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   OLG Köln, 28.03.2006 - 2 Ws 123/06   

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OLG Köln, 28.03.2006 - 2 Ws 123/06 (https://dejure.org/2006,29211)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2006 - 2 Ws 123/06 (https://dejure.org/2006,29211)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 (https://dejure.org/2006,29211)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.1990 - 1 Ws 479/90
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2006 - 2 Ws 123/06
    Nach dem so zu bestimmenden Sinn und Zweck der genannten Vorschrift können lediglich neue Umstände, die in der Person bzw. im Verhalten des Verurteilten liegen, zu einer nachträglichen Änderung des Bewährungsbeschlusses führen (vgl OLG Düsseldorf NStZ 91, 53; SK- Horn , § 56 a Rdn 5; LK- Gribbohm , aaO).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm

    Die im Einzelnen in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die Verpflichtung des Verurteilten, dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen, eine Weisung im Sinne des § 56 c StGB darstellt, die bei einem Verstoß einen Bewährungswiderruf auslösen kann (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 Ws 12-14/04 -, SchlHA 2005, S. 255; OLG Köln, Beschluss vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94 -, NStZ 1994, S. 509; OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03 -, NStZ 2004, S. 627), kann hier offen bleiben, weil es an dem zusätzlichen Merkmal fehlt, das Anlass zur Besorgnis gibt, dass der Beschwerdeführer erneut Straftaten begehen werde.
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen

    Dient - wie hier - die im Bewährungsbeschluss erteilte Anweisung dem Zweck, auf die zukünftige Lebensführung des Verurteilten helfend spezialpräventiv einwirken zu können, ist sie einer Bewährungsweisung im Sinne von § 56c Abs. 2 Nr. 1 StGB gleichzustellen (vgl. zum Diskussionsstand bzgl. der bewährungsrechtlichen Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06, zit. nach juris, Rn. 9; OLG Oldenburg, NStZ 2008, 461 einerseits; OLG Celle, NStZ 2004, 627 andererseits; vgl. auch OLG Frankfurt/M., NStZ 2009, 39; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 56c Rn. 6 aE mwN; Mosbacher in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 56c Rn. 2 und 9).
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ws 9/08

    Rechtliches Gehör; Nachholung; Widerruf der Strafaussetzung

    Dass eine Bewährungsweisung, jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen, nach Ansicht einiger Gerichte keine zulässige Weisung nach § 56c StGB darstellt (vgl. OLG Köln Beschl. v. 28.03.2006 - 2 Ws 123/06 - juris) steht einer selbst verschuldeten Unkenntnis des Verurteilten nicht entgegen, da es vorliegend nicht um die Sanktionierung eines Verstoßes gegen eine solche Weisung im Rahmen des § 56f StGB geht.
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22

    Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder

    Die Auffassung, eine Meldeweisung sei keine Weisung nach § 56c StGB, denn sie bezwecke als solche keine Hilfestellung bei einer straffreien Lebensführung, sondern allein eine Erleichterung justizieller Aufgabenerfüllung (s. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; OLG Köln, Beschlüsse vom 28. März 2003 - 2 Ws 123/06, juris Rn. 9; vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94, NStZ 1994, 509; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08, NStZ 2008, 461; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 20 Ws 309/17, juris Rn. 13), greift zu kurz.
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ws 271/08

    Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung eines Widerrufsbeschlusses

    Dass eine Bewährungsweisung, jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen, nach Ansicht einiger Gerichte keine zulässige Weisung nach § 56c StGB darstellt (vgl. OLG Köln Beschl. v. 28.03.2006 - 2 Ws 123/06) steht einer selbst verschuldeten Unkenntnis des Verurteilten nicht entgegen, da es vorliegend nicht um die Sanktionierung eines Verstoßes gegen eine solche Weisung im Rahmen des § 56 f StGB geht.
  • OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls; Offensichtlich unzulässiger oder

    Der Hinweis der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover, eine Strafaussetzung zur Bewährung allein deshalb komme "nicht ernsthaft in Betracht", findet in der Rechtsprechung, in der bereits die bewährungsrechtliche Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige äußerst umstritten ist (vgl. hierzu: einerseits OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris, OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08 -, juris; a.A.: Senat, Beschluss vom 24.9.2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.6.2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 56c Rn. 6), jedenfalls teilweise Bestätigung.
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