Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 30.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6741
OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06 (https://dejure.org/2006,6741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2006 - 2 Ws 134/06 (https://dejure.org/2006,6741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2006 - 2 Ws 134/06 (https://dejure.org/2006,6741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Nr. 4130 VV RVG; Nr. 4141 VV RVG
    Verfahrensgebühr; Revision; Begründung; Zustellung Urteil; Rücknahme der Revision; Mitwirkung

  • Burhoff online

    Nr. 4141 VV RVG
    Revision; Verfahrensgebühr; Begründung der Revsion

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 20.01.2006 - 4 Ws 221/05

    Revision; Verfahrensgebühr; Entstehen; Abgeltungsbereich; Begründung der Revision

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06
    Der hiesige 4. Strafsenat hat bereits in seinem Beschluss vom 20. Januar 2006 (4 Ws 221/05, www.burhoff.de) darauf hingewiesen, dass das noch nicht einmal für die Begründung der Revision durch den in der tatrichterlichen Hauptverhandlung anwesenden Verteidiger der Fall sein müsse.

    In solchen Fällen wird der Verteidiger erklären müssen, wodurch er - nachdem er, auch wenn er (nur) fristwahrend Revision eingelegt hatte, er zunächst offensichtlich von der Verletzung sachlichen Rechts ausgegangen war - nun die Erkenntnis gewonnen hat, das Urteil sei doch frei von Rechtsfehlern, obgleich er weder das Urteil in schriftlicher Form noch nicht vorliegen hatte (vgl. dazu für den Fall der Rücknahme nach Revisionsbegründung Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats in 4 Ws 221/05) noch die Revision der Nebenklägerin begründet worden war.

  • KG, 28.06.2005 - 5 Ws 311/05

    Pflichtverteidigervergütung im Sicherungsverfahren: Verneinung zusätzlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06
    Die wohl überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung verlangt hingegen, dass zumindest eine Revisionsbegründung vorliegen müsse, da anderenfalls wegen Unzulässigkeit der Revision schon deshalb eine Revisionshauptverhandlung ausscheide (vgl. KG JurBüro 2005, 533 = AGS 2005, 434 m. Anm. Schneider AGS 2005, 435 = RVGreport 2005, 352; OLG Braunschweig RVGreport 2006, 228 = AGS 2006, 232; OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2006, 1 Ws 142/06, www.burhoff.de; ähnlich LG Duisburg RVGreport 2006, 230).

    In diesem Meinungsstreit schließt sich der Senat der (Mittel)Meinung an, wonach für das Entstehen der Gebühr in der Regel zumindest die Revision begründet worden sein muss (vgl. dazu insbesondere KG JurBüro 2005, 533 = AGS 2005, 434 mit Anmerkung N.Schneider AGS 2005, 435 = RVGreport 2005, 352).

  • OLG Hamm, 28.03.2006 - 1 Ws 203/06

    Rücknahme; Revision; Gebühr; Vermeidung der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06
    Teilweise wird die Frage darüber hinaus noch restriktiver gesehen, wenn davon ausgegangen wird, die Gebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Ziff. 3 VV RVG entstehe nur dann, wenn nach Begründung der Revision konkrete Anhaltspunkte für die Anberaumung einer Revisionshauptverhandlung bestünden (vgl. KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 4 Ws 57/06, www.burhoff.de; OLG Zweibrücken AGS 2006, 74; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006, 1 Ws 203/06, www.burhoff.de, allerdings ohne nähere Begründung und Beschluss vom 20. Juni 2006, 4 Ws 144/06, www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 20.06.2006 - 4 Ws 144/06

    Befriedungsgebühr; Rücknahme der Revision

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06
    Teilweise wird die Frage darüber hinaus noch restriktiver gesehen, wenn davon ausgegangen wird, die Gebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Ziff. 3 VV RVG entstehe nur dann, wenn nach Begründung der Revision konkrete Anhaltspunkte für die Anberaumung einer Revisionshauptverhandlung bestünden (vgl. KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 4 Ws 57/06, www.burhoff.de; OLG Zweibrücken AGS 2006, 74; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006, 1 Ws 203/06, www.burhoff.de, allerdings ohne nähere Begründung und Beschluss vom 20. Juni 2006, 4 Ws 144/06, www.burhoff.de).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2005 - 1 Ws 288/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06
    Teilweise wird es als ausreichend angesehen, wenn der Verteidiger ohne vorherige Revisionsbegründung allein die Erfolgsaussichten der Revision mit dem Mandanten erörtert hat (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2005, 111-1 Ws 288/05, www.burhoff.de; so auch die Strafkammer im angefochtenen Beschluss).
  • OLG Bamberg, 22.03.2006 - 1 Ws 142/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06
    Die wohl überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung verlangt hingegen, dass zumindest eine Revisionsbegründung vorliegen müsse, da anderenfalls wegen Unzulässigkeit der Revision schon deshalb eine Revisionshauptverhandlung ausscheide (vgl. KG JurBüro 2005, 533 = AGS 2005, 434 m. Anm. Schneider AGS 2005, 435 = RVGreport 2005, 352; OLG Braunschweig RVGreport 2006, 228 = AGS 2006, 232; OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2006, 1 Ws 142/06, www.burhoff.de; ähnlich LG Duisburg RVGreport 2006, 230).
  • OLG Oldenburg, 28.11.1990 - 1 Ws 246/90

    Kostenerstatungsanspruch für Verteidigervergütung bei Rücknahme der durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass völlig überflüssige und bedeutungslose Prozesshandlungen, die offensichtlich ohne jeden sachlichen Grund vorgenommen werden, nur um den Gebührentatbestand zu erfüllen, keinen Vergütungsanspruch auslösen (sollen) (vgl. dazu Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 48 Rn. 9; OLG Oldenburg JurBüro 1991, 540, 541; KG, Beschluss vom 13. Februar 2006, 3 Ws 463/05, www.burhoff.de, für den Fall, dass der Verteidiger der Revision der Staatsanwaltschaft - vor Abgabe der Revisionsbegründung - mit einem Schriftsatz entgegentritt, in dem er allein darauf hinweist, die Urteilsgründe hielten rechtlicher Nachprüfung stand und die Verwerfung des Rechtsmittels beantragt).
  • KG, 13.02.2006 - 3 Ws 463/05

    Strafverteidigerkosten im Revisionsverfahren: Verfahrensgebühr durch Erwiderung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass völlig überflüssige und bedeutungslose Prozesshandlungen, die offensichtlich ohne jeden sachlichen Grund vorgenommen werden, nur um den Gebührentatbestand zu erfüllen, keinen Vergütungsanspruch auslösen (sollen) (vgl. dazu Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 48 Rn. 9; OLG Oldenburg JurBüro 1991, 540, 541; KG, Beschluss vom 13. Februar 2006, 3 Ws 463/05, www.burhoff.de, für den Fall, dass der Verteidiger der Revision der Staatsanwaltschaft - vor Abgabe der Revisionsbegründung - mit einem Schriftsatz entgegentritt, in dem er allein darauf hinweist, die Urteilsgründe hielten rechtlicher Nachprüfung stand und die Verwerfung des Rechtsmittels beantragt).
  • LG Hagen, 23.02.2006 - 51 KLs 211/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06
    Das Landgericht hat durch den angefochtenen Beschluss (RVGreport 2006, 229 = AGS 2006, 233) dem Pflichtverteidiger die Gebühr Nr. 4141 Anm. 1 Ziff. 3 VV RVG gewährt.
  • KG, 04.05.2006 - 4 Ws 57/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 134/06
    Teilweise wird die Frage darüber hinaus noch restriktiver gesehen, wenn davon ausgegangen wird, die Gebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Ziff. 3 VV RVG entstehe nur dann, wenn nach Begründung der Revision konkrete Anhaltspunkte für die Anberaumung einer Revisionshauptverhandlung bestünden (vgl. KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 4 Ws 57/06, www.burhoff.de; OLG Zweibrücken AGS 2006, 74; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006, 1 Ws 203/06, www.burhoff.de, allerdings ohne nähere Begründung und Beschluss vom 20. Juni 2006, 4 Ws 144/06, www.burhoff.de).
  • LG Duisburg, 15.12.2005 - 34 Qs 164/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Berufungsrücknahme,

  • OLG Zweibrücken, 17.05.2005 - 1 Ws 164/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Zusatzgebühr für Pflichtverteidiger bei Rücknahme der

  • OLG Braunschweig, 16.03.2006 - Ws 25/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

  • OLG Köln, 18.04.2008 - 2 Ws 164/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme

    Nach ganz überwiegender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung setzt dies jedenfalls die vorherige Begründung der Revision voraus, da ohne diese die Revision bereits als unzulässig zu verwerfen war und damit eine Revisionshauptverhandlung sicher nicht stattgefunden hätte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2006 (2 Ws 134/06), Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.06.2006 (1 Ws 58/06), OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2007 (1 Ws 34/07), OLG München, Beschluss vom 11.02.2008 (4 Ws 8/08), Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.03.2007 (1 Ws 257/06), KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2005 (5 Ws 311/05), LG Göttingen, Beschluss vom 20.12.2005 (2 KLs 4/05), OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2006 (1 Ws 25/06), OLG Bamberg, Beschluss vom 22.03.2006 (1 Ws 142/06), so auch Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/ Müller-Rabe (Madert) RVG 17. Auflage 2006, 4141 VV, Rdnr 9; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2005 (1 Ws 288/05)).

    Während nach einer Auffassung allein die Begründung der Revision vor deren Rücknahme gefordert und damit die theoretische Möglichkeit der Durchführung einer Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht als ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2006 (2 Ws 134/06), KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2005 (5 Ws 311/05), OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2006 (1 Ws 25/06), LG Göttingen, Beschluss vom 20.12.2005 (2 KLs 4/05)), ist nach einer anderen Meinung darüber hinaus erforderlich, dass eine anberaumte oder aufgrund konkreter Umstände zu erwartende Hauptverhandlung aufgrund der durch anwaltliche Tätigkeit bewirkten Revisionsrücknahme entbehrlich wird (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.06.2006 (1 Ws 58/06), OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.02.2007 (1 Ws 34/07), Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.03.2007 (1 Ws 257/06), OLG München, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.05.2005 (1 Ws 164/05), Beschluss vom 11.02.2008 (4 Ws 8/08) - insoweit letztlich offengelassen -).

  • OLG Stuttgart, 09.02.2007 - 1 Ws 34/07

    Pflichtverteidigerkosten: Befriedungsgebühr nach Revisionsrücknahme

    Andere Obergerichte verlangen, dass die Revision darüber hinaus wenigstens zulässig i. S. d. §§ 344, 345 StPO eingelegt worden sein muss, das heißt auch (wenigstens mit der allgemeinen Sachrüge) begründet worden sein muss (so OLG Braunschweig Ws 25/06; KG Berlin 5 Ws 311/05, 4 Ws 28/06; OLG Hamm 2 Ws 134/06 jeweils in www.burhoff.de; OLG Stuttgart 2 Ws 43/06).
  • OLG Celle, 20.05.2019 - 2 Ws 141/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rücknahme der Revision

    Eine weitere Auffassung verlangt für das Entstehen der Gebühr mindestens die Begründung der Revision ( OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2006, 2 Ws 134/06 ).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2023 - 2 Ws 87/23

    Gebühr nach Nr. 4130 und 4131 VV- RVG für Rücknahme des Rechtsmittels durch

    Wie das Landgericht im angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt hat, erfasst der Gebührentatbestand gemäß Vorbemerkung 4 Abs. 2 VV RVG alle nach Revisionseinlegung vom Rechtsanwalt erbrachten Tätigkeiten, mithin auch die anwaltliche Prüfung und Beratung des Angeklagten über die konkreten Möglichkeiten und Erfolgsaussichten der Revision und die Frage, ob das Revisionsverfahren durchgeführt oder das Rechtsmittel zurückgenommen werden soll, wohingegen nur völlig überflüssige, bedeutungslose und ersichtlich allein zur Auslösung des Gebührentatbestandes veranlasste Prozesshandlungen und ein rein rechtsmissbräuchliches Verhalten ausscheiden und für die Erfüllung des Gebührentatbestandes nicht ausreichen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 17. August 2006 - 2 Ws 134/06, zit. nach Juris mwN.); der insoweit mögliche Missbrauch von Rechtsmitteln, bei dem die anwaltliche Tätigkeit nicht vom Verteidigungswillen getragen wird, sondern allein dem Vergütungsinteresse dient, ist zwar insoweit nicht auszuschließen und mag im Einzelfall auch nur schwer nachweisbar sein, bietet jedoch nach dem geltenden Gebührenrecht allein keine geeignete Grundlage, den Vergütungsanspruch bei diesen Fallgestaltungen generell zu versagen (vgl. KG, Beschl. v. 20. Januar 2009, aaO.).
  • OLG Jena, 30.11.2006 - 1 Ws 254/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Nach anderer Ansicht entsteht jedenfalls dann, wenn die Revision im Zeitpunkt der Revisionsrücknahme noch nicht begründet worden ist, die Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG nicht, weil in einem solchen Fall selbst die theoretische Möglichkeit einer Revisionshauptverhandlung nicht bestehe (vgl. u.a. KG, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 Ws 28/06 -, zitiert nach www.burhoff.de; OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2006, 2 Ws 134/06, zitiert nach www.burhoff.de., Gerold/Schmidt-Madert, RVG , 17. Auflage, Nr. 4141 VV, Rdnr. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.03.2006 - 2 Ws 134/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,45390
OLG Koblenz, 30.03.2006 - 2 Ws 134/06 (https://dejure.org/2006,45390)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.03.2006 - 2 Ws 134/06 (https://dejure.org/2006,45390)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. März 2006 - 2 Ws 134/06 (https://dejure.org/2006,45390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,45390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht