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   KG, 27.08.2019 - 2 Ws 135/19 - 121 AR 156/19   

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https://dejure.org/2019,32899
KG, 27.08.2019 - 2 Ws 135/19 - 121 AR 156/19 (https://dejure.org/2019,32899)
KG, Entscheidung vom 27.08.2019 - 2 Ws 135/19 - 121 AR 156/19 (https://dejure.org/2019,32899)
KG, Entscheidung vom 27. August 2019 - 2 Ws 135/19 - 121 AR 156/19 (https://dejure.org/2019,32899)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigerwechsel, Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 143 StPO, § 463 Abs 8 StPO
    Pflichtverteidigerwechsel bei Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 463 Abs. 8
    Pflichtverteidigerwechsel bei Vollzug der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de

    StPO § 463 Abs. 8
    Sachlicher Geltungsbereich der Bestellung eines Pflichtverteidigers gem. § 463 Abs. 8 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vollzug der Sicherungsverwahrung, Pflichtverteidigerwechsel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 08.05.2019 - 2 Ws 62/19
    Auszug aus KG, 27.08.2019 - 2 Ws 135/19
    Durch Schriftsatz von Rechtsanwalt O vom 1. März 2019 legte der Verurteilte hiergegen Beschwerde ein, die der Senat mit Beschluss vom 23. April 2019 - 2 Ws 62/19 - als unzulässig verwarf.

    Entgegen der Begründung des angefochtenen Beschlusses rechtfertigen für einen neuen Vollstreckungsabschnitt - anders als in einem laufenden Abschnitt - weder Kostengesichtspunkte noch Gründe der Prozessökonomie eine Ablehnung eines Beiordnungsantrages eines neuen Verteidigers (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2019 - 2 Ws 62/19 -).

  • OLG Nürnberg, 03.02.2016 - 2 Ws 748/15

    Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung im Rahmen des Verfahrens zur Prüfung

    Auszug aus KG, 27.08.2019 - 2 Ws 135/19
    Wesentlicher Schutzzweck der neu eingeführten Regelung des § 463 Abs. 8 StPO ist es, die erforderliche Verteidigung des Untergebrachten sicherzustellen, und nicht dem Pflichtverteidiger eine dauernde Einnahmequelle zu verschaffen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 2017, 118).
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