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   OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17   

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https://dejure.org/2017,30943
OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17 (https://dejure.org/2017,30943)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.06.2017 - 2 Ws 133/17 (https://dejure.org/2017,30943)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - 2 Ws 133/17 (https://dejure.org/2017,30943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 63; StGB § 67d Abs. 2; StGB § 67d Abs. 6 S. 2; StGB § 67e Abs. 2; StGB § 126; StPO § 126a
    Berücksichtigung der Zeit einstweiliger Unterbringung bei der Berechnung der Dauer der Unterbringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Zeit einstweiliger Unterbringung bei der Berechnung der Dauer der Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauerentscheidung für die Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus: Berücksichtigung der Zeit einstweiliger Unterbringung bei der Berechnung der Unterbringungsdauer; Verhältnismäßigkeit der Unterbringung bei Störung des öffentlichen ...

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der Zeit einstweiliger Unterbringung bei der Berechnung der Dauer der Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
    "Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt nach der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Konkretisierung allgemein dann vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013, 2 BvR 298/12, bei juris Rn. 21 = R&P 2014, 31; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013, 4 StR 168/13, bei juris Rn. 43 = NJW 2013, 3383; Fischer, a. a. O., Rn. 16; alle mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
    Dieser zwingt dazu, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 = NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 = NJW 2012, 1784).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
    "Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt nach der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Konkretisierung allgemein dann vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013, 2 BvR 298/12, bei juris Rn. 21 = R&P 2014, 31; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013, 4 StR 168/13, bei juris Rn. 43 = NJW 2013, 3383; Fischer, a. a. O., Rn. 16; alle mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
    Dieser zwingt dazu, die Unterbringung eines Täters nur so lange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen (vgl. BVerfG Beschluss vom 04. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 = NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 = NJW 2012, 1784).
  • OLG Karlsruhe, 09.04.1992 - 2 Ws 48/92

    Maßregelvollzug; Frist; Prüfungsfrist

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
    Wie bei der Berechnung der Überprüfungsfristen nach § 67e Abs. 2 StGB (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. April 1992 - 2 Ws 48/92 -, juris), beginnt auch die Unterbringung im Sinne von § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB erst mit der tatsächlichen Aufnahme des Verurteilten im Maßregelvollzug und damit vorliegend mit Rechtskraft des Urteils.
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 538/00

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2017 - 2 Ws 133/17
    Generell ist auf die konkreten Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls und die konkrete Art der zu erwartenden Tatbestandsverwirklichung abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2001, 4 StR 538/00 = StV 2002, 477).
  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Verhältnismäßigkeit wird u.a. dadurch gewahrt, dass bei den nach Maßgabe des § 63e StGB erforderlichen Überprüfungen des Maßregelvollzugs durch die Strafvollstreckungskammern strengere Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose zu stellen sind, je länger der Vollzug dauert (vgl. insbesondere § 67d Abs. 6 Satz 2, 3 StGB; zur Nichteinberechnung von einstweiligen Unterbringungszeiten (§ 126a StPO) in die Dauer des Maßregelvollzugs vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 2 Ws 133/17 Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 Rn. 6-9 und vom 5. September 2017 - 2 Ws 251/17 Rn. 24).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 17-IV-19

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Fortdauer einer Unterbringung in einem

    Diese Auffassung findet ihre Stütze in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. November 2017 - 2 Ws 332/17 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 2 Ws 133/17 - juris; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. September 2017 - 3 Ws 542/17 - juris für die Berechnung der Frist nach § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB; Jehle/Harrendorf in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 4. Aufl., § 67d Rn. 30).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2017 - 2 Ws 251/17

    Maßregelvollstreckung: Berechnung der Unterbringungsdauer im psychiatrischen

    In die Berechnung der Dauer der Unterbringung fließt die Zeit, die der Untergebrachte aufgrund eines Unterbringungsbefehls vorläufig im Maßregelvollzug verbracht hat, nicht ein; vielmehr beginnt die Unterbringung im Sinne von § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB - wie bei der Berechnung der Überprüfungsfristen nach § 67e Abs. 2 StGB - erst mit der tatsächlichen Aufnahme des Untergebrachten im Maßregelvollzug (OLG Celle, Beschluss vom 26.06.2017 - 2 Ws 133/17 - juris; vgl. § 67d Abs. 1 Satz 2 StGB für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17

    Maßregelvollstreckung: Berücksichtigung einer einstweiligen Unterbringung bei

    An dieser Auffassung zum Beginn der Sechs-Jahres-Frist gemäß § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB, die der Senat erst kürzlich in Übereinstimmung mit dem OLG Celle (Beschluss vom 26.06.2017 - 2 Ws 133/17 - juris) mit Beschluss vom 05.09.2017 (2 Ws 251/17 - juris) vertreten hat, hält er trotz der vom Verteidiger erhobenen Einwände fest (ebenso: OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2017 - 3 Ws 542/17 - juris [für die Berechnung der Zehn-Jahres-Frist nach § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB]).
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