Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 25.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.05.2008 - 2 Ws 124/08   

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OLG Hamm, 08.05.2008 - 2 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,20165)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2008 - 2 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,20165)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 2 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,20165)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Beurteilung des dringenden Tatverdachts i.S.d. § 112 Strafprozessordnung (StPO) des erkennenden Gerichts während der laufenden Hauptverhandlung durch das Beschwerdegericht

  • Judicialis

    StPO § 112; ; StPO § 304

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2008 - 2 Ws 124/08
    Das Beschwerdegericht hat demgegenüber keine eigenen unmittelbaren Kenntnisse über den Verlauf der Beweisaufnahme (vgl. BGH StV 2004, 142 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2008 - 2 Ws 124/08
    Nach Auffassung des Senats handelt es sich lediglich um Vermutungen, die aber die Annahme von Verdunkelungsgefahr nicht stützen (vgl. Senat in StV 2002, 205 = wistra 2002, 236; StraFo 2004, 134).
  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 2 Ws 326/03

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr; bestimmte

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2008 - 2 Ws 124/08
    Nach Auffassung des Senats handelt es sich lediglich um Vermutungen, die aber die Annahme von Verdunkelungsgefahr nicht stützen (vgl. Senat in StV 2002, 205 = wistra 2002, 236; StraFo 2004, 134).
  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 2 Ws 217/08

    Haftbefehl; Aufhebung; Unverhältnismäßigkeit; Hauptverhandlung

    Danach hatte der Angeklagte gegen den Haftbefehl der Strafkammer vom 14. März 2008 Haftbeschwerde eingelegt, die der Senat durch Beschluss vom 8. Mai 2008 (2 Ws 124/08 OLG Hamm) verworfen hat.

    Dahinstehen kann die Frage, ob dringender Tatverdacht i.S. des § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO gegen den Angeklagten besteht (vgl. dazu aber Senat im Beschluss vom 8. Mai 2008, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.07.2008 - 2 Ws 124/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,71078
OLG Hamburg, 25.07.2008 - 2 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,71078)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2008 - 2 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,71078)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 2 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,71078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer befristeten Invollzugsetzung der ausgesetzten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer befristeten Invollzugsetzung der ausgesetzten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus [Krisenintervention]

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2008 - 2 Ws 124/08
    Die Eingangsvoraussetzungen, namentlich die Diagnose und die zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, müssen zur sicheren Überzeugung des Gerichts feststehen, wobei schon wegen des durch das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG ) bestimmten Gebotes bestmöglicher Sachaufklärung (zur verfahrensrechtlichen Wirkungsdimension des Freiheitsgrundrechts vgl. BVerfGE 86, 288, 317; Hofmann in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG , 11. Aufl., Art. 2 Rn. 54) das Gericht sich regelmäßig sachverständiger Hilfe bedienen wird (vgl. Fischer, aaO., § 67 h Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2014 - 2 Ws 401/14

    Krisenintervention: Anordnung trotz bislang noch nicht erfolgter Vollstreckung

    Der Anwendung dieser Vorschrift steht nach herrschender Auffassung, der der Senat folgt, trotz ihres missverständlichen Wortlauts nicht entgegen, dass die Unterbringung noch nicht vollstreckt wurde, sondern von Beginn an ausgesetzt war (OLG Stuttgart NStZ 2010, 152; OLG Jena NStZ-RR 2009, 222; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.07.2008 - 2 Ws 124/08 - in juris; LK-Rissing-van Saan/Peglau, StGB, 12. Aufl., § 67h Rn. 7; MüKo-Groß, StGB, 2. Aufl., § 67h Rn. 3; Schönke/Schröder-Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 67h Rn. 5 jew. m.w.N.).
  • KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19

    Voraussetzungen des Widerrufs nach § 67g Abs. 2 StGB

    Unabhängig davon, dass das Gericht regelmäßig schon bei einer Krisenintervention gemäß § 67h StGB einen Sachverständigen hinzuziehen hat (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 Ws 124/08 - BeckRS 2012, 3398; Senat, Beschluss vom 19. April 2017, a.a.O. m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 67h Rdn.5), ist die Beauftragung eines Sachverständigen auch zur Vorbereitung der Entscheidung über den Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung gemäß § 67g StGB grundsätzlich geboten.
  • KG, 22.07.2020 - 5 Ws 120/19
    Unabhängig davon, dass das Gericht regelmäßig schon bei einer Krisenintervention gemäß § 67h StGB einen Sachverständigen hinzuziehen hat (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 Ws 124/08 - BeckRS 2012, 3398; Senat, Beschluss vom 19. April 2017, a.a.O. m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 67h Rdn.5), ist die Beauftragung eines Sachverständigen auch zur Vorbereitung der Entscheidung über den Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung gemäß § 67g StGB grundsätzlich geboten.
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