Weitere Entscheidung unten: KG, 09.06.2015

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13443
OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15 (https://dejure.org/2015,13443)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.04.2015 - 2 Ws 122/15 (https://dejure.org/2015,13443)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. April 2015 - 2 Ws 122/15 (https://dejure.org/2015,13443)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung des Strafvollzugs trotz Selbstmordgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 455
    Durchsetzung des Strafvollzugs trotz Selbstmordgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Leitsatz und Auszüge)

    Strafvollstreckung trotz Suizidgefahr

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Selbstmordgefahr ist kein Grund, die Strafvollstreckung aufzuschieben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Selbstmordgefahr ist kein Grund für Aufschub der Strafvollstreckung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 2 Ws 211/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Verfahren der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255; KK-Appl, § 455 Rn. 7; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10; Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).

    Die Lebensgefahr geht daher letztlich nicht von der Vollstreckung, sondern von der suizidgefährdeten Person selbst aus (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191 ).

  • BVerfG, 27.06.2003 - 2 BvR 1007/03

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer Strafunterbrechung nach §

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Erforderlich ist deshalb eine Abwägung zwischen den der Strafvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen der Verurteilten mit den im öffentlichen Interesse stehenden Belangen einer effektiven Strafrechtspflege und der durch den Strafvollzug zu erwartenden Resozialisierung der Verurteilten (vgl. BVerfG, 2 BvR 1007/03 v. 27.6.2003 - NStZ-RR 2003, 345 ; zur Suizidgefahr bei der Zwangsräumung einer Wohnung: BVerfG, 2 BvR 2457/13 v. 25.2.2014 - WM 2014, 478 ).

    Darüber hinaus gebieten das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und das Gebot der Gerechtigkeit, dem die Verfassung und mit ihr die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, dass rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafen grundsätzlich auch zu vollstrecken sind, um die Gleichbehandlung aller verurteilten Straftäter zu gewährleisten (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG, 2 BvR 1007/03 v. 27.6.2003 - NStZ-RR 2003, 345 ; BVerfGE 51, 324 ).

  • OLG Schleswig, 23.11.2006 - 2 Ws 436/06
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255; KK-Appl, § 455 Rn. 7; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10; Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).
  • KG, 05.01.1994 - 5 Ws 4/94

    Strafvollstreckungskammer; Erstinstanzlich; Erste Instanz; Allgemeine

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255; KK-Appl, § 455 Rn. 7; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10; Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).
  • OLG Köln, 25.11.2003 - 2 Ws 623/03

    Vollzugsuntauglichkeit; Suizidgefahr

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255; KK-Appl, § 455 Rn. 7; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10; Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 1 Ws 866/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Dabei sind an die Besorgnis einer nahen Lebensgefahr, die krankheitsbedingt im Fall einer Vollstreckung droht, strenge Anforderungen zu stellen und darüber hinaus muss die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für diese Gefahr auch ursächlich sein (vgl. Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., Bd. 9 § 455 Rn. 10; OLG Düsseldorf, 1 Ws 866/90 v. 16.10.1990 - NStZ 1991, 151).
  • BGH, 18.02.2014 - 3 StR 23/14

    Änderung des Schuldspruchs bei teilweiser Einstellung des Verfahrens wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Die Verurteilte hat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten wegen schweren Bandendiebstahls in 13 Fällen und Wohnungseinbruchdiebstahls aus dem Urteil des Landgerichts Trier vom 2. Oktober 2013 in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs 3 StR 23/14 vom 18. Februar 2014 zu verbüßen.
  • BGH, 22.03.2013 - V ZR 28/12

    Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung: Leistungen in Erwartung einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Erforderlich ist deshalb eine Abwägung zwischen den der Strafvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen der Verurteilten mit den im öffentlichen Interesse stehenden Belangen einer effektiven Strafrechtspflege und der durch den Strafvollzug zu erwartenden Resozialisierung der Verurteilten (vgl. BVerfG, 2 BvR 1007/03 v. 27.6.2003 - NStZ-RR 2003, 345 ; zur Suizidgefahr bei der Zwangsräumung einer Wohnung: BVerfG, 2 BvR 2457/13 v. 25.2.2014 - WM 2014, 478 ).
  • OLG München, 08.01.1981 - 1 VAs 19/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Entscheidend für die Anwendung von § 455 Abs. 1 StPO ist vielmehr, dass die psychische Erkrankung einen solchen Grad erreicht haben muss, dass der Verurteilte für einen Behandlungsvollzug nicht mehr erreichbar ist (vgl. OLG München, 1 VAs 19/80 v. 8.1.1981 - NStZ 1981, 240; KK-Appl aaO.).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Darüber hinaus gebieten das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und das Gebot der Gerechtigkeit, dem die Verfassung und mit ihr die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, dass rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafen grundsätzlich auch zu vollstrecken sind, um die Gleichbehandlung aller verurteilten Straftäter zu gewährleisten (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG, 2 BvR 1007/03 v. 27.6.2003 - NStZ-RR 2003, 345 ; BVerfGE 51, 324 ).
  • OLG Zweibrücken, 07.09.2023 - 1 Ws 189/22

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur

    So kann ein suizidgefährdeter Strafgefangener gemäß § 88 Abs. 2 Nr. 2 LJVollzG-RP zur Verhinderung eines Selbstmordes u.a. mit technischen Hilfsmitteln dauerhaft - und nicht nur zur Nachtzeit beobachtet werden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2015 - 2 Ws 122/15 -, juris m.w.N.) oder in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände (§ 88 Abs. 2 Nr. 5 LJVollzG-RP) untergebracht werden.
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Rechtsprechung
   KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - 141 AR 222/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17793
KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - 141 AR 222/15 (https://dejure.org/2015,17793)
KG, Entscheidung vom 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - 141 AR 222/15 (https://dejure.org/2015,17793)
KG, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 2 Ws 105/15 - 141 AR 222/15 (https://dejure.org/2015,17793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 323
  • StV 2018, 365 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15
    Der Sicherungsverwahrte sähe sich in beiden Fällen nicht der Lage, über seine weiteren Rechtsschutzmöglichkeiten zu entscheiden (BVerfGE, Beschluss vom 20. November 2014 - 2 BvR 2774/12 - [juris].

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung, über die dazu regelmäßig erforderliche Anhörung des Betroffenen und über die zur Vorbereitung einer in Erwägung gezogenen Aussetzung gegebenenfalls gebotene sachverständige Begutachtung der Wahrung des Übermaßverbotes bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts dienen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2014 - 2 BvR 2774/12 - [juris]; 29. November 2011 - 2 BvR 1665/10 - [juris]; 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 - [juris]; 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 - [juris] und 16. November 2004 - 2 BvR 2004/14 - [juris]).

    Die Missachtung der Vorschriften könne aber gegen das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verstoßen, wenn sie auf einer Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht beruht, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lasse (BVerfG, Beschluss vom 20. November 2014 a.a.O.).

  • KG, 26.05.2015 - 2 Ws 104/15

    Statthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde bei fortdauernder Freiheitsentziehung

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15
    Die zudem erhobene Untätigkeitsbeschwerde ist dagegen jedenfalls mangels vorheriger Durchführung des Verfahrens nach § 458 Abs. 1 StPO unzulässig; auf deren Statthaftigkeit kommt es daher nicht an (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 26. Mai 2015 - 2 Ws 104/15).
  • BGH, 05.05.1995 - StB 15/95

    Anhörung - Notwendigkeit - Inhaltslose Formalität - Zeitige Freiheitsstrafe -

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15
    Der Zweck seiner Anhörung liegt zum einen in der Gewährung rechtlichen Gehörs, zum anderen darin, den Sachverhalt zu ermitteln und sich durch einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Sicherungsverwahrten eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138; BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Koblenz JBlRP 2010, 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. September 2002 - Ws 1131/02 - [juris] = StV 2003, 683; Senat, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - [juris]; 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - [juris] und 16. Oktober 2006 - 5 Ws 572/06 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 454 Rdn. 16).
  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung, über die dazu regelmäßig erforderliche Anhörung des Betroffenen und über die zur Vorbereitung einer in Erwägung gezogenen Aussetzung gegebenenfalls gebotene sachverständige Begutachtung der Wahrung des Übermaßverbotes bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts dienen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2014 - 2 BvR 2774/12 - [juris]; 29. November 2011 - 2 BvR 1665/10 - [juris]; 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 - [juris]; 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 - [juris] und 16. November 2004 - 2 BvR 2004/14 - [juris]).
  • OLG Nürnberg, 19.09.2002 - Ws 1131/02

    Aussetzung der Vollstreckung des letzten Strafdrittels zur Bewährung; Anordnung

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15
    Der Zweck seiner Anhörung liegt zum einen in der Gewährung rechtlichen Gehörs, zum anderen darin, den Sachverhalt zu ermitteln und sich durch einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Sicherungsverwahrten eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138; BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Koblenz JBlRP 2010, 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. September 2002 - Ws 1131/02 - [juris] = StV 2003, 683; Senat, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - [juris]; 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - [juris] und 16. Oktober 2006 - 5 Ws 572/06 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 454 Rdn. 16).
  • KG, 04.06.2013 - 2 Ws 224/13

    Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen betäubungsmittelabhängigen

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15
    Der Zweck seiner Anhörung liegt zum einen in der Gewährung rechtlichen Gehörs, zum anderen darin, den Sachverhalt zu ermitteln und sich durch einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Sicherungsverwahrten eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138; BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Koblenz JBlRP 2010, 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. September 2002 - Ws 1131/02 - [juris] = StV 2003, 683; Senat, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - [juris]; 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - [juris] und 16. Oktober 2006 - 5 Ws 572/06 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 454 Rdn. 16).
  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung;

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung, über die dazu regelmäßig erforderliche Anhörung des Betroffenen und über die zur Vorbereitung einer in Erwägung gezogenen Aussetzung gegebenenfalls gebotene sachverständige Begutachtung der Wahrung des Übermaßverbotes bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts dienen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2014 - 2 BvR 2774/12 - [juris]; 29. November 2011 - 2 BvR 1665/10 - [juris]; 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 - [juris]; 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 - [juris] und 16. November 2004 - 2 BvR 2004/14 - [juris]).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 1 durch die Anordnung der

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung, über die dazu regelmäßig erforderliche Anhörung des Betroffenen und über die zur Vorbereitung einer in Erwägung gezogenen Aussetzung gegebenenfalls gebotene sachverständige Begutachtung der Wahrung des Übermaßverbotes bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts dienen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2014 - 2 BvR 2774/12 - [juris]; 29. November 2011 - 2 BvR 1665/10 - [juris]; 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 - [juris]; 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 - [juris] und 16. November 2004 - 2 BvR 2004/14 - [juris]).
  • OLG Nürnberg, 01.12.2003 - Ws 1030/03
    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15
    Die fehlende (zeitnahe) Anhörung durch das erkennende Gericht kann durch den Senat als Beschwerdegericht nicht nachgeholt oder ersetzt werden und zwingt deshalb zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 309 Rdn. 8 mit weit. Nachweisen).
  • KG, 19.09.2012 - 2 Ws 269/12

    Rechtliches Gehör vor Reststrafenaussetzung; zeitlicher Abstand zwischen

    Auszug aus KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15
    Der Zweck seiner Anhörung liegt zum einen in der Gewährung rechtlichen Gehörs, zum anderen darin, den Sachverhalt zu ermitteln und sich durch einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Sicherungsverwahrten eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138; BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Koblenz JBlRP 2010, 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. September 2002 - Ws 1131/02 - [juris] = StV 2003, 683; Senat, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - [juris]; 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - [juris] und 16. Oktober 2006 - 5 Ws 572/06 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 454 Rdn. 16).
  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

  • OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23

    Unterbringung; Sicherungsverwahrung; gesetzlicher Richter; mündliche Anhörung;

    Wenn alle zur Entscheidung berufenen Richter an der Beschlussfassung mitgewirkt haben, ist die Ersetzung der Unterschrift des an der Unterzeichnung des schriftlichen Beschlusses verhinderten Richters auch dann möglich, wenn der Tenor des Beschlusses nicht zuvor, bei Beschlussfassung in einem Vermerk schriftlich niedergelegt worden ist (entgegen: KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).

    Alternativ dazu könnten die die Richter das Beratungsergebnis in Form des vollständigen schriftlichen Beschlusses zu einem späteren Zeitpunkt niederlegen (KG Berlin, Beschl. v. 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).

  • OLG Hamm, 24.10.2017 - 3 Ws 424/17

    Ablehnung; Richter; Befangenheit; Überprüfungsverfahren; Unterbringungsfortdauer;

    Die Frist beginnt mit dem Erlass der vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidung und nicht erst mit deren Rechtskraft (OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - III-4 Ws 313/16, juris, Rdnr. 4; KG Berlin, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 2 Ws 105/15, juris, Rdnr. 18).
  • OLG Hamm, 25.10.2016 - 4 Ws 313/16

    Überprüfungsfrist; Sicherungsverwahrung; Fortdauer; Nichteinhaltung der

    Die Frist beginnt mit dem Erlass der vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidung, nicht erst nach deren Ablauf (KG Berlin, Beschl. v. 09.06.2016 - 2 Ws 105/15 - juris).
  • KG, 21.05.2021 - 5 Ws 67/21

    Verhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung einer langjährig vollzogenen

    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts ist hierfür nicht der Tag der Rechtskraft (von Konstellationen mit einer Anordnung der Fortdauer erstmals in der Beschwerdeinstanz abgesehen: vgl. nur Senat, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 5 Ws 8/21 - m.w.N.), sondern der Tag des Erlasses der Entscheidung maßgeblich (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 Ws 154/14 -, juris Rn. 23; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 2 Ws 284/06 -, juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 Ws 105/15 -, juris Rn. 18; Senat, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 5 Ws 158-159/15 und 2. Oktober 2014 - 5 Ws 22/14 - Groß/Veh in: Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 67e Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 3 Ws 270/17

    Unterbringungsfortdauer; Psychiatrisches; Krankenhaus; Körperverletzungsdelikte;

    Die Frist beginnt mit dem Erlass der vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidung und nicht erst mit deren Rechtskraft (OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - III-4 Ws 313/16, juris, Rdnr. 4; KG Berlin, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 2 Ws 105/15, juris, Rdnr. 18).
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