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   OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16   

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https://dejure.org/2016,20679
OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16 (https://dejure.org/2016,20679)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2016 - 2 Ws 125/16 (https://dejure.org/2016,20679)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 2 Ws 125/16 (https://dejure.org/2016,20679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücknahme der Erlaubnis zum Besitz von Backpulver in unbestimmter Menge gegenüber einem Sicherungsverwahrten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 20 Abs 1 JVollzVGB BW 2009, § 20 Abs 2 JVollzVGB BW 2009, § 81 Abs 2 JVollzVGB BW 2009, § 81 Abs 4 JVollzVGB BW 2009, § 116 StVollzG
    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Gestattung des Besitzes von Backpulver in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitz von Backpulver

  • rechtsportal.de

    Zurücknahme der Erlaubnis zum Besitz von Backpulver in unbestimmter Menge gegenüber einem Sicherungsverwahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16
    Der Zweck des Maßregelvollzugs rechtfertigt es, dem Untergebrachten die persönliche Benutzung seiner ihm gehörenden Sachen als Folge seiner Unterbringung grundsätzlich zu beschränken bzw. vorzuenthalten und hierdurch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, der insbesondere die Aufgabe zukommt, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm dadurch eine eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens zu ermöglichen, einzuschränken (vgl. zu Einschränkungen der Eigentumsgarantie BVerfG NStZ-RR 2007, 92; BVerfG, NVwZ 2014, 211 mwN; Senat, Beschluss vom 7.10.2015 - 2 Ws 328/15 -, NStZ-RR 2015, 392).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16
    Das Vorliegen einer Gefährdung der Sicherheit nach § 20 Abs. 2 JVollzGB V kann allein wegen der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem unangemessenen Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; 1994, 453; OLG Naumburg, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 1 Ws 70/11 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 2 Ws 328/15

    Strafvollzug: Anspruch eines Strafgefangenen auf Nutzung und Besitz eines eigenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16
    Der Zweck des Maßregelvollzugs rechtfertigt es, dem Untergebrachten die persönliche Benutzung seiner ihm gehörenden Sachen als Folge seiner Unterbringung grundsätzlich zu beschränken bzw. vorzuenthalten und hierdurch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, der insbesondere die Aufgabe zukommt, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm dadurch eine eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens zu ermöglichen, einzuschränken (vgl. zu Einschränkungen der Eigentumsgarantie BVerfG NStZ-RR 2007, 92; BVerfG, NVwZ 2014, 211 mwN; Senat, Beschluss vom 7.10.2015 - 2 Ws 328/15 -, NStZ-RR 2015, 392).
  • BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16
    Der Zweck des Maßregelvollzugs rechtfertigt es, dem Untergebrachten die persönliche Benutzung seiner ihm gehörenden Sachen als Folge seiner Unterbringung grundsätzlich zu beschränken bzw. vorzuenthalten und hierdurch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, der insbesondere die Aufgabe zukommt, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm dadurch eine eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens zu ermöglichen, einzuschränken (vgl. zu Einschränkungen der Eigentumsgarantie BVerfG NStZ-RR 2007, 92; BVerfG, NVwZ 2014, 211 mwN; Senat, Beschluss vom 7.10.2015 - 2 Ws 328/15 -, NStZ-RR 2015, 392).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2003 - 1 Ws 217/03

    Anfechtbarkeit eines Einkaufsverbots im Rahmen des Strafvollzugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16
    Aus § 20 Abs. 2 JVollzGB V ergibt sich, dass Gegenstände, die die Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährden, vom Einkauf ausgeschlossen sind und somit das Recht zum Einkauf - und damit auch Besitz von eingekauften Gegenständen - beschränkbar ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2003 - 1 Ws 217/03; Nestler in LNNV, a.a.O., Abschn. F Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16
    Denn die Erlaubnis zum Erwerb von Gegenständen beinhaltet regelmäßig auch die Erlaubnis zum Besitz dieser Gegenstände, solange die Vollzugsbehörde keinen entsprechenden Vorbehalt einräumt (OLG Celle NStZ-RR 2011, 31 und NStZ 2011, 704).
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16
    Das Vorliegen einer Gefährdung der Sicherheit nach § 20 Abs. 2 JVollzGB V kann allein wegen der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem unangemessenen Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; 1994, 453; OLG Naumburg, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 1 Ws 70/11 - juris).
  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16
    Das Vorliegen einer Gefährdung der Sicherheit nach § 20 Abs. 2 JVollzGB V kann allein wegen der grundsätzlich gegebenen Eignung eines Gegenstandes für sicherheits- oder ordnungsgefährdende Verwendungen bejaht werden, sofern konkrete derartige Verwendungen nur mit einem unangemessenen Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; 1994, 453; OLG Naumburg, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 1 Ws 70/11 - juris).
  • OLG Hamm, 24.03.1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16
    Das Tatbestandsmerkmal der Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt und sich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auszurichten hat (Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 22 Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.1995, 1 Vollz (Ws) 226/94, OLG Koblenz StV 1981, 184).
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