kann die dem Gericht vorbehaltene Entscheidung darüber, ob (Therapie)-gespräche fortzudauern haben, nicht dem Ermessen eines (vom Gericht noch nicht einmal benannten) Therapeuten überlassen bleiben, (vgl. hierzu im Übrigen, insbesondere zu der in § 68 b Abs. 1 Nr. 11 StGB lediglich begründeten Vorstellungs- und nicht Behandlungspflicht: Senatsbeschluss vom 06. September 2007; - 2 Ws 423/07 - NStZ-RR 2008, 27).
- BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10
Die Führungsaufsicht nach § 68 f StGB hat die Aufgabe, (rückfall)gefährdete und deshalb für die Allgemeinheit gefährliche Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfGE 55, 28, 29). - OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08
Maßregeln; Ermessen
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10
Dabei liegt Rechtswidrigkeit einer Weisung unter anderem vor, wenn diese im Gesetz nicht vorgesehen, sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rechtsprechung; OLG Dresden NStZ-RR 2008, 27; StV 2008, 317;… Appl in KK- StPO , 6. Aufl., § 453 Rdnr. 13;… Meyer-Goßner StPO , 52. Aufl., § 453 Rdnr. 12).
- OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09
Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10
b) Aus dem gleichen Grund haben auch die Weisungen Nr. 4 e) und 4 f) keinen Bestand (vgl. schon Senatsbeschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 -). - OLG Dresden, 27.10.2009 - 2 Ws 509/09
Bestimmtheit von Weisungen zur Führungsaufsicht
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10
b) Schließlich hat aus dem gleichen Grund auch die Weisung Nr. 4.g) keinen Bestand (vgl. insoweit schon Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2009 - 2 Ws 509/09 -). - OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02
Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10
Eine gerichtliche Anordnung nach § 68 f Abs. 2 StGB , dass die Führungsaufsicht entfalle, hat Ausnahmecharakter; sie kommt in der Regel nur in Betracht, wenn im letzten Stadium des Vollzuges Umstände eingetreten sind die eine Strafaussetzung zur Bewährung gerechtfertigt hätten, eine solche aber entweder aus Zeitgründen oder wegen fehlender Einwilligung des Verurteilten nicht (mehr) beschlossen werden konnte (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 283 ; std. - OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06
Auszug aus OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10
Deshalb darf das Gericht dieser Zuständigkeitszuweisung nicht dadurch ausweichen, dass es die Konkretisierung dem Bewährungshelfer überlässt (…Frehsee/Ostendorf NK- StGB 2. Aufl., § 68 b Rdnr. 28; Thüringer OLG StV 2008, 88 ).
- OLG Hamm, 19.03.2013 - 2 Ws 93/13
Umdeutung einer Haftbeschwerde nach Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit …
Aufgrund dieses eingetretenen Wechsels in der Zuständigkeit für Haftentscheidungen ist die - nach Zuständigkeitsübergang - eingelegte Haftbeschwerde in einen Antrag auf Haftprüfung nach § 117 Abs. 1 StPO umzudeuten, die ohnehin nach § 117 Abs. 2 StPO den Vorrang vor der Haftbeschwerde hat; erst gegen die Haftprüfungsentscheidung des nach § 126 Abs. 2 StPO zuständigen Gerichts ist dann die Beschwerde zulässig, wobei es gleichgültig ist, ob die Haftbeschwerde vor der Erhebung der Anklage eingelegt, aber in diesem Zeitpunkt noch nicht erledigt war (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 22. September 2011 - III-2 Ws 267/11 - Senatsbeschluss vom 01. Juni 2010 - III-2 Ws 113/10 - Senatsbeschluss vom 18. August 2008 - 2 Ws 241/08 - OLG Frankfurt, a. M., StV 2010, 33; OLG Düsseldorf, wistra 1999, 318;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 117 Rdnr. 12;… KK-Schultheis, StPO, 6. Aufl., § 126 Rdnr. 8) oder ob die Beschwerde - wie vorliegend - erst nach dem in § 126 Abs. 2 S. 1 StPO genannten Zeitpunkt erhoben wurde (vgl. OLG Karlsruhe, StV 1994, 664;… KK-Schultheis, a.a.O.).