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   OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12   

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https://dejure.org/2012,15175
OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12 (https://dejure.org/2012,15175)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.06.2012 - 2 Ws 132/12 (https://dejure.org/2012,15175)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 2 Ws 132/12 (https://dejure.org/2012,15175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Aufnahme eines freien Beschäftigungsverhältnisses, Strafvollzug, Verbot, Lohnwucher

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein Verbot der Aufnahme eines freien Beschäftigungsverhältnisses durch einen Strafgefangenen bei Lohnwucher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 11 Abs. 1 Nr. 1; StVollzG § 39 Abs. 1
    Strafvollzug; Verbot der Aufnahme eines freien Beschäftigungsverhältnisses bei Lohnwucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 361
  • NStZ-RR 2012, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12
    Daher sind die Vorteile, die dem Arbeitgeber aus dem Geschäft zufließen sollen, mit dem Wert einer Gegenleistung zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den Vorteilen, die sich der Arbeitnehmer aus dem Geschäft verspricht, nicht ankommt (BGHSt 43, 53; BayObLG NJW 1985, 873 m.w.N.).

    So hat etwa BGHSt 43, 53 die Kaufkraft des ausbezahlten Lohnes für einen Arbeitnehmer an seinem Wohnort in Tschechien in Relation zur Kaufkraft des Tariflohns für einen in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmer außer Betracht zu bleiben.

  • BayObLG, 31.08.1984 - RReg. 4 St 112/84

    Wucher; Tatbestandsvoraussetzungen; Getränk; Getränkepreise; Nachtlokal; Bar

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12
    Daher sind die Vorteile, die dem Arbeitgeber aus dem Geschäft zufließen sollen, mit dem Wert einer Gegenleistung zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den Vorteilen, die sich der Arbeitnehmer aus dem Geschäft verspricht, nicht ankommt (BGHSt 43, 53; BayObLG NJW 1985, 873 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.09.1987 - 1 Vollz (Ws) 267/87
    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12
    Zwar kann angesichts der Arbeitsmarktsituation in diesen Fällen im Rahmen eines solchen Arbeitsvertrages eine geringfügig untertarifliche Vergütung hingenommen werden (OLG Hamm, ZfStrVo 1988, 110).
  • KG, 04.12.2018 - 5 Ws 117/18

    Zusätzliche Anerkennung und Ausgleichsentschädigung bei freien

    Auch im Übrigen überwiegen die Vorteile, ein freies Beschäftigungsverhältnis einzugehen, für einen Gefangenen bei weitem: Die freie Beschäftigung außerhalb der Anstalt ist nur im Wege des Freigangs möglich (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 2 Ws 132/12 - juris Rdn. 20) - dessen Voraussetzungen mithin gegeben sein müssen - und bietet aufgrund der Realitätsnähe und der möglichen Anbahnung von Kontakten zu künftigen Arbeitgebern besondere Resozialisierungschancen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 441/90, 493/90, 618/92, 212/93 und 2 BvL 17/94 - juris Rdn. 150).
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